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Pomona-Ratgeber: Die Steuerplanung beginnt mit der Steuererklärung!

03.03.2023: Im Rahmen des Pomona-Ratgebers gebe ich am kommenden Mittwoch, 08.03.2023 allen interessierten Steuerpflichtigen im Wallis zu Beginn des neuen Steuerjahres hilfreiche Tipps und Ticks mit auf den Weg. Denn: Steuerplanung beginnt mit der Steuererklärung! Möchten Sie Steuern sparen? Falls ja, dann melden Sie sich an: pomona-ratgeber.ch

Der Anlass ist für Abonnementen des Walliser Boten kostenlos.

Pro-Economy.vs: “Update 2023”

24.02.2023: Auch in diesem Jahr bietet die Pro-Economy.vs das Seminar “Update 2023” an . Am 24. Februar 2023 werden im “La Poste” interessierten Fachpersonen in  Treuhandbüros und Administrationsverantwortlichen in Oberwalliser Unternehmen Neuigkeiten im Bereich Steuern und Mehrwertsteuer vermittelt. Dieses Jahr als Spezialthema: Gesundheit am Arbeitsplatz. Für lediglich CHF 50.- Seminargebühr wird ein unschlagbares Fachupdate angeboten. Melden Sie sich jetzt an: www.pro-economy-vs.ch

Neue Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen

07.02.2023: Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht ein Rundschreiben über die neuen Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte für das Steuerjahr 2023. Schuldet der Aktionär seiner Gesellschaft Geld, so ist dieses neu zu 1.5% zu verzinsen (2022: 0.25%). Hingegen kann er Guthaben gegenüber der Gesellschaft zu 2% und mehr verzinsen lassen (2022: ab 0.75%). Es empfiehlt sich, sich an die Verzinsungsregeln zu halten, um unliebsame steuerrechtliche Korrekturen zu vermeiden. Link: ESTV Rundschreiben

Ein schönes neues (Steuer-)Jahr

01.01.2023: Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein gutes Neues! Mögen sich Ihre Wünsche im 2023 erfüllen. Nun, was sich ganz sicher erfüllt – oder besser ausfüllt – ist die Steuerdeklaration 2022. Damit Sie diese digital optimal vorbereiten können, stelle ich Ihnen gerne das digitale Verzeichnis meines GEHRIG Steuerordners zur Verfügung. Eine kleine Vereinfachung, damit Sie das digitale Erstellen und Übermitteln an die Steuerbehörde via VSTAX einfacher gestalten können. Denn: das zeit- und nervenaufreibende ist die Belegablage. Mit einer einfachen Struktur während dem Jahr, sparen Sie so Zeit und Nerven. GEHRIG Steuerordner

Steuermäppchen für die Steuerperiode 2022

19.12.2022: Im Steuermäppchen 2022 finden Sie alle nützlichen Informationen zu den Steuersätzen für die Steuerperiode 2022 über Einkünfte und Abzüge für natürliche sowie auch juristische Personen. Zusätzlich finden Sie auch Angaben über Gewinn- und Schenkungssteuern als auch zur Grundstückgewinnsteuer. Ein Fundus für Personen, die sich über die Schweizerische Steuersystematik eingehend informieren möchten. Für alle anderen: Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2020

19.12.2022: Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert wie jedes Jahr statistische Ergebnisse zur Mehrwertsteuer. Dieses Jahr im Fokus das Covid-19 Jahr 2020. Während dem Zeitraum 2019-2020 waren die Mehrwertsteuerumsatz rückläufig, was aber nicht eine direkte wirtschaftliche Bedeutung. Der Grund für den Rückgang ist die Abnahme des Exporte während der Coronakrise. Zahlreiche weitere Informationen zu der Mehrwertsteuer in der Schweiz 2020 finden sie hier: MWST – 2020

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 2024

12.12.2022: Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Mehrwertsteuersätze gelten. Dies hat das Schweizer Stimmvolk am 25. September 2022 bei der Abstimmung der Änderung des AHV-Gesetzes und des Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Der Normalsatz wird auf 8.1% erhöht, der reduzierte Satz um 0.1% auf 2.6% und auch der Sondersatz für Beherbergung wird neu 3.8% betragen.

Schweizerische Sozialversicherungsstatistik

06.12.2022: Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine Statistik über die Finanzen der Sozialversicherungen im Jahre 2020 und 2021 publiziert. Ebenso informiert sie über die finanzielle Entwicklung seit 1990. Aus dieser Statistik kann man entnehmen, dass die Einnahmen, sowie auch die Ausgaben im Jahr 2020 gestiegen sind. Daraus resultiert ein verbessertes Ergebnis von 29.3 Milliarden Franken – und dies im COVID-Jahr 2020!

Die Sozialleistungsquote stieg dabei sprunghaft von rund 20% um über 3%-Punkte an. D.h., die Leistungen der Sozialversicherungen betragen schon bald ein Viertel der gesamten Schweizerischen Wirtschaftsleistung. Oft geht vergessen, dass diese Leistungen auch finanziert werden müssen, und zwar in Form von höheren Lohnbeiträgen für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer.

Wenn Sie gerne mehr darüber erfahren möchten, klicken Sie hier: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2022 oder konsultieren Sie www.bsv.admin.ch

Höchstabzüge Säule 3a

09.11.2022: Der Bundesrat hat die Höchstabzüge, und somit auch die Einzahlungslimite für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) erhöht. Ab dem 1. Januar 2023 kann eine erwerbstätige Person, welche einer Pensionskasse angeschlossen ist, bis zu 7’056 CHF in die Säule 3a einzahlen (bis 2022: CHF 6’883.-). Lesen Sie mehr dazu: Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer| ESTV (admin.ch)

Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt ab 2023 weg

13.10.2022: Die ALV wird über Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Zu Beginn der 2000er Jahre war die ALV stark verschuldet. Um die Überschuldung der Arbeitslosenversicherung zu beheben, wurde 2011 das ein Solidaritätsbeitrag von 1% auf Jahreslöhne über CHF 148’200.- eingeführt. Dieser Solidaritätsbeitrag fäll nun im kommenden Jahr weg, weil der Ausgleichsfonds der ALV mit CHF 2.5 Milliarden wieder prall geäufnet ist. Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg (admin.ch)

Pro-Economy.VS: Einführungsseminar HRM2

06.10.2022: An diesem Nachmittag findet in Brig ein kostenloses Einführungsseminar zum Harmonisierten Rechnungsmodell 2 statt. Das Thema wird von kompetenten Referenten intensiv behandelt und natürlich auch alle Fragen beantwortet. Alle Finanzverantwortlichen der Gemeinden sowie Treuhänder und Revisionsorgane der öffentlichen Körperschaften können sich noch bis am 23. September 2022 anmelden. Alle weiteren Informationen finden Sie im Flyer des Seminars.

Erhöhung des Mehrwertsteuersatz

25.09.2022: Als Folge der eidgenössischen Abstimmung am 25. September 2022 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz angehoben. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz steigt von 7.7% auf 8.1%, der Sondersatz auf 3.8% und für den reduzierten Satz gilt neu 2.6%. Die neuen Mehrwertsteuersätze werden voraussichtlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Folgen der kalten Progression auf das Steuerjahr 2023

16.09.2022: Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 16. September 2022 neue Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2023 erlassen, um die Folgen der kalten Progression in der Schweiz auszugleichen. Diese Tarife und Abzüge wurden das letzte Mal für die Steuerperiode 2012 angepasst. Massgebend für diese Berechnung ist der Landesindex der Konsumentenpreise, kurz LIK, der seit dem, um 2.04% gestiegen ist. So wird zum Beispiel der Maximalabzug der Fahrkosten von 3’000 CHF auf 3’200 CHF erhöht. Alle weiteren Änderungen der Tarife und Abzüge finden sie im Rundschreiben zur direkten Bundessteuer

Steuererklärung leicht gemacht – Erwachsenenbildung Visp

12.02.2022: Wenn die Steuererklärung ansteht, sitzen viele ratlos vor den Unterlagen. Es plagt sie das Gefühl, an manchen Stellen Geld zu verschenken. Viele Formulare, ständige Neuerungen und viele Fragen. Damit sollen Sie nicht allein bleiben. Am 22. Februar 2022 erkläre ich leicht verständlich die Steuererklärung von Position zu Position, erteile die besten Tipps fürs Sparen bei den Steuern und Tricks beim Ausfüllen der Steuererklärung mittels VSTax.

Pomona-Ratgeber am 10.02.2022

10.02.2022: Im Rahmen des Pomona-Ratgebers gebe ich allen Interessierten Walliser/innen zu Beginn des neuen Steuerjahres alle hilfreichen Tipps und Ticks mit auf den Weg. Denn, Steuerplanung beginnt mit der Steuererklärung!

Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier: Ausschreibung 2022

Pro-Economy.vs: “Update 2022”

31.01.2022: Wie jedes Jahr, bietet Pro-Economy.vs auch dieses Jahr wieder das Seminar “Update 2022″an . Am 18. Februar 2022 werden im “La Poste” interessierten Mitarbeiter/innen Treuhandbüros und Administrationsverantwortichen Oberwalliser Unternehmungen auf Neuigkeiten in den Themen Steuern, Mehrwertsteuer und Cyberrisk aufmerksam gemacht. Für nur 50.- Seminargebühr wird ein unschlagbares Fachupdate angeboten. Melden Sie sich jetzt an: www.pro-economy-vs.ch 

Ein gutes neues (Steuer-)Jahr

03.01.2022: Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein gutes Neues! Mögen sich Ihre Wünsche im 2022 erfüllen. Nun, was sich ganz sicher erfüllt – oder besser ausfüllt – ist die Steuerdeklaration 2021. Damit Sie diese digital optimal vorbereiten können, stelle ich Ihnen gerne das digitale Verzeichnis meines GEHRIG Steuerordners zur Verfügung. Eine kleine Vereinfachung, damit Sie das digitale Erstellen und Übermitteln an die Steuerbehörde via VSTAX einfacher gestalten können. Denn: das zeit- und nervenaufreibende ist die Belegablage. Mit einer einfachen Struktur während dem Jahr, sparen Sie so Zeit und Nerven. GEHRIG Steuerordner

Kryptowährungen und steuerliche Einordnung

30.12.2021: Die eidg. Steuerverwaltung hat das Arbeitspapier bezüglich den Kryptowährungen in ein Dossier eingebunden und neu veröffentlicht. Unter dem diesem Link erfahren Sie mehr über die steuerrechtliche Einordnung bezüglich Mining, der Ausgabe und dem Handel von Tokens sowie Spezialthemen wie Abgabe von Tokens an Mitarbeiter.  Statt einer klaren Abgrenzung schweigt sich die Broschüre über das Wichtigste aus: die Zuordnung zum steuerlichen Privatvermögen, wo Kapitalgewinne steuerfrei sind, vs. Geschäftsvermögen, wo die gleichen Gewinne steuerpflichtig und AHV-abgabepflichtig sind. Entscheidend ist steuerrechtlich nämlich die Frage, wann es sich (noch) um ein Hobby handelt und wann eine Gewerbsmässigkeit vorliegt. Hierzu empfehle ich Lektüre zum “gewerbsmässigen Wertschriftenhandel” und die dort beschriebenen Abgrenzungskriterien. Links: Kryptowährungen / gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Verhaltenskodex Steuern 2021

19.10.2021: Die Standesorganisation EXPERTsuisse hat zusammen mit der eidg. Steuerverwaltung ESTV sowie der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK und der Uni St. Gallen (IFF-HSG) als Wissenschaftspartner einen neuen Leitfaden bezüglich dem Verhalten von professionellen Steuervertretern gegenüber der Steuerbehörde erarbeitet. Nun, die Lektüre tönt rosig und wunderschön und selbstverständlich hält sich so jeder Steuerberater an das erarbeitete Credo. Doch was macht man in der Praxis, wenn es dem Gegenüber an Fachwissen, wirtschaftlichen Verständnis und fehlender Entscheidungskompetenz fehlt? Genau: sich ärgern – oder zumindest wundern. Dabei wäre es wohl das Einfachste, wenn u.a. hier im Wallis a) der professionelle Steuervertreter eine Kopie der Steuerveranlagung erhalten würde, damit fristgerecht dagegen eingesprochen werden kann; b) statt blind Aufrechnungen vorzunehmen diese dem Steuervertreter entweder vorerst anzuzeigen oder zumindest in der Steuerveranlagung nachvollziehbar auszuformulieren und c) bei Sachverhalten stets die gesetzlich vertretbare Lösung anzuwenden, welche am Wirtschaftsfreundlichsten wäre. Ja das würde uns Steuerberatern bei weitem weniger Nackenschmerzen beim täglichen Kopfschütteln verursachen… Link

Eigenmietwert abschaffen…

12.09.2021: Ende August berichtet der Bundesrat, dass er den Eigenmietwert abschaffen möchte. Dies ist soweit auch richtig so, nur das man gleichzeitig die Unterhaltskosten und Schuldzinsen nicht mehr in Abzug bringen soll, ist komplett der falsche Ansatz. Wenn der Eigentumsbesitzer Renovations- und Unterhaltskosten nicht mehr in Abzug bringen kann, werden Schwarzarbeit und Tauschgeschäfte wieder blühen. Dies insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Mehrwertsteuer laufend (u.a. zur Finanzierung der AHV) erhöht wird. Damit würden ehrlich arbeitende Handwerks-KMU (einmal mehr) kriminalisiert, statt das man via Steuerabzüge die Eigentumsbesitzern motiviert, eine Rechnung zur Steuerdeklaration hinzuzulegen.

