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Kinderbetreuungskosten

23.06.2015: Kinderbetreuungskosten: Gleich zwei aktuelle Berichte der Eidg. Steuerverwaltung ESTV befassen sich mit Kinderbetreuungskosten und deren steuerlichen Abzugsfähigkeit. Die Berichte sind im Lichte der Fachkräfteinitiative von Bundesrat Schneider-Ammann entstanden. Fazit: für verheiratete Mütter lohnt es sich nicht zu arbeiten. Grund hierfür ist die steuerliche Mehrbelastung durch die progressive Ausgestaltung des Steuertarifs und die Fremdbetreuungskosten für die Kinder. Dies betrifft insbesondere gut ausgebildete Fachfrauen mit Kleinkindern. Die Berichte gelangen zum Ergebnis, dass wenn die Fremdbetreuungskosten steuerlich vollumfänglich geltend gemacht werden könnten, dies einen positiven Anreiz bilden würde, dass die jungen Mütter und Fachfrauen dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Interessante Aussage der ESTV: Würde man die Obergrenze der abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten aufheben, so würde dies simuliert am Beispiel der Kantone Aargau und Bern sogar zu Mehreinnahmen für Bund, Kanton und Gemeinde führen. Und was lernen wir daraus? Ein angenehmes Steuerklima und steuerliche Anreize führen zu mehr Einnahmen – andernfalls organisiert sich der Bürger selbst, um Steuern zu vermeiden.

Links: Bericht über steuerliche Massnahmen gegen den Fachkräftemangel // Kinderdrittbetreuungskosten und steuerliche Abzugsfähigkeit

Unternehmenssteuerreform III

10.06.2015: Letzten Freitag veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III, damit diese im Herbst im Parlament beraten werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz international wettbewerbsfähig bleibt und dabei die internationalen Steuer(spiel)regeln einhält. Gleichzeitig soll die Reform sicher stellen, dass das Steueraufkommen dann auch gewährleistet bleibt. Inhaltlich soll dieser Spagat mit folgenden wesentlichen Massnahmen erfolgen: Abschaffung kantonales Holdingprivileg, erweiterter Abzug für Forschung & Entwicklung, Abschaffung der kantonalen Steuerregimes (insb. Holding und Verwaltungsgesellschaften), Abschaffung der Emissionsabgabe. Zur Gegenfinanzierung wird der Abzug von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 40% auf 30% bei den Aktionären als Privatperson gekürzt. Meine Meinung: Bei der Unternehmenssteuerreform sollen die Steuern der Kapitalgesellschaften reformiert werden und zur Gegenfinanzierung nicht wieder Privatpersonen geschröpft werden. Dies scheint mir für die hiesigen klein strukturierten KMU’s wichtig. Sehen wir mal, was die Bundesparlamentarier im Herbst mit der Vorlage machen… Link

Erbschaftssteuerreform

28.05.2015: Als Präsident der Pro-Economy.vs durfte ich als entschiedener Gegner der geplanten Erbschaftssteuerinitiative im Regionalfernsehen Kanal9 auftreten. Das Gespräch kann derzeit in der Sendung “Fokus” auf Kanal9 abgerufen werden und wird demnächst auch online gestellt (www.kanal9.ch).

Pro-Economy.vs

07.05.2015: Gestern durfte ich als Präsident der Pro-Economy.vs – dem Sprachrohr der Walliser Treuhänder und Berater – eine erfolgreiche und angenehme Generalversammlung in Brigerbad durchführen. Ich freue mich, mit dem wiedergewählten Vorstand ein aktives und erfüllendes Vereinsjahr 2015/16 in Angriff zu nehmen. An Themen, Vorschlägen und Aktivitäten mangelt es angesichts der bevorstehenden Abstimmungen (bspw. Erbschaftssteuerrefom) und den Wahlen (bspw. National-/Ständerat) nicht. Pressebericht / Foto / Walliser Bote vom 11.05.2015

