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GAFI

03.08.2015: Per 1. Juli 2015 ist das Gesetz zu den Empfehlungen der GAFI (Groupe d'action financière) in Kraft getreten. Danach haben Verwaltungsorgane und Geschäftsführer von juristischen Personen sicher zu stellen, dass die Transparenz von Inhaberaktien sichergestellt wird. Neu sind die "Inhaber" zu erfassen und insbesondere haben die Inhaberaktionäre von nicht kotierten Unternehmen bekannt zu geben, wer die wirtschaftlich berechtigten Personen sind. Die Gesellschaft muss aktuell und jederzeit abrufbar sein. Erfahrungsgemäss wird das Aktienbuch gemäss Art. 686 OR nur stiefmütterlich behandelt. In Verbindung mit dem neuen Verzeichnis der Inhaberaktionäre und den wirtschaftlich berechtigten Personen nach Art. 697j OR (neu) erhält die akkurate administrative Führung der juristischen Person jedoch eine neue Dimension. Entsprechend empfehle ich, dem Aktienbuch sowie dem Verzeichnis der Inhaberaktien/wirtschaftlich berechtigten Personen mehr Bedeutung zu zumessen und in kleineren Verhältnissen diese gegebenenfalls in einem zentralen Dokument zu erfassen.

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