Es ist geradezu bedenklich, wie die Politik und die Interessenverbände das Thema so kompliziert angehen. Die Lösung wäre nämlich so was von einfach: Eigenmietwert abschaffen und zum Ausgleich den Mietern einen Steuerabzug von bspw. 40% der bezahlten Miete gewähren. Dadurch sinken bei Mietern wie auch bei Eigentümern das steuerbare Einkommen. Dies könnte mit einer leichten Erhöhung des Steuersatzes ausgeglichen werden – et voilà. Und: der Fiskus würde wahrscheinlich noch staunen, wie viele Mieteinnahmen plötzlich auftauchen, wenn die Mieter die Mietverträge dem Fiskus zwecks Steuerabzug einreichen würden…

Mikrotransaktionssteuer

25.08.2021: Eine bestechende Idee, die einen langen Weg vor sich hat. Nun, das aktuelle Steuerwesen hat auch ca. 170 Jahre gebraucht, vielleicht schafft es die Mikrotransaktionssteuer in kürzerer Zeit, die Digitalisierung so zu nutzen, dass das Steuerwesen radikal reformiert werden kann. Viel Spass bei der Lektüre im heutigen Walliser Bote auf Seite 5: Mikrotransaktionssteuer WB 210825

Direkte Online-Buchung möglich!

06.08.2021: Seit dem Sommer können Sie mich bequem online buchen! Mit der neuen Funktion “Jetzt buchen” können Sie Termine mit mir online vereinbaren. Damit können Sie in Ruhe eine für Sie passenden Termin aussuchen und reservieren. Sollten Ihre Anfragen eilen oder Sie keinen passenden Termin finden, so können Sie mich natürlich wie gewohnt telefonisch (o27 922 44 94) oder via E-Mail (info@gehste.ch) kontaktieren.

Steuerstatistik 2021

02.07.2021: Wie jedes Jahr in der Sommerzeit erscheint die Steuerstatistik der eidg. Steuerverwaltung. Dieses Jahr interessiert natürlich, wie sich die Steuern im Corona-Jahr 2020 ausgewirkt haben. Interessanterweise sind die Rückgänge eher beschaulich und bei den Einkommens- und Gewinnsteuern nahmen diese sogar um über 4% (aufgerundet eine halbe Milliarde) zu! Auch interessant, dass das Reinvermögen stetig zunimmt – so auch im Kanton Wallis. Somit erhält der Fiskus jährlich mehr an Vermögenssteuern. Beachtet man, dass die Walliser Vermögenssteuern zur höchsten in der Schweiz zählt wäre hier sicherlich politischer Handlungsbedarf angezeigt, die Walliser Vermögenssteuersätze zu senken – und die Vermögenswerte moderat zu bewerten. So u.a. die Beteiligungen an KMU, welche m. M. ohnehin zu teuer versteuert werden müssen. Link: ESTV

Interkantonaler Finanzausgleich

15.06.2021: Der Bund hat heute die neuen Zahlen zum Finanzausgleich 2022 präsentiert. Danach kassiert der Kanton Wallis rekordverdächtige knappe 800 Mio.. Somit kommt jeder 6. Franken von Bern, um die Walliser-Ausgaben von 4.6 Milliarden zu decken. Im Vergleich zum Gebirgskanton Graubünden mit weniger Einwohner und grösserer Fläche sind dies nicht mal jeder 9. Franken. Da es sich beim Finanzausgleich um Steuergelder des Bundes und der anderen Kantone handelt und gleichzeitig das Steuerniveau im Wallis sich zwischen Mittelfeld und Schlusslicht befindet, fragt es sich, ob wir hier im Wallis mit den Geldern umsichtig und sinnvoll genug umgehen. Das sind die finanziell spannenden Fragen… Link: Finanzausgleich 2022

Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen – Neuregelung ab 2022

17.03.2021: Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs kann effektive oder pauschal mit 0.8% pro Monat bezogen auf den Kaufpreis des Fahrzeugs (exkl. MWST) Rechnung getragen werden. Diese Pauschale wird ab 2022 auf 0.9% erhöht. Im Gegenzug fallen Aufrechnungen für den Arbeitsweg weg, welche durch die FABI-Vorlage auf Stufe Bund auf CHF 3’000.- begrenzt wurden. Fraglich ist nun, was im Kanton Wallis passieren wird, denn die Begrenzung der FABI-Vorlage wurde kantonal nicht umgesetzt. Die Erhöhung des Privatanteils von 0.9% würde somit steuererhöhend wirken. Ein Punkt der von der kantonalen Steuerbehörde für 2022 zu klären wäre. Ich halte Sie auf dem Laufenden… Link: ESTV

Pomona-Ratgeber am 17.02.2021

15.02.2021: Am 17. Februar 2021 darf ich im Rahmen des Pomona-Ratgebers den Walliser Steuerpflichtigen Tipps und Tricks beim Ausfüllen ihrer Steuerdeklaration vermitteln und bei dieser Gelegenheit Steuerplanungsmöglichkeiten aufzeigen. Interessiert? Dann melden Sie sich umgehend an. Die Anmeldung finden Sie unter www.pomona-ratgeber.ch. Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier: Ausschreibung

Energie sparen – Steuern zahlen

04.01.2021: Energiesparen ist ja seit längerem gross in Mode und wird von der Politik und Regierung auf mannigfaltige Weise gefördert. So auch im Steuerbereich: Seit 2020 können schweizweit Investitionen in Liegenschaften, welche dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienen, je nach Konstellation auf mehrere Steuerperioden verteilt oder gar Rückbaukosten für energieeffizientere Ersatzneubauten in Abzug gebracht werden. Durch die Agenda 2030 schreibt auch der Staat Wallis das Energiesparen auf seine Fahne und erlaubt bspw. seit 2019 den Steuerabzug von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen auf Neubauten zu.

Im WB vom Montag stellte Staatsrat Frédéric Favre die Subventionen für Elektro- und Plug-in Hybridfahrzeuge sowie für die Installation von Ladestationen vor. Dabei werden Prämien von CHF 700.- bis CHF 3‘500.- gesprochen. Aber aufgepasst: diese Prämien sind beim steuerbaren Einkommen hinzuzurechnen und werden besteuert. Hierzu hat die kantonale Steuerverwaltung bereits am 02.11.2020 eine entsprechende Weisung erlassen, die auf www.vs.ch/steuern bei „Weisungen“ zu unterst aufgeschaltet ist.

Steuersystematisch mag das zwar korrekt sein, doch wird dem Bürger der Eindruck vermittelt, dass mit der einen Hand gegeben und mit der anderen Hand – sprich Einkommenssteuer von bis zu 40% – wieder genommen wird. Ist die Energiestrategie des Kantons Wallis damit fertig gedacht? Es wäre begrüssenswert, wenn das Energiesparen konsequent in den steuerfreien Bereich verschoben und nicht via der Steuer-Hintertür abgeschöpft wird.

Mehrwertsteuer: ab 2021 online abrechnen

18.12.2020: Ab 2021 versendet die eidg. Steuerverwaltung keine Mehrwertsteuerformulare in Papierform mehr. Die quartals- oder semesterweise Selbstdeklaration ist ab 2021 online einzureichen. Hierfür stehen den Steuerpflichtigen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Eine Variante mit “Login” und einmal vereinfacht ohne Login. Link

Die Variante “easy” ohne Login ist begrüssenswert, da damit das zunehmend lästige Einwahlverfahren vermieden werden kann. Seien wir nämlich ehrlich: Im Administrationsalltag benötigt man so viele Logins- und Registrierungsvarianten, dass man ohnehin immer die gleichen Passwörter verwendet oder gleich “eingeloggt” bleibt. Da ist eine einfache Erfassung ohne grosses Registrierungsprozedere geradezu eine Wohltat. Im Übrigen praktiziert dies die SUVA bereits seit Jahren vorbildlich: Die Jahresmeldung kann ganz einfach mit der zugehörigen Vertragsnummer erfasst werden. Und Hand auf’s Herz: Welche Schindluderei soll mit der Erfassung von ein paar wenigen Unternehmensdaten schon angestellt werden. Spätestens mit dem Abgleich der damit verbundenen Zahlung kann sich ja die Behörde sicher sein, dass die richtige Person die Angaben eingetippt hat…

Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und Geschäftsführer verlängert!

04.11.2020: Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Geschäftsinhaber) konnten im Frühjahr bei Einschränkungen und Schliessungen durch die Corona-Krise Entschädigungen beanspruchen. Diese Entschädigungen liefen Ende Juni oder spätestens Mitte September  aus. Durch die anhaltende Krise hat das Parlament heute beschlossen, rückwirkend auf den 17. September (bis max. 30.06.2021) diese Entschädigungen wieder einzuführen. Der Anspruch dauert für die Dauer der behördlich angeordneten Betriebsschliessung und der verbotenen Veranstaltung. Interessanter ist die Anspruchsberechtigung jedoch für die Unternehmer, welche eine empfindliche Umsatzeinbusse erleiden. Diese muss mindestens 55% betragen und ist bezogen auf den Durchschnitt der vergangenen Jahre (2015 – 2019) zu belegen. Zusätzlich sei dieser zu begründen, dass der Umsatzrückgang auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Meine Einordnung: Die Entschädigung ist zwar zu begrüssen, doch die Beweislast dem Gesuchsteller zu überbürden, wird dazu führen, dass die Unternehmer  einmal mehr unnötig verdächtig und schliesslich kriminalisiert werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Verwaltung mit den Stichprobenkontrollen wohl eher flächendeckende Kontrollen durchführen werden. Schade, dass man sich nicht zu einem administrativ einfacheren Vorgehen geäussert hat. Eine Inanspruchnahme ist demnach eher in klaren Fällen zu empfehlen, wenn man nicht in die Behördenbredouille geraten möchte.

Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80968.html  

Quellensteuer: neues Verfahren ab 2021

12.10.2020: Mit heute erhaltenem Schreiben (datiert 01.10.2020 [!]) informiert die Kantonale Steuerverwaltung Wallis über die Änderungen und den Ablauf der per 01.01.2021 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen bezüglich Quellensteuer.

Das Wichtigste für Arbeitgeber: Monatliche Abrechnung und Zahlung (bisher: quartalsweise); Abrechnung pro Kanton, in welchen die Arbeitnehmer Wohnsitz haben; nur mehr elektronische Übermittlung; Wegfall des Tarifs D (Nebenerwerb). Interessante Aussage im Schreiben: Die Bezugsprovision wird bei 2% beibehalten, obwohl der administrative Aufwand durch die monatliche Abrechnung und Meldungen an verschiedene Kantone nicht geringer  wird. Und: Obwohl die Papierabrechnung nicht mehr möglich scheint, würde beim Einreichen einer Papierabrechnung die Bezugsprovision auf 1% halbiert.

Das Wichtigste für quellenbesteuerte Arbeitnehmer: Auch bei einem Brutto-Lohn unter CHF 120’000.- kann nun eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) durchgeführt werden. Damit lässt sich doppelte Arbeit vermeiden, da bis anhin eine Revision der Quellensteuer und eine ergänzende Deklaration (für die übrigen Steuerfaktoren) zu erstellen war. Wichtig: Ähnlich wie beim Revisionsantrag ist die NOV vor Ende März einzureichen. Diese Bestimmung (gem. mündlicher Präzisierung der Quellensteuerabteilung) tritt jedoch erst für die Steuerperiode 2021 in Kraft, welche bis Ende März 2022 zu deklarieren ist. Die Arbeitnehmer mit Permis B werden vom Fiskus in einem späteren Zeitpunkt hierüber informiert.

Link: Revision der Quellenbesteuerung

Steuerdeklaration 2019: Frist um einen Monat verlängert

29.09.2020: Bei Fristverlängerungen durch Treuhänder und Berater sind die Steuerdeklarationen 2019 bis Ende Oktober 2020 einzureichen. Durch die Begleitung vieler KMU’s durch den COVID-Lockdown sind viele Treuhänder und Berater in diesem Jahr mit dem Erledigen der Jahresabschlüsse und Steuerdeklarationen ins Hintertreffen geraten.

Nach Diskussion der Pro-Economy.vs mit der kantonalen Steuerbehörde wurde erreicht, dass der geplante Mahnlauf vom 3. November um einen Monat auf den 3. Dezember verschoben wird. Auswirkung: Die Frist zum Hinterlegen der Steuerdeklarationen 2019 mit einer ersten Fristverlängerung bis Ende Oktober wurde dadurch faktisch um einen Monat verlängert. Sollte die Steuerdeklaration 2019 bis Ende November 2020 nicht eingereicht werden können, so besteht die Möglichkeit einer zweiten gebührenpflichtigen Fristverlängerung bis Ende Dezember 2020. Dokument: Aktualisierter Zeitplan

Unternehmenssteuerreform auf kantonaler Ebene rückwirkend auf 01.01.2020 in Kraft gesetzt

07.09.2020: Das Referendum gegen die geplante Umsetzung der Unternehmenssteuerreform auf kantonaler Ebene ist mit 2’100 von 3’000 notwendigen Unterschriften nicht zu Stande gekommen. Somit konnte der Staatsrat die Änderungen im Steuergesetz rückwirkend auf den 01.01.2020 in Kraft setzen.

Somit wird das kantonale Steuergesetz an die internationalen Anforderungen u.a. zur Abschaffung des Holding-Privilegs umgesetzt. Im Gegenzug werden die Gewinnsteuersätze für die juristischen Personen im Wallis stufenweise maximal von 21.6% auf rund 17% reduziert. Zudem wird die Grundstücksteuer auf Produktionsanlagen auf kantonaler Ebene abgeschafft und auf kommunaler Ebene für die kommenden 10 Jahre beschränkt. Ferner werden zahlreiche weitere kleinere Massnahmen im Steuergesetz geändert. Eine gute Übersicht der Anpassungen bieten die Referatsunterlagen vom 04.09.2020 der Kantonalen Steuerverwaltung (ab Folie 93). Link        

MWST: Abrechnung ab 2021 nur mehr online!

25.06.2020: Per 01.01.2020 wollte die eidg. Steuerverwaltung die Papierabrechnungen bei der MWST einstellen und auf Online-Abrechnungen umstellen. Das verschobene Vorhaben wird nun in einem 2. Anlauf per 01.01.2021 eingeführt. Dabei soll es zwei Versionen geben: eine “Vollversion” mit Vertretungslösung (für Steuerberater) sowie eine “MWST Abrechnung easy”. Die ESTV schreitet mit der Digitalisierung weiter voran und erweitert die bisherigen Online-Services.

