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Autor Archiv

GAFI

03.08.2015: Per 1. Juli 2015 ist das Gesetz zu den Empfehlungen der GAFI (Groupe d'action financière) in Kraft getreten. Danach haben Verwaltungsorgane und Geschäftsführer von juristischen Personen sicher zu stellen, dass die Transparenz von Inhaberaktien sichergestellt wird. Neu sind die "Inhaber" zu erfassen und insbesondere haben die Inhaberaktionäre von nicht kotierten Unternehmen bekannt zu geben, wer die wirtschaftlich berechtigten Personen sind. Die Gesellschaft muss aktuell und jederzeit abrufbar sein. Erfahrungsgemäss wird das Aktienbuch gemäss Art. 686 OR nur stiefmütterlich behandelt. In Verbindung mit dem neuen Verzeichnis der Inhaberaktionäre und den wirtschaftlich berechtigten Personen nach Art. 697j OR (neu) erhält die akkurate administrative Führung der juristischen Person jedoch eine neue Dimension. Entsprechend empfehle ich, dem Aktienbuch sowie dem Verzeichnis der Inhaberaktien/wirtschaftlich berechtigten Personen mehr Bedeutung zu zumessen und in kleineren Verhältnissen diese gegebenenfalls in einem zentralen Dokument zu erfassen.

Links: KMU Portal // OR

Ferien!

16.07.2015: In den nächsten Tagen weile ich in den Ferien und bin demnach im Büro nicht erreichbar. In dringenden Fällen stehe ich Ihnen per E-Mail zur Verfügung und werde Ihnen auf diesem Wege gerne Ihre Steueranliegen beantworten, Fristverlängerungen zum Einreichen der Steuerdeklaration vornehmen oder für Terminanfragen zur Verfügung stehen. Die E-mail finden Sie in der Rubrik "Kontakt". Ich wünsche einen heissen Sommer (mal kurz ohne Steuern)...

Indivualbesteuerung

02.07.2015: In einem 73 Seiten starken Bericht mit 180 Tabellen im Anhang legte der Bundesrat Ende Juni dar, dass die individuelle Besteuerung Gewinner und Verlierer zeigen würde. Um was geht’s? Ehepaare reichen heute eine einzige Steuerklärung ein und werden gemeinsam besteuert. Heiraten nun zwei gut verdienende Personen, so führt das in der Regel zu einer höheren Steuerbelastung als vorher. Diese sogenannte steuerliche „Heiratsstrafe“ ist vielen ein Dorn im Auge. Seit Jahren tun sich die Politiker wie auch die Verwaltung mit einem Wechsel hin zu einer individuellen Besteuerung schwer. Zudem wird befürchtet, dass durch die individuelle Besteuerung geschätzte 1.7 Mio. Steuererklärungen mehr versendet, ausgefüllt und veranlagt werden müssten. Ein riesen Mehraufwand für nicht viel. Dabei wäre die Lösung doch so einfach: Wird geheiratet, so erfolgt eine gemeinsame Besteuerung. Will das frisch vermählte Ehepaar das nicht, so vereinbart man in Anlehnung an das Zivilrecht eine Gütertrennung und sendet diese dem Fiskus ein. Die Besteuerung erfolgt sodann getrennt. Die Steuerfaktoren werden wie bei einem Konkubinat (bspw. Kinderabzüge je hälftig) aufgeteilt. Mir scheint, dass man die derzeit geplanten CHF 70.13 Mio. für die nächste Generation von Arbeitsplatzsystemen beim Bund wohl besser in Klimageräte investiert, damit Politiker und insbesondere die Verwaltung – unter Berücksichtigung der aktuellen Hitzewelle –  einen kühlen Kopf zum Nachdenken kriegen…

