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10.06.2015: Letzten Freitag veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III, damit diese im Herbst im Parlament beraten werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz international wettbewerbsfähig bleibt und dabei die internationalen Steuer(spiel)regeln einhält. Gleichzeitig soll die Reform sicher stellen, dass das Steueraufkommen dann auch gewährleistet bleibt. Inhaltlich soll dieser Spagat mit folgenden wesentlichen Massnahmen erfolgen: Abschaffung kantonales Holdingprivileg, erweiterter Abzug für Forschung & Entwicklung, Abschaffung der kantonalen Steuerregimes (insb. Holding und Verwaltungsgesellschaften), Abschaffung der Emissionsabgabe. Zur Gegenfinanzierung wird der Abzug von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 40% auf 30% bei den Aktionären als Privatperson gekürzt. Meine Meinung: Bei der Unternehmenssteuerreform sollen die Steuern der Kapitalgesellschaften reformiert werden und zur Gegenfinanzierung nicht wieder Privatpersonen geschröpft werden. Dies scheint mir für die hiesigen klein strukturierten KMU’s wichtig. Sehen wir mal, was die Bundesparlamentarier im Herbst mit der Vorlage machen… Link
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28.05.2015: Als Präsident der Pro-Economy.vs durfte ich als entschiedener Gegner der geplanten Erbschaftssteuerinitiative im Regionalfernsehen Kanal9 auftreten. Das Gespräch kann derzeit in der Sendung “Fokus” auf Kanal9 abgerufen werden und wird demnächst auch online gestellt (www.kanal9.ch).
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07.05.2015: Gestern durfte ich als Präsident der Pro-Economy.vs – dem Sprachrohr der Walliser Treuhänder und Berater – eine erfolgreiche und angenehme Generalversammlung in Brigerbad durchführen. Ich freue mich, mit dem wiedergewählten Vorstand ein aktives und erfüllendes Vereinsjahr 2015/16 in Angriff zu nehmen. An Themen, Vorschlägen und Aktivitäten mangelt es angesichts der bevorstehenden Abstimmungen (bspw. Erbschaftssteuerrefom) und den Wahlen (bspw. National-/Ständerat) nicht. Pressebericht / Foto / Walliser Bote vom 11.05.2015
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27.04.2015: Zur Staatsrechnung 2014 beauftragte der Bundesrat einen Bericht zu erstellen, der die seit 2009 stagnierenden Steuereinnahmen bei den direkten Bundessteuern untersuchen solle. Denn nach der Krise Ende der letzten Dekade rechnete der Bund wieder mit ansteigenden Steuereinnahmen. Die Mehreinnahmen blieben jedoch aus. Einfach ausgedrückt zeigt der Bericht nun folgende Erkenntnisse auf: Es wurden weniger Unternehmen in der Schweiz angesiede…lt, der starke Franken senkt die Margen, es gibt weniger Gutverdienende und der Finanzsektor darbt immer noch an den Verlusten der Krisenjahre. Und was lernen wir aus solchen Berichten? Vielleicht merken wir so allmählich, dass sich unser Finanzhaushalt gar nicht mehr in der gewohnten Form finanzieren lässt. Zudem können die Steuerzahler auch nicht weiter belastet werden, ohne die derzeit laue Wirtschaftsdynamik abzuklemmen. Somit bleibt uns nichts anderes übrig wie jedem Privathaushalt: man strecke sich nach der Decke. D.h., man reduziere die Kosten, bis die Einnahmen wieder ausreichen. Ob dies auch politisch gelingt? Seien wir auf Versprechen und Lösungsansätze der politischen Kandidaten der kommenden Nationalratswahlen im 2015 und den Grossrats- und Gemeindewahlen 2016 gespannt! Link
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07.04.2015: Vor rund einem Jahr stimmten sich die Tessiner für eine Steueramnestie im Kanton Tessin aus. Mit einer Steueramnestie hätten die Tessiner Schwarzgelder mit einem Steuerrabatt von 70% bei den Kantons- und Gemeindesteuern äusserst günstig legalisieren können. Aber eben: hätten. Mit zwei Urteilen entschied das Bundesgericht letzte Woche, dass eine solche Steueramnestie die Rechts- und Steuergleichheit verletze und die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde (StHG) widerspreche. Mit dem Verdikt ist auch die Steueramnestie im Wallis gestorben. Diese wurde in den hitzigen Debatten um die Finanzierung des defizitären Kantonshaushaltes kurz vor Weihnachten im Grossen Rat beschlossen. Die Walliser Steueramnestie sieht vor, Selbstanzeigen im 2016 und 2017 bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu belohnen. Danach hätten reuige Steuersünder mit einer Entlastung von 80% (2016) oder 70% (2017) rechnen können – und der Staat mit mehr Steuereinnahmen. Obwohl die kantonalen Steueramnestien nun höchstrichterlich bachab geschickt wurden, wird der Ruf nach einer nationalen Steueramnestie wie im 1969 wohl immer je lauter. Spätestens mit der baldigen Abschaffung des Bankgeheimnisses wird ein solches ohnehin in den nächsten Jahren kommen müssen. Falls Sie in der Zwischenzeit nicht mehr ruhig schlafen können, verbleibt immer noch die ‚normale‘ und im Kanton Wallis aus meiner Sicht bürgerfreundliche straflose Selbstanzeige als mögliche Option übrig… Links: NZZ / Bund
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26.03.2015: Am kommenden Dienstag läuft die Frist zum Einreichen der Steuerdeklaration 2014 aus. Frist schon verlängert? Statt den CHF 20.- kann ich für Sie die Frist für CHF 5.- verlängern lassen. Zudem profitieren Sie von einer längeren Zeit zum Einreichen der Steuerdeklaration: Statt bis Ende Juli können Sie diese bis Ende Oktober 2015 einreichen. Achtung auch bei Ausländer mit Permis B: Revisionsgesuche für die Steuerperiode 2014 sind ebenfalls bis Ende März 2015 einzureichen (bspw. durch Aus-/Weiterbildung, Säule 3a-Einzahlungen, Krankheitskosten und dgl.). Beachten Sie, dass diese Frist nicht verlängerbar ist! Bei Fragen rund um Fristen im Steuerwesen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.