Diese Entwicklung ist zwar sehr zu begrüssen, doch birgt diese auch seine Tücken: Die Aufforderung zum Einreichen der Abrechnungen erfolgt nur mehr per E-Mail. Schnell ist eine digitale Nachricht gelöscht oder landet im Spam-Ordner. Die Folge: zu späte Deklarationen und anfallende Verzugszinsen. Aus meiner Sicht sollte die ESTV während mindestens eines Übergangsjahres die Verzugszinsen und Mahngebühren wegen verspäteter Deklaration und Bezahlung der Steuerschuld aussetzen – so wie ansatzweise im Corona-Jahr 2020…

Link: Mitteilung vom 25.06.2020

Rückkehr in den Alltag – Update zu den Corona-Massnahmen

11.05.2020: Ab heute geht’s mit einem kleinen Schritt wieder zurück in den normalen Wirtschaftsalltag. Zeit, die vergangenen zwei “verrückten” Monate Revue passieren zu lassen und mit einem letzten Update die Unterstützungsmassnahmen abzurunden:
  • Das Treuhandbüro Roh hat die Anspruchsberechtigung und das Vorgehen für Selbständige und Inhaber von Kapitalgesellschaften in einer Übersicht gut zusammengefasst (auf französisch).
  • Ergänzende kantonale Unterstützung: Die Kantonale Steuerverwaltung (KSV) ist von der Regierung mit der Umsetzung der ergänzenden kantonalen Unterstützung beauftragt worden. Dabei gibt es zwei Kategorien (Link):
    • Selbeständigerwerbende unter einem Jahreseinkommen von CHF 10’000.- und über CHF 90’000.-. (Infos / Einschreibeformular)
    • Unselbständigerwerbende (Inhaber von Kapitalgesellschaften), für welche der Monatslohn die CHF 3’320.- übersteigt. Eine Ergänzung bis zu einem EO-Höchstbetrag von CHF 5’880.- wird vom Kanton übernommen. (Infos / Einschreibeformular)
  • COVID-19 Rückstellung:  Die KSV hat die Bedingungen und Detailfragen in einem FAQ Rückstellung COVID-19 dargestellt. Noch ungeklärt und unverständlich ist, dass die COVID-Rückstellung lediglich unternehmen mit dem Jahresabschlussdatum per 31.12.2019 vornehmen können. Derzeit laufen Abklärungen zwischen der Pro-Economy.VS und der KSV, um diesen Punkt zu erörtern. Infos folgen…
Klar ist, dass uns die COVID-19 Krise auch administrativ noch lange beschäftigen wird und wir noch viele gesellschaftliche und politische Fragen zu beantworten haben. Hoffen wir, dass die Antworten vor der nächsten Krise gefunden werden. Nun wünsche ich allen Unternehmerinnen und Unternehmer einen erfolgreichen Start bei der Rückkehr in die Normalität!  

Woche 4: Stand und Übersicht

13.04.2020: Hier eine kurze Übersicht über den Stand nach einem Monat Lockdown:
  • Ergänzend zum Bund hat der Kanton Wallis sein zweites Unterstützungspaket präsentiert. Dabei werden Unternehmer und Selbständigerwerbende zusätzlich unterstützt. Wie dies umgesetzt wird, wird übermorgen bekannt gegeben. Link
  •  Trotz allen Massnahmen fallen derzeit Selbständigerwerbende, welche kein AHV-pflichtiges Reineinkommen oder gar Verluste im 2019 verzeichnen mussten, nicht in den Genuss der staatlichen Unterstützungen. Hierfür hat der gemeinnützige Verein “Nachbar in Not” für Oberwalliser ein Sofortunterstützungsprogramm auf die Beine gestellt. Hier geht’s zum Anmeldeformular.
  •  Überbrückungskredit I: Die Anmeldung und Auszahlung von Überbrückungskrediten erfolgte in den letzten Tagen in der Tat unbürokratisch und umgehend. Ich empfehle jedoch, von diesen Krediten nur im Notfall Gebrauch zu machen, zumal man sich mit den Bedingungen einen regelrechten “Trojaner” ins Haus holt: Nach Art. 12 der COVID-Solidarbürgschaftsverordnung fallen sämtliche Geheimhaltungsvorschriften weg und damit das Bankkunden-, Steuer- oder Amtsgeheimnis. Zudem können die Daten verwaltungsintern weitergegeben werden. Somit wurde via Notverordnung die beantragenden Unternehmen “gläsern”. Sollten Sie zu den Unternehmer gehören, die Überbrückungskredite erhalten haben, so dann brauchen Sie auch das Geld nun effektiv.
  • Überbrückungskredit II: Während des Überbrückungskredits dürfen keine Dividenden ausgeschüttet, keine Aktionärsdarlehen gewährt und im Zweifelsfall gruppenintern auch nicht weitergeleitet werden (bspw. für die Gründung einer Tochtergesellschaft). Somit ist klar: wenn Sie die Gelder erhalten, dann brauchen Sie diese auch. Ansonsten riskieren Sie später noch den Vorwurf, dass Sie die Mittel zu Unrecht beantragt hätten und werden im dümmsten Fall zusätzlich noch gebüsst. Zahlen Sie demnach nicht benötigte Darlehen umgehend zurück, damit Sie aus den rigiden Bestimmungen entlassen werden. Denn: zurückzahlen müssen Sie die Gelder ohnehin – je rascher, desto besser…
  •  Unfallversicherung: Die SUVA kündigte letzte Woche an, dass auf den Kurzarbeitsentschädigungen keine Berufsunfallversicherungsprämien geschuldet seien, respektive zu Null abzurechnen wären. Es wäre erfreulich, wenn alle Unfallversicherer dies der SUVA gleich täten und der “Null-Satz” auf Nichtberufsunfallversicherungen (wer fällt schon vom Bürostuhl und Sport übt ja jetzt auch kaum jemand aus) und auf Krankentaggeldprämien ausgeweitet würden…
  •  Geschäftsmieten: Im Gegensatz zu den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorkehrungen zeigte sich der Bundesrat bezüglich der Geschäftsmiete-Problematik mehr als zahnlos. Medienmitteilung. Sicherlich ein wesentliches Traktandum, welches die Legislative in Bundesbern als Erstes in die Hand nehmen sollte. Ansonsten wird dieses Thema ohnehin höchstrichterlich entschieden. Was können Sie in der Zwischenzeit tun? Mindestens die Zahlungen können aufgeschoben werden (siehe COVID-Verodnung), sofern sich der Vermieter nicht einsichtig zeigt. Die Einzahlung auf ein Sperrkonto wäre allenfalls eine andere Variante, um den Vermieter an den Verhandlungstisch zu zerren…
   

Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019

31.03.2020: Die aktuelle Krise wirkt sich auch auf die Erstellung des Jahresabschlusses 2019 aus. Übersicht der allenfalls zu berücksichtigenden Massnahmen aus buchhalterischer Sicht:

  1. Im Kanton Wallis können Selbständigerwerbende und juristische Personen eine Rückstellung von 50% (max. CHF 300’000.-) auf den Netto-Gewinn im Jahresabschluss 2019 vornehmen. Diese Rückstellung ist im 2020 wieder aufzulösen. Link: KSV-VS.
  2. Bei Geschäftsberichten und im Anhang sind wirtschaftliche massgebliche Änderungen über dem Bilanzstichtag hinaus zu erwähnen. Das Info-Schreiben der Swiss Peer Quality Review fasst die möglichen Textbausteine treffend zusammen. Swiss Peer Quality Review – Jahresabschluss 2019.
  3.  Generalversammlungen können aufgrund der aktuellen Lage verschoben oder gar virtuell durchgeführt werden. Eine gute Übersicht zu diesem Thema habe ich auf kmu.org für Sie gefunden. Auch das Bundesamt für Justiz hat ein FAQ (Stand 18.03.2020) zusammengestellt.

Was noch? Es ist zu erwarten, dass die Verfahren noch weiter erleichtert und vereinfacht werden, die Entschädigungen bezüglich Kurzarbeit und Geschäftsinhaber erhöht werden. Ich halte Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden…

Was wäre wünschenswert? Der Bund und die Kantone haben ihre ersten Unterstützungsmassnahmen bekannt gegeben. Offen und fraglich ist nun, ob die Gemeinwesen – die gemäss Walliser Bote auf Seite 5 zu entnehmen finanziell “sehr gut” dastehen – auch ihren Beitrag zur aktuellen Wirtschaftskrise leisten. Ein erstes Zeichen wäre beispielsweise das Aussetzen von Verzugszinsen auf Gemeindesteuern bis Ende Jahr, so wie es bei den Bundes- und Kantonssteuer bereits der Fall ist. Damit nicht jede Walliser Gemeinde einzeln konsultiert werden muss, wäre es begrüssenswert, dass der Städte- und Gemeindeverband dies in einer gemeinsamen Aktion durchführen würde. Schauen wir mal…

Woche 2: Stand und Übersicht

29.03.2020: In der Woche zwei sind zahlreiche Formulare und Vorgehensweisen bezüglich Kurzarbeit und Entschädigung für Selbständige angepasst worden. Bezüglich Kurzarbeit ist als Ergänzung das neue und spezielle Anmeldung- und Abrechnungsformular zu erwähnen. Dieses wird nun direkt der kantonalen Arbeitslosenkasse gemäss Adresse zugesendet und gilt als Anmelde- und Abrechnungsformular. Die Abrechnung ist vereinfacht aufgebaut und schliesst gewisse Unschärfen nicht aus. Dies jedoch zu Gunsten einer raschen Abwicklung und Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung.

Im Weiteren sind Überbrückungskredite erhältlich, welche grundsätzlich in der Höhe von 10% des Umsatzes, maximal CHF 500’000.- ohne Zins mit einer Rückzahlungsdauer von 5 Jahren gewährt werden und darüber hinaus zu 0.5%. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Hausbank, welche das entsprechende Gesuch gerne für Sie prüft. Link mit Formular.

Was ist jetzt für KMU wichtig? Wichtig ist jetzt, dass Sie jetzt Ihre Liquidität im Auge behalten. Hier meine Empfehlungen – abgesehen von Kurzarbeit und Überbrückungskrediten:

  1. Debitor-Inkasso verstärken: Wenn Ihre Kunden über Überbrückungskredite erhalten, so dürften diese nun auch liquid sein, um ihre bisherigen Verpflichtungen zu begleichen. Nutzen Sie dies, um auch mal nach der Befindlichkeit Ihres Kunden, deren Mitarbeiter und Familien nachzufragen. Ein wenig Empathie schadet nie und verstärkt das “wir-sitzen-alle-im-gleichen-Boot”-Gefühl…
  2. Aufträge sichern: Prüfen Sie, wie Sie in dieser veränderten Welt (noch irgendwie) zu Umsätzen kommen. Auch hier sind kreative und digitale Ideen gefragt, aber auch hier kann ein 1:1 Telefongespräch viel bewirken. Es sind ja ohnehin alle im Büro oder zuhause erreichbar…
  3. Laufende Kosten reduzieren: Die Rechtslage bei den Mieten ist nicht klar. Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter schon mal einen Zahlungsaufschub oder einigen Sie sich gleich auf eine Mietreduktion.
  4. Weitere Fixkosten: Heben Sie Abonnemente auf, zahlen Sie keine Steuern mehr (direkte Steuern, Mehrwertsteuer, etc.) und beantragen Sie bei der AHV und übrigen Sozialversicherungen eine Stundung um bis zu 6 Monate und passen Sie die Akonto-Beiträge an. Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben, aber denken Sie daran, dass Sie für den Start nach der Krise (auch noch) Liquidität benötigen werden!
  5. Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Unternehmen und Sie sich privat zu reflektieren. Was haben Sie bisher erreicht? Was würden Sie heute anders machen? Dann überlegen Sie sich, ob und wie Sie Ihre Geschäftsstrategie anpassen können. Trennen Sie sich von einer Sparte? Bauen Sie ein neues Geschäftsfeld auf? Wie sieht das Pricing aus? Etc., etc…. Und zum Schluss: Wie soll der Restart nach der aktuellen Krise aussehen? Was planen Sie für kreative Aktionen für die Zeit danach? Mit welchen Produkten auf welchen Märkten für welche Kunden und wie erreiche ich die? Siehe sehen: spannende Fragen, die interessanter und geistig herausfordernder sind als sich vom Corona-Koller anstecken zu lassen…
  6. Und das Allerwichtigste: Bleiben Sie gesund und behalten Sie eine Prise Humor!

Anmeldungen Selbständige und Geschäftsführer sowie mitarbeitende Ehepartner

24.03.2020: Durch den Auftrag des Bundesrates hat die AHV via Erwerbsersatzordnung den Selbständigen unter die Arme zu greifen. Mit “Selbständigen” sind dabei die Einzelunternehmer oder Personengesellschafter (i.d.R. Kollektivgesellschafter) gemeint. Diese füllen zum Antrag auf Corona-Entschädigung das Formular 318_758 aus und reichen dies der kantonalen AHV (oder dort, wo das Unternehmen bei der AHV angeschlossen ist) via E-Mail ein: covid@avs.vs.ch. Weiterführende Informationen zum Thema via AHV finden Sie hier: Ausgleichskasse Wallis oder auf der Seite der AHV selbst.

Was ist wichtig: 1. Die Entschädigung erfolgt rückwirkend ab dem 17. März; 2. Die Anmeldung kann auch später erfolgen (= somit kein zeitlicher Druck) 3. Massgebend ist grundsätzlich das AHV-pflichtige Einkommen aus dem Vorjahr. D.h., bei Verlusten oder bei keiner Beitragspflicht ist tendenziell auch nicht mit einer Unterstützung zu rechnen und 4. beträgt die Entschädigung 80% dieses gemeldeten Jahreslohnes oder der Berechnungsbasis (maximal CHF 5’880.- pro Monat).

