21.07.2018: Nachdem in der ersten Jahreshälfte das Ausfüllen von Steuerdeklarationen angesagt ist, befasst man sich in der zweiten Jahreshälfte der Steuerplanung für das nächste oder sogar die nächsten Jahre. Hierfür hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine gute Übersicht über die sich ändernden Steuergesetze und -verordnungen erstellt. Diese finden Sie bequem hier: Gesetzgebungs- und Verordnungsprojekte.
Hervorzuheben sind die Änderungen durch das Energiegesetz ab 2020 bezüglich dem Liegenschaftsunterhalt (siehe auf Seite 2 im PDF). Danach können Ersatzneubauten steuerlich bis auf 3 Steuerperioden als Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug gebracht werden. Dies wirft natürlich für Privatpersonen eine Reihe an neuen Steuerfragen auf, welche bestehende Liegenschaften abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen planen. Insbesondere bezüglich Umbauten, welche im 2019 beginnen, aber erst im 2020 fakturiert und bezahlt werden oder wenn das Volumen des Ersatzneubaus wesentlich grösser ist. Die Abgrenzungsfragen werden hierzu zahlreich sein, so dass eine vorausschauende Steuerplanung zu empfehlen ist.