Links: Bericht Indidualbesteuerung // neue Generation Arbeitsplatzsysteme

Kinderbetreuungskosten

23.06.2015: Kinderbetreuungskosten: Gleich zwei aktuelle Berichte der Eidg. Steuerverwaltung ESTV befassen sich mit Kinderbetreuungskosten und deren steuerlichen Abzugsfähigkeit. Die Berichte sind im Lichte der Fachkräfteinitiative von Bundesrat Schneider-Ammann entstanden. Fazit: für verheiratete Mütter lohnt es sich nicht zu arbeiten. Grund hierfür ist die steuerliche Mehrbelastung durch die progressive Ausgestaltung des Steuertarifs und die Fremdbetreuungskosten für die Kinder. Dies betrifft insbesondere gut ausgebildete Fachfrauen mit Kleinkindern. Die Berichte gelangen zum Ergebnis, dass wenn die Fremdbetreuungskosten steuerlich vollumfänglich geltend gemacht werden könnten, dies einen positiven Anreiz bilden würde, dass die jungen Mütter und Fachfrauen dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Interessante Aussage der ESTV: Würde man die Obergrenze der abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten aufheben, so würde dies simuliert am Beispiel der Kantone Aargau und Bern sogar zu Mehreinnahmen für Bund, Kanton und Gemeinde führen. Und was lernen wir daraus? Ein angenehmes Steuerklima und steuerliche Anreize führen zu mehr Einnahmen – andernfalls organisiert sich der Bürger selbst, um Steuern zu vermeiden.

Links: Bericht über steuerliche Massnahmen gegen den Fachkräftemangel // Kinderdrittbetreuungskosten und steuerliche Abzugsfähigkeit

Unternehmenssteuerreform III

10.06.2015: Letzten Freitag veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III, damit diese im Herbst im Parlament beraten werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz international wettbewerbsfähig bleibt und dabei die internationalen Steuer(spiel)regeln einhält. Gleichzeitig soll die Reform sicher stellen, dass das Steueraufkommen dann auch gewährleistet bleibt. Inhaltlich soll dieser Spagat mit folgenden wesentlichen Massnahmen erfolgen: Abschaffung kantonales Holdingprivileg, erweiterter Abzug für Forschung & Entwicklung, Abschaffung der kantonalen Steuerregimes (insb. Holding und Verwaltungsgesellschaften), Abschaffung der Emissionsabgabe. Zur Gegenfinanzierung wird der Abzug von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 40% auf 30% bei den Aktionären als Privatperson gekürzt. Meine Meinung: Bei der Unternehmenssteuerreform sollen die Steuern der Kapitalgesellschaften reformiert werden und zur Gegenfinanzierung nicht wieder Privatpersonen geschröpft werden. Dies scheint mir für die hiesigen klein strukturierten KMU’s wichtig. Sehen wir mal, was die Bundesparlamentarier im Herbst mit der Vorlage machen… Link

Erbschaftssteuerreform

28.05.2015: Als Präsident der Pro-Economy.vs durfte ich als entschiedener Gegner der geplanten Erbschaftssteuerinitiative im Regionalfernsehen Kanal9 auftreten. Das Gespräch kann derzeit in der Sendung “Fokus” auf Kanal9 abgerufen werden und wird demnächst auch online gestellt (www.kanal9.ch).

Pro-Economy.vs

07.05.2015: Gestern durfte ich als Präsident der Pro-Economy.vs – dem Sprachrohr der Walliser Treuhänder und Berater – eine erfolgreiche und angenehme Generalversammlung in Brigerbad durchführen. Ich freue mich, mit dem wiedergewählten Vorstand ein aktives und erfüllendes Vereinsjahr 2015/16 in Angriff zu nehmen. An Themen, Vorschlägen und Aktivitäten mangelt es angesichts der bevorstehenden Abstimmungen (bspw. Erbschaftssteuerrefom) und den Wahlen (bspw. National-/Ständerat) nicht. Pressebericht / Foto / Walliser Bote vom 11.05.2015