Neu werden gemäss Bundesratsmitteilung vom Freitag ja auch die geschäftsführenden Inhaber und Ehepartner von Aktiengesellschaften und GmbH’s entschädigt. Die Anmeldung erfolgt aber nicht über die AHV, sondern via Kurzarbeitsanmeldung (zusammen mit dem Personal) an das kantonale Amt und Abrechnung via Arbeitslosenversicherung. Das Vorgehen habe ich weiter unten (siehe erster Eintrag) geschildert. Siehe auch: SECO-Mitteilung

Was ist wichtig: 1. Empfehlenswert ist schon mal die Anmeldung zur Kurzarbeit einzureichen 2. sollten morgen Mittwoch die ersten vereinfachten Abrechnungsmöglichkeiten der Arbeitslosenkasse / des Kantons publiziert werden. 3. ist der Maximalbetrag gerade mal CHF 3’320.- (!).

Fazit: Die Umsetzung der bundesrätlichen Massnahmen ist nicht ganz ohne und auch ist noch nicht klar , ob die in Aussicht gestellten kantonalen Unterstützungsmassnahmen über wiederum andere Stellen eingefordert werden müssen. Ferner ist der Maximalbetrag von CHF 3’320.- für Inhaber von AG’s und GmbH’s schlichtweg lachhaft, insbesondere wenn man bedenkt, dass diese auf Ihre Löhne ja immer Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben. Siehe: Der Einzelunternehmer, der einen Jahresgewinn bei der AHV von CHF 88’200.- abgerechnet hat und keinen Franken Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt hat, bekommt CHF 5’880.- pro Monat; der geschäftsführende Inhaber einer GmbH, welcher den gleichen Lohn erzielt und 2.2% an Arbeitslosenversicherungsprämien abgerechnet hat, bekommt maximal CHF 3’320.-. Nun, derzeit wohl eine politisch ungewollte Ungleichbehandlung, die hoffentlich noch nachgebessert wird. Affaire à suivre…

Was noch? Die eidg. Steuerverwaltung hat heute Abend das Rundschreiben bezüglich Verzicht von Verzugszinsen bei der Direkten Bundessteuer publiziert: Rundschreiben ESTV. Gleiches gilt gemäss Art. 2 der Verordnung 861 auch für die Mehrwertsteuer und übrige Abgaben auf Stufe Bund. Es ist zu erwarten, dass die Kantone bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuer dies sinngemäss übernehmen. Schauen wir mal…    

Wirtschaftsmassnahmen des Bundesrats

21.03.2020: Mit der gestrigen Pressekonferenz hat der Bundesrat sein erstes Massnahmepaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise geschnürt (Medienmitteilung 20.03.2020). Erfreulich ist dabei, dass u.a. die Unternehmer nun auch in den Genuss der Kurzarbeit gelangen. Somit ist zu empfehlen, dass auch Einzelunternehmer und Gesellschafter ohne weiteres Personal ein Gesuch um Kurzarbeit (inkl. mitarbeitende Ehepartner) einreichen. Link zu den Verordnungen (siehe insb. Nr. 877). Über das Vorgehen informiert mein untenstehender Eintrag vom 17.03.2020.

Wie der Kanton Wallis mitteilt, soll das Verfahren zum Beziehen der Leistungen vereinfacht werden, doch ist dieses derzeit noch nicht bekannt (Mitteilung 20.03.2020). Somit empfehle ich, sich an die bisherigen Richtlinien zu halten. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Auch interessant I: Für die Mehrwertsteuer und die Direkte Bundessteuer wurden die Verzugszinsen bis Ende Jahr ausgesetzt (Art. 2 und 3 der Verordnung 861). Somit wäre die MWST-Quartalsabrechnung vom 1. Quartal bis Ende Mai 2020 zwar zu deklarieren, aber erst bis Ende Jahr zu bezahlen.

Auch interessant II: Auch bei der AHV kann ein Zahlungsaufschub ohne Verzugszinsfolgenden beantragt, jedoch nur bis 20. September 2020 (6 Monate). Hier müssen Sie jedoch selbst aktiv werden und ein Gesuch bei der AHV stellen und dieses bewilligt bekommen. (Verordnung 875).

Würdigung: Ein erstes, wichtiges und begrüssenswertes Signal des Bundesrats. Nun gilt es auf die ergänzende Unterstützung des Kantons Wallis zu hoffen sowie auf eine Umsetzung mit minimalen administrativen Hürden.

Unterstützung Wirtschaft

20.03.2020: Gestern präsentierte der Kanton Zürich, wie er die kleinen und mittelgrossen Unternehmen unterstützen möchte. Link zum Artikel der NZZ. Damit prescht der Kanton Zürich vor und nun ist abzuwarten, wie sich heute der Bundesrat und die Walliser Regierung sich hierzu äussert. Auf alle Fälle braucht es jetzt ein starkes und rasches Zeichen gegenüber den Unternehmer. Ob es alleine mit Darlehen und ein paar Groschen Nothilfe getan ist, mag ich zu bezweifeln. Falls die Hilfe nur lauwarm ausfällt, werden dies die umtriebigen kleinen und mittleren Unternehmer sicherlich auch irgendwie überlegen, doch steigt dann die Staatsverdrossenheit auf ein Niveau, dass die morgige Politlandschaft dann anderes aussieht. Nun, wie die Regierung und die Politik sich auch immer verhält, stimmen mich beide Varianten irgendwie zuversichtlich….  

Update Entschädigung für KMU

18.03.2020: Gemäss aktuellen Medienberichten wird geprüft, wie und ob den Selbständigerwerbenden und Betriebsinhaber samt Ehepartner der Lohnausfall durch die aktuelle Krisensituation abgedeckt werden kann. Mit Spannung werden wir die Vorschläge des Staatsrates am Freitag erwarten. Es ist davon auszugehen, dass das Prozedere und die Hürden bezüglich der Kurzarbeit abgebaut werden und wie erwähnt zusätzliche Hilfen für KMU-Inhaber gewährt werden. Wie und welcher Form: lassen wir uns überraschen, wie mutig und weitsichtig unsere Landesführer zu Gunsten der KMU handeln werden. Auf alle Fälle halte ich Sie auf dem Laufenden…

Was Ihre Mitarbeiter betrifft, empfehle ich, die Zeit zu nutzen und die Anmeldung für die Kurzarbeit gemäss meinem untenstehenden Beitrag einzureichen.

Ferner gilt es die Zeit zu nutzen und nun die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zu sichten und diese soweit als möglich zu mindern und allenfalls mit Kreditgebern und Vermieter in Kontakt zu treten, um Reduktionen oder zumindest Aufschübe auszuhandeln. Das Wichtigste ist nun, dass man als Unternehmen liquid bleibt!

Zur Erinnerung falls Sie’s überlesen haben sollten: Am Montag beschloss der Staatsrat, die Fristen zum Einreichen der Steuerdeklarationen für natürliche Personen vom 31.März auf den 31. Mai zu verschieben. Dies gilt gemäss Auskunft der Steuerverwaltung auch für die gesetzlich normierte Frist für die Revision der Quellensteuer und somit für die Steuerdeklarationen für Ausländer.

   

Kurzarbeitsentschädigung

17.03.2020: Nach dem ersten Schock die vielfach nachgefragte Frage nach der Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Hier die wichtigsten Infos zum Thema und Anleitung zum Vorgehen:

Das Vorgehen ist zweiphasig und umfasst 1. die Anmeldung bei der Dienststelle für Handel, Industrie und Arbeit und 2. der Antrag und die Abrechnung gegenüber der Arbeitslosenkasse. Vor dem Ausfüllen empfehle ich, die stets aktualisierten Informationen auf diesen zwei Internetseiten zu konsultieren. Dort sind auch die Links zu den Formularen enthalten:

Die Anmeldung kann hier (Anmeldung) bezogen werden. Dabei ist auch der Betrieb in den Fragen 9 – 12 mit separaten Blatt vorzustellen, ein Organigramm hinzulegen und auch ein Handelsregisterauszug. Letzterer kann hier abgefragt werden: https://www.zefix.ch/de/search/entity/welcome

Zusätzlich ist ein Formular mit der Zustimmung sämtlicher Mitarbeiter einzuholen und der Anmeldung beizulegen. Gemäss mündlichen Informationen soll aus verfahrenstechnischen Gründen auf dieses Formular scheinbar verzichtet werden können, empfehle jedoch, dieses dennoch zu erledigen und mit den Mitarbeitern abzusprechen.

Die Anmeldung ist 3 Tage (früher 10 Tage) vor Geltendmachung der Kurzarbeit einzureichen, und zwar nicht auf postalischem Weg, sondern an folgende E-Mail-Adresse: diha-kae-alv@admin.vs.ch. Ich empfehle, bereits schon mal die Anmeldung vorzunehmen.

Wichtig zu wissen: Insbesondere die mitarbeitenden Unternehmer und deren Partner sind durch die KAE nicht gedeckt. Zwar zahlen mitarbeitende Aktionäre und Gesellschafter auf ihren Löhnen Arbeitslosenversicherungsprämien, haben dann aber keinen Anspruch. Gut möglich, dass diese Ungerechtigkeit in der aktuellen Situation hoffentlich endlich korrigiert wird. Zudem erfolgt die Entschädigung nur zu 80%. 20% muss der Arbeitgeber selbst berappen. Auch nicht gedeckt sind Lehrlinge, gekündigte Mitarbeiter oder Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag.

Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt ohnehin in einem späteren Zeitpunkt. Die Formulare und weiterführende Infos können hier bezogen werden. Sie müssen sich aber bei der ihr zuständigen Arbeitslosenkasse melden (siehe: https://www.vs.ch/de/web/sict/freie-kassenwahl). Somit hier vertretend die kantonale Ausgleichskasse: https://www.vs.ch/de/web/cch/reduction-de-l-horaire-de-travail.

Weitere Beispiele zur Abrechnung finden Sie in den folgenden Broschüren:

In der Praxis ist das Ausfüllen dieser Formulare umfangreich und auch äusserst aufwendig. Es ist zu hoffen, dass sich die Administration sich nicht mit Rückweisungen brüstet, sondern in einer pragmatischen und hilfsbereiten Art gegenüber den Unternehmer. In der Abwicklung haben die Behörden nun die einmalige Gelegenheit, sich unternehmerfreundlich zu zeigen und zu beweisen, was sie wirklich wert sind…

Ich werde versuchen, Ihnen Erkenntnisse aus der Praxis und Neuigkeiten auf dieser Weise zu vermitteln und stehe Ihnen via E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung! Bleiben Sie gesund…

Die Energie steuern – neue interessante Abzugsmöglichkeiten

21.02.2020: Der “Greta”-Effekt ist auch längst bei den Steuern angelangt und führt zu neuen und steuerplanerisch interessanten Steuerabzugsmöglichkeiten! Seit diesem Jahr können Abrisskosten von Altbauten als “Unterhaltskosten” vom Einkommen abgesetzt werden. Zudem gibt es einen Systembruch: Übersteigen solche Abrisskosten wie auch Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gar das steuerbare Einkommen, so kann der Überschuss zwei Jahre lang mit steuerbaren Einkommen verrechnet werden. Gemäss Update 2020 vom 18.02.2020 bestätigte die kantonale Steuerverwaltung, dass diese Bundeslösung auch für die Kantonssteuer übernommen wird.
Wohl aus der gleichen politischen Aktionitis heraus beschloss der Staatsrat am 29.01.2020, dass sogar neue und erstmalig montierte Photovoltaikanlagen oder thermische Sonnenkollektoren steuerlich als Unterhaltskosten gelten sollen – und dies sogar rückwirkend auf das Steuerjahr 2019!
Diese zwei Änderungen im “Energiebereich” beweisen, dass das Steuerrecht ein beliebter politischer Spielball ist und bleibt. Dies teilweise zu Lasten der Steuersystematik und -logik. Und dann wundern sich die Steuerpflichtigen, weshalb Sie das Steuerwesen nicht (mehr) verstehen und alles nur komplizierter wird. Nun, mich als Steuerberater und -planer freut’s… Somit an dieser Stelle: Danke dem Gesetzgeber! Quellen: Liegenschaftskostenverordnung / VS: Photovoltaik

1815.träff: Vorabendseminare “Steuererklärung leicht gemacht” – jetzt noch anmelden!

06.02.2020: In diesen Tagen flattern den Walliser Steuerpflichtigen über 200’000 Steuererklärungsformulare 2019 ins Haus. Aus aktuellem Anlasse finden am kommenden Dienstag, 11.02. und Donnerstag 13.02 zwei Vorabendseminare zum Thema “Steuererklärung leicht gemacht” statt. Bereits zum Dritten Mal darf ich dabei den Leserinnen und Lesern des “Walliser Bote” aufzeigen, wie der Profi eine Steuerdeklaration erstellt und bei dieser Gelegenheit zahlreiche Tipps und Tricks vermitteln. Melden Sie sich noch heute an. Es hat nur noch wenige Plätze frei! Ausschreibung Walliser Bote Rund ums Thema Steuererklärung durfte ich heute Morgen dem Radio Rottu (rro) Red und Antwort stehen. Hier die Beiträge in zwei Teilen:

Pro-Economy.VS: “Update 2020” Steuern – Mehrwertsteuer – Handelsregister

31.01.2020: Am Dienstag, 18.02.2020 bietet die Pro-Economy.vs das traditionelle Seminar “Update 2020″ zu den Themen Steuern – Mehrwertsteuer – Handelsregister an. Das Halbtagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Treuhandbüros und Administrationsverantwortliche in Oberwalliser Unternehmungen. Das Seminar wird zu einem Unkostenbeitrag von CHF 50.- angeboten (inkl. digitales Handout, Kaffeepause und Teilnahmebestätigung). Noch nicht angemeldet? Dann nehmen Sie die Chance für eine kostengünstige Weiterbildung via Anmeldung auf der Homepage der Pro-Economy.vs wahr! Link: www.pro-economy-vs.ch => Seminare. Ausschreibung: Flyer – Update 2020 – def

Ein gutes neues (Steuer-)Jahrzehnt!

