30.06.2017: Im Juni bestätigte das eidg. Finanzdepartement, die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetztes ab 2018 in Kraft zu setzen. Die Änderungen betreffend insbesondere das Gemeinwesen, den Kunsthandel, elektronische Zeitungen und Zeitschriften sowie ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Umsätze tätigen. Davon betroffen? Dann empfehle ich die Übersicht der eidg. Steuerverwaltung sowie das Faktenblatt der EXPERTsuisse. Bei weiterführenden Fragen stehe ich gerne zur Verfügung! Link: Mitteilung ESTV / PDF: EXPERTsuisse