Steuereinnahmen des Bundes

27.04.2015: Zur Staatsrechnung 2014 beauftragte der Bundesrat einen Bericht zu erstellen, der die seit 2009 stagnierenden Steuereinnahmen bei den direkten Bundessteuern untersuchen solle. Denn nach der Krise Ende der letzten Dekade rechnete der Bund wieder mit ansteigenden Steuereinnahmen. Die Mehreinnahmen blieben jedoch aus. Einfach ausgedrückt zeigt der Bericht nun folgende Erkenntnisse auf: Es wurden weniger Unternehmen in der Schweiz angesiedelt, der starke Franken senkt die Margen, es gibt weniger Gutverdienende und der Finanzsektor darbt immer noch an den Verlusten der Krisenjahre. Und was lernen wir aus solchen Berichten? Vielleicht merken wir so allmählich, dass sich unser Finanzhaushalt gar nicht mehr in der gewohnten Form finanzieren lässt. Zudem können die Steuerzahler auch nicht weiter belastet werden, ohne die derzeit laue Wirtschaftsdynamik abzuklemmen. Somit bleibt uns nichts anderes übrig wie jedem Privathaushalt: man strecke sich nach der Decke. D.h., man reduziere die Kosten, bis die Einnahmen wieder ausreichen. Ob dies auch politisch gelingt? Seien wir auf Versprechen und Lösungsansätze der politischen Kandidaten der kommenden Nationalratswahlen im 2015 und den Grossrats- und Gemeindewahlen 2016 gespannt! Link

Steueramnestie im Wallis

07.04.2015: Vor rund einem Jahr stimmten sich die Tessiner für eine Steueramnestie im Kanton Tessin aus. Mit einer Steueramnestie hätten die Tessiner Schwarzgelder mit einem Steuerrabatt von 70% bei den Kantons- und Gemeindesteuern äusserst günstig legalisieren können. Aber eben: hätten. Mit zwei Urteilen entschied das Bundesgericht letzte Woche, dass eine solche Steueramnestie die Rechts- und Steuergleichheit verletze und die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde (StHG) widerspreche. Mit dem Verdikt ist auch die Steueramnestie im Wallis gestorben. Diese wurde in den hitzigen Debatten um die Finanzierung des defizitären Kantonshaushaltes kurz vor Weihnachten im Grossen Rat beschlossen. Die Walliser Steueramnestie sieht vor, Selbstanzeigen im 2016 und 2017 bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu belohnen. Danach hätten reuige Steuersünder mit einer Entlastung von 80% (2016) oder 70% (2017) rechnen können – und der Staat mit mehr Steuereinnahmen. Obwohl die kantonalen Steueramnestien nun höchstrichterlich bachab geschickt wurden, wird der Ruf nach einer nationalen Steueramnestie wie im 1969 wohl immer je lauter. Spätestens mit der baldigen Abschaffung des Bankgeheimnisses wird ein solches ohnehin in den nächsten Jahren kommen müssen. Falls Sie in der Zwischenzeit nicht mehr ruhig schlafen können, verbleibt immer noch die ‚normale‘ und im Kanton Wallis aus meiner Sicht bürgerfreundliche straflose Selbstanzeige als mögliche Option übrig… Links: NZZ / Bund

Steuererklärung

26.03.2015: Am kommenden Dienstag läuft die Frist zum Einreichen der Steuerdeklaration 2014 aus. Frist schon verlängert? Statt den CHF 20.- kann ich für Sie die Frist für CHF 5.- verlängern lassen. Zudem profitieren Sie von einer längeren Zeit zum Einreichen der Steuerdeklaration: Statt bis Ende Juli können Sie diese bis Ende Oktober 2015 einreichen. Achtung auch bei Ausländer mit Permis B: Revisionsgesuche für die Steuerperiode 2014 sind ebenfalls bis Ende März 2015 einzureichen (bspw. durch Aus-/Weiterbildung, Säule 3a-Einzahlungen, Krankheitskosten und dgl.). Beachten Sie, dass diese Frist nicht verlängerbar ist! Bei Fragen rund um Fristen im Steuerwesen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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