07.01.2020: Herzlich Willkommen im neuen Steuerjahrzehnt! Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit, Zufriedenheit und vor allem tiefe Steuern! Zumindest für juristische Personen wird dies ab dem 01.01.2020 mit der umgesetzten Steuer- und AHV-Reform (STAF), welche am 19.05.2019 an der Urne angenommen wurde. Offen bleibt nun die Umsetzung auf kantonaler Ebene, welche im März 2020 in der 2. Lesung im Grossen Rat behandelt wird. Hoffen wir, dass die Linke die Umsetzung nicht (nochmals) unnötig verzögert und die Bestimmungen rückwirkend im Sinne der Rechtssicherheit per 01.01.2020 auch auf kantonaler Ebene in Kraft treten können. Die Unternehmenssteuerreform, aber auch weitere Themen wie die Energiestrategie 2050, die Abschaffung der “Heiratsstrafe” und des Eigenmietwerts sowie die Reformen im Sozialversicherungsbereich werden uns nicht nur im 2020, sondern in der ganzen neuen Dekade noch beschäftigen… Somit gilt einmal mehr: Das Künftige antizipieren und vorausschauend planen. Denn: gut geplant ist halb bezahlt! Gerne stehe ich Ihnen mit (Steuer-)Rat und Tat auch in der neuen Dekade zur Verfügung!

Verrechnungssteuer: Verwirkung entschärft

04.12.2019: Heute hat die eidg. Steuerverwaltung (ESTV) das langersehnte Kreisschreiben betreffend der Verwirkung des Verrechnungssteueranspruchs für natürliche Personen publiziert. Basierend auf zwei Bundesgerichtsurteile musste die Praxis der Steuerverwaltung verschärft werden, so dass bei fehlerhafter Deklaration der Dividenden der Rückerstattungsanspruch bereits verwirkt wurde. Am 28.09.2018 beschlossen dann die eidg. Räte, dass dies zu weit gehe und beschlossen, rückwirkend auf den 01.01.2019 betreffend offene Steuerveranlagungen den Rückerstattungsanspruch dennoch zu gewähren, auch wenn der Fiskus bemerkt, dass bspw. Dividenden nicht oder inkorrekt deklariert wurden. Somit drückt der Fiskus künftig ein Auge zu, wenn bspw. durch ein unwillentliches Versehen verrechnungssteuerpflichtige Erträge nachgemeldet oder erst im Veranlagungsverfahren gemeldet/ergänzt werden. Interessantes Detail: Gemäss dem neuen Kreisschreiben soll der Verrechnungssteueranspruch auch bei straflosen Selbstanzeigen bestehen, wenn die Deklaration fahrlässig unterblieb. Ob die Verrechnungssteuer bei einer straflosen Selbstanzeige für die vergangenen drei Jahre dann auch tatsächlich erfolgt, wird sich in der Praxis dann noch zeigen… Link:  ESTV/Kreisschreiben

Steuerstatistik 2018

01.09.2019: Jährlich publiziert die eidg. Steuerverwaltung (ESTV) eine Statistik über die Steuerbelastung in der Schweiz. Interessant erachte ich dabei die verschiedenen Einkommensklassen im Gemeindevergleich. Die sind grafisch super aufgearbeitet und leicht lesbar. Links: Medienmitteilung / Kartografische Darstellung nach Gemeinden. Erkenntnis: Verheiratete mit tiefen bis moderatem Einkommen sind im Wallis steuerlich gut aufgehoben. Bitter wird’s für Alleinstehende, Rentner oder auch für Verheiratete mit eher höheren Einkommen. Zusammen mit der hohen Vermögensteuerbelastung (Wallis an zweitletzter Position) ist der Kanton Wallis für Doppelverdiener und Kleinvermögende im interkantonalen Vergleich steuerlich teuer. Offen ist demnach, was die Walliser Politik nach der Umsetzung der Steuer- und AHV-Reform (STAF) für den Mittelstand in den nächsten Jahren vornehmen möchte, um die Steuerbelastung auf ein attraktiveres Niveau zu senken…

Pro-Economy.VS: Präsidium in neue Hände gelegt

20.05.2019: An der 11. Generalversammlung der Pro-Economy.vs konnte ich nach rund 10 Jahren im Vorstand, das Präsidium nach erfolgreichen 7 Jahren an Laurent Tschopp weitergeben. Laurent Tschopp ist seines Zeichens wie ich eidg. dipl. Steuerexperte. Ich bin mir sicher, dass sich die Pro-Economy.VS als Sprachrohr der Walliser Treuhänder und Berater in den kommenden Jahren sich im Bereich Lobbying bestens weiterentwickelt. Dies ist aktuell umso notwendiger, zumal nach der erfolgreichen Annahme der Steuer- und AHV-Reform am vergangenen Wochenende nun deren Umsetzung auf kantonaler Ebene ansteht. Link: www.pro-economy-vs.ch

Seminar “Steuerdeklaration 2018 leicht gemacht!”

12.03.2019: Heute Abend biete ich in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenbildung Visp ein weiteres Seminar zum Thema “Steuererklärung 2018 leicht gemacht!” an. Füllen Sie für sich und für Ihre Verwandten und Bekannten aus oder möchten sich aus erster Hand über Steueroptimierungsmöglichkeiten informieren? Dann wäre dies für Sie eine spontan gute Gelegenheit! Melden Sie sich umgehend bei Frau Melanie Bieli an (melanie.bieli@gmx.ch). Kosten: CHF 50.-, zahlbar bar vor Ort.

Pro-Economy.vs: “Update 2019”

15.02.2019: Am Donnerstag, 21.02.2019 bietet die Pro-Economy.vs das traditionelle Weiterbildungsseminar “Update 2019″ zu Steuerthemen an. In diesem Jahr wird das Angebot um das Thema Arbeitsrecht ergänzt. Das Halbtagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Treuhandbüros und Administrationsverantwortliche in Oberwalliser Unternehmungen. Das Seminar wird zu einem Unkostenbeitrag von CHF 50.- angeboten (inkl. digitales Handout, Kaffeepause und Teilnahmebestätigung). Noch nicht angemeldet? Dann nehmen Sie die Chance für eine kostengünstige Weiterbildung via Anmeldung auf der Homepage der Pro-Economy.vs wahr! Link: www.pro-economy-vs.ch => Seminare. Flyer – Update 2019 – def

3. Platz an der 10. Oberwalliser Tischmesse

17.01.2019: Der Tisch der Gehrig Steuerberatung mit dem Thema “5 Jahre Gehrig Steuerberatung / 10 Jahre Oberwalliser Tischmesse” wurde von den Mitausstellern zum 3. besten Tisch von über 60 gekürt! Ich danke allen Ausstellern, meiner Frau Jasmin für die Organisation und Mithilfe, der Stiftung Zuckerpuppa für die tollen Cupcakes sowie allen, die am Stand vorbei kamen und auf die Jubiläen anstiessen!

Gehrig Steuerberatung an der 10. Oberwalliser Tischmesse!

14.01.2019: Am kommenden Donnerstag, 17.01.2019, findet im Zentrum Missione in Naters die 10. und somit die Jubiläumsausgabe der Oberwalliser Tischmesse statt! Neben dem runden Geburtstag hat auch die Gehrig Steuerberatung ihr 5jähriges Bestehen zu feiern. Zu diesem Anlass lade ich Sie gerne dazu ein, mich zu besuchen und mit mir auf die “5 Jahre Gehrig Steuerberatung” anzustossen! Die Oberwalliser Tischmesse ist ab 13.30 Uhr für das breite Publikum geöffnet. Mit der vorliegenden Einladung können Sie mich bereits ab 9.00 Uhr besuchen.  

Neuerungen im Steuerrecht 2019 – 2021

21.07.2018: Nachdem in der ersten Jahreshälfte das Ausfüllen von Steuerdeklarationen angesagt ist, befasst man sich in der zweiten Jahreshälfte der Steuerplanung für das nächste oder sogar die nächsten Jahre. Hierfür hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine gute Übersicht über die sich ändernden Steuergesetze und -verordnungen erstellt. Diese finden Sie bequem hier: Gesetzgebungs- und Verordnungsprojekte. Hervorzuheben sind die Änderungen durch das Energiegesetz ab 2020 bezüglich dem Liegenschaftsunterhalt (siehe auf Seite 2 im PDF). Danach können Ersatzneubauten steuerlich bis auf 3 Steuerperioden als Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug gebracht werden. Dies wirft natürlich für Privatpersonen eine Reihe an neuen Steuerfragen auf, welche bestehende Liegenschaften abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen planen. Insbesondere bezüglich Umbauten, welche im 2019 beginnen, aber erst im 2020 fakturiert und bezahlt werden oder wenn das Volumen des Ersatzneubaus wesentlich grösser ist. Die Abgrenzungsfragen werden hierzu zahlreich sein, so dass eine vorausschauende Steuerplanung zu empfehlen ist.

Lonza Arena AG: Gründung Betriebs-AG

18.06.2018: Die Gemeinde Visp erstellt derzeit eine neue Eissport- und Eventhalle für rund CHF 35 Mio. Mit Gründung der Betriebs-AG soll die Halle professionell ab 2019 betrieben werden. Es freut mich, dass ich dieses interessante und für Visp wichtige Projekt als Verwaltungsrat strategisch betreuen und unterstützen darf. Pressebericht: WB_180619

Pro-Economy.vs: GV im World Nature Forum in Naters

15.05.2018: Anlässlich der 9. GV der Pro-Economy.vs konnte ich rund 30 interessierte Mitglieder im World Nature Forum in Naters begrüssen. Auch im vergangenen Vereinsjahr konnten wir interessante Seminare für unsere Mitglieder der Treuhand- und Beratungsbranche wie auch für Administrationsverantwortliche in Oberwalliser KMU durchführen. Pressebericht: WB_180518

Pro-Economy.vs: “Update 2018” am 21.02.2018

12.02.2018: Am Mittwoch, 21.02.2018 bietet die Pro-Economy.vs das traditionelle Seminar “Update 2018 – Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen und Steuern” an. Das Halbtagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Treuhandbüros und Administrationsverantwortliche in Oberwalliser Unternehmungen. Das Seminar wird zu einem Unkostenbeitrag von CHF 50.- angeboten (inkl. digitales Handout, Kaffeepause und Teilnahmebestätigung). Noch nicht angemeldet? Dann nehmen Sie die Chance für eine kostengünstige Weiterbildung via Anmeldung auf der Homepage der Pro-Economy.vs wahr! Link: www.pro-economy-vs.ch => Seminare. Flyer

Einladung zur 9. Oberwalliser Tischmesse

15.01.2018: Am kommenden Donnerstag, 18.01.2018, findet im Zentrum “Missione” in Naters die 9. Ausgabe der Oberwalliser Tischmesse statt. Die Gehrig Steuerberatung ist wie in den Vorjahren mit einem Tisch vertreten. Mein diesjähriges Motto: “Steuerparadies Wallis?”. Über Ihren Besuch würde ich mich und die übrigen rund 80 Aussteller am Nachmittag zwischen 13.00 – 17.00 Uhr sehr freuen! Zwecks Eintritt bitte ich Sie, den Eintrittscoupon auszudrucken und am Eingang vorzuzeigen: Eintritt

Ein gutes neues (Steuer)Jahr!

04.01.2018: Herzlich Willkommen im neuen Steuerjahr! Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit, Zufriedenheit und vor allem tiefe Steuern! Der letzte Wunsch ging bereits teilweise in Erfüllung, in dem die AHV-Revision 2020 im vergangenen September an der Urne scheiterte. Damit reduziert sich der Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8% auf 7.7% und damit abhängig auch die übrigen MWST-Steuersätze. Die Details entnehmen Sie von der Internet-Seite der ESTV. Ich empfehle Ihnen, dies auf Ihren Rechnungen zu berücksichtigen. Die Steuersatzänderung birgt einen nicht zu unterschätzenden administrativen Mehraufwand, zumal zwischen Leistungen im 2017 und 2018 auf den Kundenrechnungen zu unterscheiden und diese getrennt zu deklarieren sind.

Ebenfalls in Kraft getreten ist die Teilrevision der Mehrwertsteuer, welche jedoch nur für einige Branchen wirklich einschneidende Massnahmen mit sich bringen werden. Eine Übersicht finden Sie hier: MWST-Teilrevision.

Im Übrigen sind grundsätzlich sämtliche Parameter bei den Steuern und Sozialversicherungen im 2018 gleich geblieben. Eine interessante Ausnahme bildet dabei die Reduktion der Arbeitgeberbeiträge bei der CIVAF von 3.1% auf 3.0%.  Link CIVAF.

Gerne stehe ich Ihnen mit (Steuer-)Rat und Tat auch im 2018 zur Verfügung!

Straflose Selbstanzeige bei ausländischen Vermögenswerten

30.11.2017: Der automatische Informationsaustausch (AIA)  führt dazu, dass die ausländischen Finanzinstitute dem heimischen Fiskus Kontoinformationen übermitteln. Wurden diese und auch andere ausländische Vermögenswerte in der Schweiz bisher nicht deklariert, so würde dies in ein Steuerhinterziehungsverfahren münden. Um dies zu vermeiden besteht die Möglichkeit, sich einmal im Leben straflos selbst anzuzeigen. Bei diesem vereinfachten Verfahren werden die zu zahlenden Steuern nacherhoben – jedoch von einer Busse und kantonal zusätzlich von Verzugszinsen abgesehen.

Im September liess die Eidg. Steuerverwaltung ESTV verlauten, dass straflose Selbstanzeigen für die Steuerperiode 2017 nun bis zum 30.09.2018 verlängert wurde (bisher: 31.12.2017). Gemäss Depesche von Radio Rhone zog nun auch der Kanton Wallis nach und verlängert somit die straflosen Selbstanzeigen vom 31.12.2017 auf den 30.09.2018.

Anlässlich der heutigen Sitzung zwischen der Pro-Economy.vs und der der kantonalen Steuerverwaltung sind nun auch die Details bekannt geworden, wie insbesondere der ausländische Liegenschaftsbesitz bewertet und steuerlich erfasst wird. Die Details werden dann voraussichtlich im Dezember via der Pro-Economy.vs veröffentlicht und an dieser Stelle ergänzt.

Fazit: entgegen dem Zitat von Gorbatschow werden durch die Verschiebung der Fristen die bestraft, welche zu früh eine straflose Selbstanzeige eingereicht haben. Denn durch die Einreichung der straflosen Selbstanzeige im 2018 spart man nämlich ein “altes” Steuerjahr und somit Steuern.

Seminar “Best Practice für Verwaltungsräte” am 02.11.2017

15.09.2017: Die Anforderungen und Erwartungen an die Arbeit als Verwaltungsrat sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Dies spiegelt sich in erhöhter medialer Wahrnehmung, verstärkter Einmischung (vermeintlicher) Stakeholder sowie einem verstärkten Haftungsrisiko. Aus diesem Grund organisiere ich im Namen und Auftrag der Pro-Economy.VS ein Halbtagesseminar für angehende und bestehende Verwaltungsräte sowie für Fachpersonen aus dem Treuhand-, Beratungs- und Finanzbereich. Das kostengünstige Seminar findet am 02.11.2017 im Kongresszentrum “La Poste” in Visp statt. Die Anmeldung ist ab sofort auf www.pro-economy-vs.ch möglich. Flyer.    

Präsident der Walliser Steuerrekurskommission

11.08.2017: Nach den Grossratswahlen 2017 wurden im Mai die politischen Kommissionen neu zusammengesetzt. Es ehrt und freut mich, dass ich in die Walliser Steuerrekurskommission (KSRK) als Vertreter der SVP gewählt wurde. Zusätzlich darf ich das siebenköpfige Gremium mit sieben Ersatzmitgliedern für die nächsten vier Jahre als Präsident führen. Die KSRK ist die erste und einzige richterliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten im Kanton Wallis.

Mehrwertsteuer Teilrevision ab 2018

30.06.2017: Im Juni bestätigte das eidg. Finanzdepartement, die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetztes ab 2018 in Kraft zu setzen. Die Änderungen betreffend insbesondere das Gemeinwesen, den Kunsthandel, elektronische Zeitungen und Zeitschriften sowie ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Umsätze tätigen. Davon betroffen? Dann empfehle ich die Übersicht der eidg. Steuerverwaltung sowie das Faktenblatt der EXPERTsuisse. Bei weiterführenden Fragen stehe ich gerne zur Verfügung! Link: Mitteilung ESTV / PDF: EXPERTsuisse

Ferienlektüre: “das schweizerische Steuersystem”

22.06.2017: Soeben ist die überarbeitete Broschüre über das schweizerische Steuersystem erschienen. Wer jetzt an ein langweiliges Thema denkt, hat zwar Recht, aber die 90seitige Broschüre ist einfach verständlich und witzig aufgemacht. Alleine die darin enthaltenen Karikaturen sind sehenswert! Also: wer noch keine Ferienlektüre hat, so dann wäre das sicherlich ein kleiner steuerfreier Tipp. Link

Privatpersonen im Wallis: Frist zum Einreichen der Steuererklärung jetzt verlängern!

08.05.2017: Die Steuerdeklaration 2016 hätte bis zum 30.04.2017 eingereicht werden müssen. Haben Sie diese Frist verpasst? Keine Panik! Gemäss Angaben der kantonalen Steuerverwaltung werden Fristverlängerungen bis am 26. Mai 2017 entgegengenommen. Kleiner Tipp: Steuerberatungsbüros können die Fristen für CHF 5.- bis Ende Oktober statt für CHF 20.- bis Ende Juli verlängern. Für die Personen, welche Ihre Bürgerpflicht noch nicht nachgekommen sind: Viel Spass beim Zusammentragen der Steuerunterlagen und beim Erstellen der Steuererklärung! Und falls Sie keinen Spass dabei haben, so rufen Sie mich am besten gleich an: 027 922 44 94 – Ihr Dolmetscher im Steuerchinesisch – Stefan Gehrig

1815-Club: Steuererklärung leicht gemacht!

22.03.2017: Am gestrigen Abend durfte ich im Rahmen des 1815-Club des “Walliser Bote” vor ausgebuchter Veranstaltung Tipps und Tricks für das Erstellen der privaten Steuererklärung 2016 vermitteln. Das Publikum harrte sage und schreibe mehr als 2 Stunden aus und löcherte mich während und nach der Veranstaltung mit zahlreichen Steuerfragen! Ich danke allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das engagierte Mitmachen und bin sicher, dass mit den aufgezeigten Möglichkeiten das Ausfüllen der Steuererklärung leichter fällt – und noch wichtiger – die rund 50 anwesenden Personen mit meinem Steuerordner und -ratgeber wichtige Infos für Ihre eigene Steuerplanung  erhielten. Damit lässt sich für die nächste Steuerperiode viele Steuerfranken sparen! Link: Ausschreibung 170223

Quellenbesteuerung: Frist zum Einreichen der Revision

22.02.2017: Quellenbesteuerte Personen aufgepasst: Die Frist für das Einreichen der Revision 2016 endet am 31. März 2017. Diese Frist kann nicht wie bei den ordentlichen Steuerdeklarationen verlängert oder erstreckt werden, da diese fix in Art. 137 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und Art. 146 des Walliser Steuergesetzes bestimmt wurde. Für wen macht ein Revisionsgesuch sinn? Für alle quellenbesteuerte Personen, welche u.a. in die Säule 3a einbezahlt haben, wesentliche Krankheitskosten zu tragen hatten, Alimente bezahlten oder Aus- und Weiterbildungskosten hatten. Das Formular und weitere Infos können von der Homepage der Steuerverwaltung bezogen werden. Link: Kantonale Steuerverwaltung 

Steuerformulare kommen später!

06.02.2017: Gerne möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Walliser Steuererklärungen 2016 für natürliche Personen dieses Jahr einen Monat später zugesendet werden. Gleichzeitig wird die ordentliche Einreichefrist vom 31. März auf den 30. April verlängert. Fristverlängerungen werden jedoch wie bisher bis zum 31. Juli (31. Oktober für Treuhandbüros) gewährt. Der Grund der einmaligen Verschiebung um einen Monat liegt in der Umstellung der Software auf SAP.

Nutzen Sie jedoch jetzt die Zeit, die Unterlagen zu sammeln und zu ordnen. Dies erleichtert  Ihnen und beschleunigt das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuerdeklaration in der Fasnachts-, Fasten- und Osterzeit 😉

Link: Pressemitteilung der kantonalen Steuerverwaltung KSV

 

Pro-Economy.vs: Update 2017 – Steuern – Mehrwertsteuer – Sozialversicherungen

30.01.2017: Am Dienstag, 14.02.2017 findet im Kongresszentrum “La Poste” die alljährliche Halbtagesveranstaltung zum Thema Steuern – Mehrwertsteuer – Sozialversicherungen der Pro-Economy.vs statt. Das “Update 2017” richtet sich an SachbearbeiterInnen in Treuhand- und Beratungsbüros sowie an Administrationsverantwortliche in Oberwalliser Unternehmen. In der diesjährigen Ausgabe können wir im Bereich der Sozialversicherungen Klaus Imhasly von der SUVA, für die Mehrwertsteuer Peter A. Ritz von der APROA und eine vierköpfige Delegation der kantonalen Steuerbehörde begrüssen. In der Teilnahmegebühr von lediglich CHF 50.- sind die digitale Seminardokumentation sowie eine Kaffeepause enthalten. Anmeldungen werden unter http://www.pro-economy-vs.ch/seminare entgegen genommen. Flyer – Update 2017

Unternehmenssteuerreform III – mehr Wirtschaft statt Staat

25.01.2017: Die zahlreichen Voten von links und rechts zur USR III nehmen seit kurzem groteske, mal auch süffisante Züge an. Das Thema ist äusserst komplex und schwer verständlich. Der Kern:

Die USR III ist nicht hausgemacht, sondern auf internationalen Druck hin entstanden. Damit die Schweiz nicht wieder auf einer schwarzen Liste landet, will man mit der USR III die international betrachtet schädlichen Steuerregimes wie Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften abschaffen. Diese werden neu normal besteuert wie jedes andere KMU in der Schweiz. Um diese Mehrbelastung für diese Unternehmen auszugleichen, will die Vorlage die Gewinnsteuersätze für alle Unternehmen reduzieren. Zusätzlich werden weitere steuerliche Anreize schaffen, welche international anerkannt sind und dort auch angewendet werden. Die Umsetzung wird nicht von Bundesbern diktiert, sondern obliegt den Kantonen. Damit bleibt die Schweiz als Wirtschaftsstandort attraktiv und der Föderalismus wird hochgehalten.

Ob jetzt die zahlreichen berechneten Steuerausfälle eintreffen oder nicht – wer weiss das schon. Und falls tatsächlich ein Steuerausfall eintritt, wäre dies so schlimm? Wenn man die aktuelle Ausgabenwut der Parlamentarier und das teils unwirtschaftliche Verhalten der Verwaltung beobachtet, wäre es ohnehin höchste Zeit, dass ihnen weniger Geld zur Verfügung stünde. Statt mit der Finanzierung sollten sie sich besser mit den steigenden Ausgaben auseinandersetzen. Deshalb ein JA für die Unternehmenssteuerreform III und für die Schweizer Privatwirtschaft!

3. Platz an der Oberwalliser Tischmesse!

20.01.2017: An der gestrigen Oberwalliser Tischmesse in Naters erzielte der Tisch “schwarz zu weiss: Straflose Selbstanzeige leicht gemacht” den 3. Rang unter rund 70 Aussteller! Gerne möchte ich mich für das entgegengebrachte Vertrauen, die interessanten und inspierenden Gespräche sowie die zahlreichen Kundengespräche am Tisch bedanken. Einen besonderen Dank geht an meine Frau Jasmin und meine Kinder, die mich bei der Tischgestaltung tatkräftig unterstützt haben. Save the date: Die nächste und 9. Oberwalliser Tischmesse findet am 18. Januar 2018 im Zentrum Missione in Naters statt (www.citymesse.ch).

Besuchen Sie mich an der 8. Oberwalliser Tischmesse!

12.01.2017: Als Initiant und Vorstandsmitglied des Vereins Tischmesse Oberwallis nehme ich gerne an der 8. Ausgabe teil. Die Tischmesse findet am Donnerstag, 19.01.2017 im Zentrum Missione in Naters statt. In der diesjährigen Ausgabe ist die B2B-Messe für die Öffentlichkeit geschlossen, doch sind ausgewählte Besucher gerne zur Tischmesse eingeladen. Es würde mich freuen, wenn Sie mich an der Tischmesse besuchen. Mein diesjähriges Thema: schwarz zu weiss – straflose Selbstanzeige leicht gemacht!

Bei einem Besuch bitte ich Sie, den Gratis-Eintritt auszudrucken (oder in digitaler Form mitzunehmen) und beim Eingang vorzuweisen.

Eine weitere Neuerung an der diesjährigen Ausgabe sind die Kurzworkshops zu verschiedenen Themen. Weiterführende Informationen zu den Workshops wie auch zur Tischmesse selbst finden Sie bequem unter www.citymesse.ch. Die Teilnehmerzahl zu den Workshops ist begrenzt. Geben Sie mir Bescheid, wenn ich für Sie einen Gratis-Workshop buchen darf!

Ich freue mich, Sie an der 8. Oberwalliser Tischmesse begrüssen zu dürfen!

 

Steuerfreie Weihnachten!

23.12.2016: Ich wünsche meinen treuen Kunden und allen Besuchern meiner Homepage ein steuerfreies Weihnachtsfest und einen tollen Jahresausklang mit den Liebsten! Im 2017 wird es steuerrechtlich rasant weitergehen: Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III am 12.02.2017 und viele alte und neue Themen rund um das Thema Steuern. So auszugsweise die Umstellung der Walliser Steuerbehörde auf SAP für natürliche Personen, automatisierter Informationsaustausch mit dem Ausland (AIA), straflose Selbstanzeigen und vieles mehr… Gerne halte ich Sie in meinem Blog und via Seminaren und Artikeln auch im 2017 auf dem Laufenden!

Seminar: Aktualitäten im Lohnwesen

19.11.2016: Am kommenden Donnerstag, 24.11.2016, findet im Kongresszentrum La Poste in Visp ein lehrreiches und interessantes Seminar rund um das Thema “Löhne”. Das Halbtagesseminar befasst sich um die rechtlichen Neuerungen, sozialversicherungsrechtlichen Fallstricke sowie steuerlichen Fragen rund um die Administration der Mitarbeiter und deren Löhne. Insbesondere die steuerrechtlichen Neuerungen aufgrund der FABI-Abstimmung wird einen massgeblichen Einfluss auf das Ausstellen der Lohnausweise 2016 haben. Informieren Sie sich und bilden Sie sich weiter! Als Präsident der Pro-Economy.VS freut es mich, dieses Seminar zu organisieren, zu leiten und den Führungspersonen und SachbearbeiterInnen, welche für die Lohnadministration zuständig sind, eine interessante und hilfreiche Weiterbildung im Oberwallis anzubieten. flyer. Anmeldungen können bequem über die neue Homepage der Pro-Economy.vs auf www.pro-economy-vs.ch vorgenommen werden.

Unternehmenssteuerreform III

14.10.2016: Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert neuerdings und quartalsweise interessante Informationen rund um nationale Steuerthemen. Im aktuellen Newsletter 3Q/2016 wird der politische Stand bezüglich der Unternehmenssteuerreform III (USR III) dargestellt. Gegen die USR III wurde von den Linken das Referendum ergriffen und hierüber wird der Souverän voraussichtlich bereits am 12.02.2017 an der Urne entscheiden. Wer sich schon mal ein Bild über den Inhalt verschaffen möchte, dem empfehle ich die Übersicht der ESTV unter dem entsprechenden Link des Newsletters 3Q/2016. Viel Spass bei der Lektüre! Link: Newsletter ESTV 3Q/2016 // USR III

FC Oberwallis

22.09.2016: An der Generalversammlung vom 21.09.2016 wurde ich neu in den Verwaltungsrat des FC Oberwallis gewählt und werde mich dort im Bereich Finanzen einsetzen. Mit Freude nehme ich das Engagement wahr, um der Fussballjugend und -sport im Oberwallis einen Beitrag zu leisten. Links: Medienbericht RRO / FC Oberwallis

Wie plane ich meine Pension?

16.09.2016: Alle Kolleginnen und Kollegen reden nur noch über ihre Vorpension und  Pension. Sie selbst stellen fest, dass Sie bereits 55 Jahre zählen und fragen sich: Muss ich mich jetzt auch schon um meine Pension kümmern? Falls ja: Wie gehe ich das an? Wo finde ich die Infos? Weshalb werde ich mit Angeboten von Banken und Versicherungen überhäuft? Schnell wird Ihnen klar, dass Sie den Überblick bei all den aufgeworfenen Themen bezüglich Sozialversicherungen, Steuern, Kapitalanlagen und Ehe-/Erbrecht verlieren. Dass muss nicht sein: Ich verschaffe Ihnen in einer rund anderthalb stündigen Info den notwendigen Überblick und gebe wertvolle – und vor allem unabhängige – Tipps und Tricks aus meiner Beratungspraxis weiter. Dies mit dem Ziel, dass Sie Ihre Pensionsplanung gelassener und im Überblick in Angriff nehmen, gestalten und umsetzen können. Anmeldungen können Sie bequem hier vornehmen.

Bärgüf – gemeinsam gegen Krebs

29.08.2016: Das Projekt “Bärgüf – gemeinsam gegen Krebs” fand am vergangenen Samstag statt und war ein voller Erfolg. Statt den erwarteten rund 200 Teilnehmern waren es 474, welche bis dato CHF 579’000.- an Spendengeldern für den Kampf gegen Krebs zusammentrugen. Als OK-Mitglied und Zuschauer in Stalden war für mich die gelebte Solidarität der Fahrer, aber auch der Zuschauer und der Unterstützer eine unglaublich erfreuliche und beeindruckende Erfahrung. Dies motiviert für die Durchführung eines 2. Bärgüf! Wann und in welcher Form wird demnächst vom OK entschieden. Und wer weiss: vielleicht mausert sich der Zuschauer-Event zu einem noch grösseren Anlass mit noch grösser Ausstrahlung und somit zu einem für den Tourismus und die Region wirtschaftlich zunehmend interessanten Event! Das Gute mit dem Nützlichen verbinden: Was will man mehr… Link: www.baerguef.ch  

Steuerberater lieben Gewerkschafter

14.07.2016: Gestern publizierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) seinen “Verteilungsbericht 2016”. In Kürze: Dank des Einsatzes der Gewerkschaften habe man Fortschritte bei den Mindestlöhnen erzielt, hingegen hätten die höchsten Einkommen “in einem bedenklichen Masse” zugelegt. Besorgniserregend sei, dass die schweizerische Steuer- und Abgabenpolitik die Lohnfortschritte “weggefressen” hätten – insbesondere durch die steigenden Krankenkassenprämien. Fazit der Gewerkschafter: die Gutverdiener hätten mehr Steuern zu zahlen, damit mehr umverteilt werden könne. Wahrscheinlich verstehe ich zu wenig von Volks- und Betriebswirtschaft, aber wenn die Ausgaben in (para-)staatlichen Bereichen wie im Gesundheitswesen steigen, so dann sind wohl eher die Kosten in diesen Bereichen zu hoch statt die Umverteilung zu niedrig. Wie auch immer: steigt die Abgabe- und Steuerbelastung nach Gusto der Gewerkschafter, desto mehr werden sich die Gutverdienenden und Vermögenden vor dem grösseren Zugriffs des Staates in das private Portemonnaie zu wehren wissen – die Steuerberater freut’s … Link: SGB

Steuern ganz easy: eidg. Steuerverwaltung publiziert Leitfaden für Steuerpflichtige

02.06.2016: Soeben erschien von der eidg. Steuerverwaltung einen neuen Leitfaden für künftige Steuerpflichtige. Damit möchte der Fiskus den Jugendlichen das schweizerische Steuersystem näher bringen. Das dies nicht eine einfache Aufgabe ist, zeigt sich schon im Umfang: 60 Seiten um das Steuersystem für Privatpersonen ansatzweise zu erklären. Wie viele Seiten würde es brauchen, um über die übrigen gefühlten hunderten Steuern, Abgaben, Sozialversicherungen und Gebühren auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Stufe zu informieren? Im heutigen Abgabedschungel erinnert man sich leider zu wenig an die Grundprinzipien der Steuererhebung: einfach – ergiebig – erträglich. Die Bevölkerung in der Schweiz nimmt zu und das Zusammenleben nach innen und aussen wird komplexer. Deshalb wäre es im politischen Alltag umso wichtiger, dass bei Finanzierungsfragen nicht im Detail gewuselt wird, sondern der Überblick gewahrt würde. Zwei Beispiele gefällig? 1. Hätte man den Bauern vor Jahren nicht eine Vorzugsbehandlung bei der Veräusserung ihrer Böden zugestanden, dann müssten sich heute weder die Bauern noch die Liberalen über den Bundesgerichtsentscheid von 2011 und den aktuellen Verhandlungen in Bundesbern aufregen. 2. Statt sich im Gastgewerbe über drei Mehrwertsteuersätze sowie die zahlreichen Branchenausnahmen zu wundern, hätte man besser 2 Steuersätze für alle und alles eingeführt. Oder erbringen etwa Banker, Versicherer, Lehrer, Kulturschaffende und Mediziner keinen Mehrwert für die Gesellschaft?

Links: Leitfaden ESTV / Analyse SSK zum BGER 2011 / Kreisschreiben ESTV / NZZ / Rundschau

GV der Pro-Economy.vs: Weiterbildung und Aufklärung in Steuersachen

28.04.2016: Am 28.04.2016 fand die Generalversammlung der PRO-ECONOMY.VS in Fully statt. Vor rund zwei Dutzend Mitgliedern führte der Präsident, Stefan Gehrig, die Aktivitäten des Vereinsjahres 2015 aus.

Der Verein PRO-ECONOMY.VS führte im achten Vereinsjahr sein bewährtes Seminar- und Weiterbildungsangebot weiter. Neben den Walliser Treuhänder und Berater profitieren von diesem Angebot auch die Fachkräfte in den Administrationen der Walliser Unternehmen. Insgesamt konnte die PRO-ECONOMY.VS knapp 500 Teilnehmer an fünf Seminaren im Ober- und Unterwallis verzeichnen.

„Der bewährte Dialog mit der kantonalen Steuerverwaltung sowie mit den Sozialversicherungen weitergeführt“, so der Präsident Stefan Gehrig. Er verweist dabei auf die konstruktive Zusammenarbeit insbesondere mit der kantonalen Steuerverwaltung.

Neben Seminaren und dem Dialog mit öffentlich-rechtlichen Institutionen steht für das Vereinsjahr gemäss Präsident Stefan Gehrig Aufklärungsarbeit an: Im Zusammenhang mit den strukturellen Defizite der öffentlichen Hand neigt die Verwaltung und die Politik gerne nach dem Griff zu höheren Abgaben und Steuern. Die PRO-ECONOMY.VS stellt dabei fest, dass es sich mehr denn je um Schnellschüsse handelt, die weder strategisch wohl überlegt sind noch abgabesystematisch intelligent eingebettet sind. Hier sieht sich die PRO-ECONOMY.VS mehr denn je verpflichtet, die Politiker in Steuer- und Abgabesachen aufzuklären und die Verwaltung bei der Lösungssuche zu unterstützen. Dies mit dem Ziel höhere, absurde oder in der Praxis untaugliche Steuer- und Abgabeerhebungen zu vermeiden.

Vom neunköpfigen Vorstand bestehen drei aus dem Oberwallis: Präsident Stefan Gehrig, Vizepräsident Norbert Imhasly und Vorstandsmitglied Urs Clausen.

Die GV fand thematisch unter dem Motto „Weinwirtschaft“ statt. Neben dem Durchführungsort, der Weinkellerei Roduit & Fils in Fully wurde die GV mit interessanten Ausführungen von Frau Elisabeth Pasquier, Direktorin der VINEA in Siders, abgerundet.

Links:

 

Der Staat bedient sich beim Mittelstand

06.04.2016: Vor Ostern meldete die Walliser Regierung, dass der Kanton Sparen und das strukturelle Defizit von CHF 120 Mio. pro Jahr ausgleichen will. Dabei sollen die Steuerpflichtigen mit rund CHF 20 Mio. zur Kasse gebeten werden. Die Defizitsuppe auszulöffeln haben insbesondere die Familien (Halbierung der Kinderabzüge = CHF 8 Mio.), die Kranken und Altersheimbewohner (Erhöhung des Selbstbehaltes der Krankheitskosten von 2% auf 5% =  CHF 4 Mio.) sowie die berufstätige Bergbevölkerung und die Pendler (Begrenzung der Transportkosten auf CHF 9’000.- = CHF 1.7 Mio.). Allen Massnahmen gemeinsam ist, dass es einmal mehr den Mittelstand trifft und damit die Erwerbstätigen mit Kindern, den sparsamen Rentner oder den kränklichen Betagten. Wenn ein Privater mit seinen Einnahmen nicht über die Runden kommt, so dann streckt er sich nach der Decke und spart wo es halt notwendig ist. Beim Staat läuft das umgekehrt: Wenn der Staat seine Kosten nicht im Griff hat, so bedient man sich bei den Steuerpflichtigen. Uns Steuerpflichtigen verbleibt nur mehr die Hoffnung, dass die Walliser Grossräte die Weitsicht haben, dem flegelhaften Ansinnen der Regierung endlich einen Riegel zu schieben! Link / 160408 Leserbrief Walliserbote

   

Steuererklärung leicht gemacht!

14.03.2016: In Zusammenarbeit mit dem Walliser Boten und dem 1815-Club konnte ich am 8. und 14. März 2016 vor insgesamt rund 100 interessierten Personen aufzeigen, wie eine Steuererklärung ausgefüllt werden kann. Neben Tipps zur Vorbereitung und beim Ausfüllen der Steuerklärung ist es mir ein Anliegen, die Steuerinteressierten auf die Steuerplanungs- und -optimierungsmöglichkeiten im aktuellen Jahr darauf hinzuweisen. Ganz nach dem Motto: NACH der Steuererklärung ist VOR der Steuererklärung. WB 160309 – Auszug

Kochen für einen guten Zweck!

25.02.2016: Stefan Gehrig von der Gehrig Steuerberatung GmbH und seine Ehefrau Jasmin Gehrig-Mathieu – Störköchin im Oberwallis – führten am 22. und 23. Februar 2016 zwei mexikanische Kochabende durch. Der Kochabend wurde anlässlich der 7. Oberwaliser Tischmesse im Januar 2016 unter dem Tischmotto „TaxMex“ ausgeschrieben.

19 Kochinteressierte lauschten gespannt den Instruktionen der Störköchin Jasmin Gehrig-Mathieu und nahmen nach einem leckeren Apéro die Kochlöffel selbst in die Hand. Entstanden ist ein „gluschtiges“ 3-Gang-Menu nach mexikanischer Art. Mit vielen Tipps und Tricks durch die Fachfrau erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie die mexikanische Küche einfach in das tägliche Kochen eingebaut und so zu mehr kulinarischer Abwechslung führen kann.

Neben dem Kochen stand das Diskutieren, Fachsimpeln und der Spass im Vordergrund. Vergnügt und sichtlich entspannt genossen die teilnehmenden Köche den Abend. Dies auch im Hinblick auf das damit verbundene gute Werk: Mit der kundigen Leitung von Frau Gehrig-Mathieu, durch die Kostenübernahme der Waren durch die Gehrig Steuerberatung GmbH und die kostenlose Nutzung der Ausstellungsküche der Hallenbarter Generalbauunternehmung AG in Naters wird der gesammelten Teilnahmebetrag von CHF 1‘000.- vollumfänglich gespendet.

Die Eheleute Gehrig-Mathieu beschlossen, den gesammelten Beitrag dem Projekt „Bärgüf – gemeinsam gegen Krebs“ zukommen zu lassen. Der Lions Club Simplon organisiert am 27.08.2016 ein Benefiz-Strassenrennen zwischen Stalden und Moosalp nach dem Vorbild einer gleichen erfolgreichen Veranstaltung an der Alpe d’Huez in Frankreich. Am Rad-Event in Frankreich nehmen jährlich rund 5‘000 Personen teil, welche von rund 20‘000 Begleiter und Zuschauer unterstützt werden. Ein Volksevent der besonderen Art. Links: www.jasmins.ch / www.bärgüf.ch

Pro-Economy.vs: Seminar in Visp

12.02.2016: Am kommenden Donnerstag, 18.02.2016 findet in Visp das “Update 2016 – Steuern, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen” statt. An diesem Halbtages-Seminar können sich die Administrationsverantwortliche in Oberwalliser KMU zu einem kleinen Unkostenbeitrag von CHF 50.- über die Neuerungen im Steuerwesen sowie bei den Sozialversicherungen informieren. Wer also im Oberwallis in Abgabesachen wieder “up to date” sein möchte, kommt an der Teilnahme nicht vorbei! Anmeldung via Homepage: http://www.pro-economy-vs.ch/de/contact/anmeldung-zur-veranstaltung,fo.html.

3. Platz an der Tischmesse!

22.01.2016: An der gestrigen 7. Oberwalliser Tischmesse konnte ich und meine Frau Jasmin (www.jasmins.ch) zeigen, dass “Steuerberatung” und “Kochkunst” kreative Lösungen bedürfen – und bestens zusammen passen! Unter dem Motto “TAXMEX” wurden wir unter den teilnehmenden 80 Gewerbetreibenden wahrgenommen und die Aussteller selbst würdigten unsere Idee mit dem 3. Platz! Ein ganz grosses Dankeschön für das Vertrauen.

Die ausgeschriebenen zwei “TAXMEX”-Abende sind ausgebucht und wir freuen uns im Nachgang zur Tischmesse, zwei kulinarische Abende mit Freunden, Kunden und Kochinteressierten durchzuführen. Dies für einen guten Zweck: www.bärgüf.ch – gemeinsam gegen Krebs.

Ein gutes neues (Steuer-)Jahr!

05.01.2016: Ich wünsche Ihnen für das 2016 alles Gute und viel Erfolg! Mit viel Elan und neuen steuerplanerischen Ideen startet die Gehrig Steuerberatung GmbH bereits in das dritte Jahr.

Als Initiant und Vorstandsmitglied des Vereins Oberwalliser Tischmesse nehme ich an der 7. Ausgabe der Oberwalliser Tischmesse (www.citymesse.ch) vom Donnerstag, 21. Januar 2016 im Zentrum Missione in Naters teil. Mein Tischmotto: TaxMex! Zusammen mit meiner Frau Jasmin werden wir an der Tischmesse 2 x 10 Plätze à CHF 50.- für einen (tax-)mexikanischen Kochabend werben. Jasmin Gehrig-Mathieu, welche als erste Störköchin im Oberwallis tätig ist (www.jasmins.ch) und u.a. Kochkurse anbietet, wird ihren Einsatz ohne Honorar durchführen. Die Gehrig Steuerberatung GmbH übernimmt den gesamten Einkauf. Der Erlös von CHF 1‘000.- spenden wir im Anschluss gemeinsam und vollumfänglich an das Projekt „Bärgüf – gemeinsam gegen Krebs“ (www.bärgüf.ch)! Über Ihren Besuch an der Tischmesse würde ich mich persönlich ausgesprochen freuen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Steuer-, Wirtschafts- und Treuhandfragen auch im 2016 mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich danke für das Vertrauen und für das Weiterempfehlen an Freunde und Geschäftspartner.

Familienzulagen: Selbstständige werden geschröpft!

16.12.2015: Rechtzeitig zur Weihnachtszeit erscheint meist die Statistik über die Familienzulagen. Darin ist zu entnehmen, dass schweizweit über CHF 5 Mrd. umverteilt werden und wir uns dies CHF 149.6 Mio. kosten lassen – 10% mehr als im Vorjahr (2013: CHF 135.7 Mio.). Noch interessanter ist, dass ab 2013 nun alle selbstständig Erwerbenden in der Schweiz familienzulagenpflichtig sind und die Kassen somit statt CHF 80.2 Mio. (2012; 13 Kantone) neu CHF 212.3 Mio. (2014; alle Kantone) vereinnahmten. Pikant ist dabei das Folgende: durch die flächendeckende Einführung werden von den selbstständig Erwerbenden viel mehr eingenommen als was an Zulagen wieder wegfliesst. Im 2013 betrug die Differenz CHF 73.6 Mio. und im 2014 CHF 53 Mio. Berücksichtigt man weiter, dass die Familienzulagenkassen jährlich einen Überschuss von rund CHF 100 Mio. einsacken, liegt der Verdacht doch sehr nahe, dass der Beitragssatz für selbstständig Erwerbende von durchschnittlich 1.5% (VS: 1.6%) viel zu hoch ist, nämlich um rund ¼. Fazit: der korrekte durchschnittliche Beitragssatz müsste bei 1.1% (VS: 1.2%) liegen. Da hat die Politik und die Verwaltung die Unternehmer mal wieder voll über den Tisch gezogen – oder man sieht dies in der gutmütigen Weihnachtszeit als Geschenk an den Umverteilungsmoloch. Ist es wirklich Zufall, dass solche Statistiken von Vorjahreszahlen erst im Advent erscheinen? Frohe Weihnachten – vor allem den selbstständig Erwerbenden! Link: BSV

 

Nur der Dumme heiratet?

17.11.2015: Am kommenden 28. Februar wird das Schweizer darüber befinden müssen, ob eine Heirat für Steuerdumme ist oder nicht. Konkret geht es darum, dass seit einem wegleitenden Bundesgerichtsentscheid von 1984 es die eidgenössische Verwaltung und Politik 30 Jahre lang nicht geschafft hat, verheiratete Paare fiskalisch nicht schlechter zu stellen, als wenn diese ledig geblieben wären. Man staune: Kantonal konnte man dies mittels Steuertarif und -rabattierung in etwa ausgleichen, auf Bundesstufe aber nicht. Weshalb? Pro Jahr spült die Ungleichheit je nach Berechnung zwischen CHF 1.2 – 2.3 Mrd. Franken an Steuergelder ein. Zum Vergleich: in dieser Zeit und Geld hätte man mindestens 8 x die NEAT Lötschberg oder 11 x die Oberwalliser Autobahn bauen können! Und jetzt das grosse Jammern des Bundesrates und der Verwaltung, dass die CVP-Initiative zustande kam und zur Abstimmung kommt… Nun, die Initiative selbst hat leider auch zwei Haken:  1. Fehlt es dem Staat an Einnahmen, so ist er versucht, die Steuerausfälle auf alle Steuerpflichtigen gleichermassen zu überwälzen. Da werden die bürgerlichen Politiker gefordert sein, diesem Ansinnen einen Riegel zu schieben. 2. Die Initiative sieht vor, dass in der Verfassung lediglich die “göttlich” vorgesehene Ehe zwischen Mann und Frau verankert wird. Gleichgeschlechtliche Paare somit aussen vor. Egal wie die Abstimmung ausgeht, gespannt bin ich bereits heute auf die falschen Schlüsse der Gewinner was die Motivation des Stimmvolks angeht. Link: Heiratsstrafe

Bindungswirkung von Steuerrulings

03.11.2015: Mit einem sogenannten Steuerruling können Steuerpflichtige einen Sachverhalt der zuständigen Steuerbehörde unterbreiten und vorab verbindlich klären lassen. In der Praxis ist dies ein wichtiges Instrument, damit man die Vormeinung rechtsverbindlich einholen und das beschriebene Vorgehen steuerlich rechtssicher umsetzen kann.

Die Kantone veranlagen die Kantons- und Gemeindesteuern, aber auch die direkte Bundessteuer. Entsprechend werden die Steuerrulings für die direkten Steuern normalerweise nur mit den kantonalen Behörden vereinbart. Im 2012 hiess das Bundesgericht die Beschwerde der eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV gut und hob die Bindungswirkung eines Zuger Steuerrulings für die direkte Bundessteuer auf. Dies wurde von der Beraterbranche konsterniert zur Kenntnis genommen, da damit die Rechtssicherheit von Rulings in Frage gestellt wurde.

Mit zwei neuen Entscheiden präzisierte das Bundesgericht in lobenswerter Weise, dass die ESTV keine Rulingkompetenz habe, sondern nur die kantonale Steuerbehörde, welche die direkte Bundessteuer auch veranlage. Damit ist die Rechtsunsicherheit vom Tisch und im Steuerberatungsbereich kann wieder vernünftig und rechtssicher gearbeitet werden.

Links: 2C_807/2014 vom 24.08.2015 // 2C_529/2014 vom 24.08.2015

 

Besteuerung von Vereinen

02.10.2015: Bis dato werden Vereinsgewinne von TCHF 20 im Kanton Wallis und bei der Bundessteuer bis TCHF 5 nicht besteuert. Davon herauszurechnen sind die statutarischen Mitgliederbeiträge. Das Vereins-Eigenkapital wird zudem kantonal ab TCHF 10 zum Steuersatz von max. rund 0.6 % (Vermögenssteuertarif) besteuert. Der Bundesrat setzte per 2016 nun eine neue Bestimmung in Kraft, wonach Vereine ihren Gewinn statt ab TCHF 5 nun erst ab TCHF 20 zu besteuern haben. Dies jedoch nur dann, wenn der Verein einen ideellen Zweck verfolgt und die Mittel ausschliesslich und unwiderruflich dem ideellen Zweck gewidmet sind. Hand auf’s Herz: Komplizierter hätte man die Motion von Ständerat Alex Kuprecht vom 20.03.2009 (!) wohl kaum umsetzen können. Das Wallis war da mal mit 8 anderen Kantonen intelligenter und hat gleich die Steuerbefreiung von Vereinen auf mindestens TCHF 20 festgesetzt. Aus aktuellem (Wahl-)Anlass ein Beweis mehr, dass es der Bundesverwaltung egal ist, wen das Volk nach Bern schickt. Diese wissen unter dem Deckmantel der “politischen Entscheidungsfindung” bestens Bescheid, wie man die gutgemeinten Ideen der Volksvertreter effizient (6 Jahre) und effektiv (mit sinnlosen Bestimmungen) verkrüppelt.

Links: Ursprüngliche Meldung / Inkraftsetzung

Mehrwertsteuerdeklaration neu online einreichen

15.09.2015: Ab heute kann die Mehrwertsteuer nun flächendeckend in der ganzen Schweiz elektronisch übermittelt werden. Damit entfällt künftig die Deklaration mittels dem 2 x (Saldosteuersatz) oder 4x (effektive Methode) pro Jahr einzureichenden Formular per Post. Im Zusammenspiel mit dem Treuhänder können auch verschiedene Benutzerstufen eingestellt werden und eine Jahresabstimmung ist ebenfalls als Online-Version vorgesehen. Fazit: Nach dem Fiasko des "Insieme"-EDV-Projekts der eidg. Steuerverwaltung ein guter Ansatz, um einfach und rasch die wiederkehrende Selbstveranlagung auf elektronischem Weg durchzuführen. Danke! Andererseits verliert die Post von den rund 300'000 Mehrwertsteuerpflichtigen mindestens zwischen CHF 600'000 bis CHF 1'200'000 an mehrwertsteuerbefreiten Umsätzen aus 1.- Briefmarken...

Link: Online-Abrechnung Mehrwertsteuer

2016: Das Jahr der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung

14.09.2015: Es gibt Steuergesetzesänderungen, bei denen es sich lohnt, diese mehrmals zu erwähnen: Ab dem 01.01.2016 treten die Bestimmungen für die steuerliche Entlastung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen in Kraft. Leidliche Diskussionen mit der Steuerbehörde bezüglich dem Unterschied zwischen den steuerlich nicht absetzbaren Ausbildungs- und Berufsaufstiegskosten sowie steuerlich abziehbaren Umschulungen und Weiterbildungen gehören demnach der Vergangenheit an. Aber Achtung: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Erstausbildung und dass es sich nicht um Liebhaberei oder Selbstentfaltung handelt. Zudem werden pro Jahr und Person nur selbstbezahlte Kosten von CHF 12’000.- zum Abzug akzeptiert. Übernimmt hingegen der Arbeitgeber die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, so kann das Unternehmen (wie auch selbstständig Erwerbende) diese vollumfänglich und unlimitiert als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend machen. Zudem stellen die übernommen Kosten auch keinen Lohnanteil dar. Fazit: Wer demnächst eine teure berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung anstrebt, der Rede mal mit seinem Chef…

Links: Medienmitteilung ESTV // Botschaft zur Walliser Steuergesetzrevision 2016 (ab Seite 13)  

GAFI

03.08.2015: Per 1. Juli 2015 ist das Gesetz zu den Empfehlungen der GAFI (Groupe d'action financière) in Kraft getreten. Danach haben Verwaltungsorgane und Geschäftsführer von juristischen Personen sicher zu stellen, dass die Transparenz von Inhaberaktien sichergestellt wird. Neu sind die "Inhaber" zu erfassen und insbesondere haben die Inhaberaktionäre von nicht kotierten Unternehmen bekannt zu geben, wer die wirtschaftlich berechtigten Personen sind. Die Gesellschaft muss aktuell und jederzeit abrufbar sein. Erfahrungsgemäss wird das Aktienbuch gemäss Art. 686 OR nur stiefmütterlich behandelt. In Verbindung mit dem neuen Verzeichnis der Inhaberaktionäre und den wirtschaftlich berechtigten Personen nach Art. 697j OR (neu) erhält die akkurate administrative Führung der juristischen Person jedoch eine neue Dimension. Entsprechend empfehle ich, dem Aktienbuch sowie dem Verzeichnis der Inhaberaktien/wirtschaftlich berechtigten Personen mehr Bedeutung zu zumessen und in kleineren Verhältnissen diese gegebenenfalls in einem zentralen Dokument zu erfassen.

Links: KMU Portal // OR

Ferien!

16.07.2015: In den nächsten Tagen weile ich in den Ferien und bin demnach im Büro nicht erreichbar. In dringenden Fällen stehe ich Ihnen per E-Mail zur Verfügung und werde Ihnen auf diesem Wege gerne Ihre Steueranliegen beantworten, Fristverlängerungen zum Einreichen der Steuerdeklaration vornehmen oder für Terminanfragen zur Verfügung stehen. Die E-mail finden Sie in der Rubrik "Kontakt". Ich wünsche einen heissen Sommer (mal kurz ohne Steuern)...

Indivualbesteuerung

02.07.2015: In einem 73 Seiten starken Bericht mit 180 Tabellen im Anhang legte der Bundesrat Ende Juni dar, dass die individuelle Besteuerung Gewinner und Verlierer zeigen würde. Um was geht’s? Ehepaare reichen heute eine einzige Steuerklärung ein und werden gemeinsam besteuert. Heiraten nun zwei gut verdienende Personen, so führt das in der Regel zu einer höheren Steuerbelastung als vorher. Diese sogenannte steuerliche „Heiratsstrafe“ ist vielen ein Dorn im Auge. Seit Jahren tun sich die Politiker wie auch die Verwaltung mit einem Wechsel hin zu einer individuellen Besteuerung schwer. Zudem wird befürchtet, dass durch die individuelle Besteuerung geschätzte 1.7 Mio. Steuererklärungen mehr versendet, ausgefüllt und veranlagt werden müssten. Ein riesen Mehraufwand für nicht viel. Dabei wäre die Lösung doch so einfach: Wird geheiratet, so erfolgt eine gemeinsame Besteuerung. Will das frisch vermählte Ehepaar das nicht, so vereinbart man in Anlehnung an das Zivilrecht eine Gütertrennung und sendet diese dem Fiskus ein. Die Besteuerung erfolgt sodann getrennt. Die Steuerfaktoren werden wie bei einem Konkubinat (bspw. Kinderabzüge je hälftig) aufgeteilt. Mir scheint, dass man die derzeit geplanten CHF 70.13 Mio. für die nächste Generation von Arbeitsplatzsystemen beim Bund wohl besser in Klimageräte investiert, damit Politiker und insbesondere die Verwaltung – unter Berücksichtigung der aktuellen Hitzewelle –  einen kühlen Kopf zum Nachdenken kriegen…

Links: Bericht Indidualbesteuerung // neue Generation Arbeitsplatzsysteme

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