Steuereinnahmen des Bundes

27.04.2015: Zur Staatsrechnung 2014 beauftragte der Bundesrat einen Bericht zu erstellen, der die seit 2009 stagnierenden Steuereinnahmen bei den direkten Bundessteuern untersuchen solle. Denn nach der Krise Ende der letzten Dekade rechnete der Bund wieder mit ansteigenden Steuereinnahmen. Die Mehreinnahmen blieben jedoch aus. Einfach ausgedrückt zeigt der Bericht nun folgende Erkenntnisse auf: Es wurden weniger Unternehmen in der Schweiz angesiedelt, der starke Franken senkt die Margen, es gibt weniger Gutverdienende und der Finanzsektor darbt immer noch an den Verlusten der Krisenjahre. Und was lernen wir aus solchen Berichten? Vielleicht merken wir so allmählich, dass sich unser Finanzhaushalt gar nicht mehr in der gewohnten Form finanzieren lässt. Zudem können die Steuerzahler auch nicht weiter belastet werden, ohne die derzeit laue Wirtschaftsdynamik abzuklemmen. Somit bleibt uns nichts anderes übrig wie jedem Privathaushalt: man strecke sich nach der Decke. D.h., man reduziere die Kosten, bis die Einnahmen wieder ausreichen. Ob dies auch politisch gelingt? Seien wir auf Versprechen und Lösungsansätze der politischen Kandidaten der kommenden Nationalratswahlen im 2015 und den Grossrats- und Gemeindewahlen 2016 gespannt! Link

Steueramnestie im Wallis

07.04.2015: Vor rund einem Jahr stimmten sich die Tessiner für eine Steueramnestie im Kanton Tessin aus. Mit einer Steueramnestie hätten die Tessiner Schwarzgelder mit einem Steuerrabatt von 70% bei den Kantons- und Gemeindesteuern äusserst günstig legalisieren können. Aber eben: hätten. Mit zwei Urteilen entschied das Bundesgericht letzte Woche, dass eine solche Steueramnestie die Rechts- und Steuergleichheit verletze und die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde (StHG) widerspreche. Mit dem Verdikt ist auch die Steueramnestie im Wallis gestorben. Diese wurde in den hitzigen Debatten um die Finanzierung des defizitären Kantonshaushaltes kurz vor Weihnachten im Grossen Rat beschlossen. Die Walliser Steueramnestie sieht vor, Selbstanzeigen im 2016 und 2017 bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu belohnen. Danach hätten reuige Steuersünder mit einer Entlastung von 80% (2016) oder 70% (2017) rechnen können – und der Staat mit mehr Steuereinnahmen. Obwohl die kantonalen Steueramnestien nun höchstrichterlich bachab geschickt wurden, wird der Ruf nach einer nationalen Steueramnestie wie im 1969 wohl immer je lauter. Spätestens mit der baldigen Abschaffung des Bankgeheimnisses wird ein solches ohnehin in den nächsten Jahren kommen müssen. Falls Sie in der Zwischenzeit nicht mehr ruhig schlafen können, verbleibt immer noch die ‚normale‘ und im Kanton Wallis aus meiner Sicht bürgerfreundliche straflose Selbstanzeige als mögliche Option übrig… Links: NZZ / Bund

Steuererklärung

26.03.2015: Am kommenden Dienstag läuft die Frist zum Einreichen der Steuerdeklaration 2014 aus. Frist schon verlängert? Statt den CHF 20.- kann ich für Sie die Frist für CHF 5.- verlängern lassen. Zudem profitieren Sie von einer längeren Zeit zum Einreichen der Steuerdeklaration: Statt bis Ende Juli können Sie diese bis Ende Oktober 2015 einreichen. Achtung auch bei Ausländer mit Permis B: Revisionsgesuche für die Steuerperiode 2014 sind ebenfalls bis Ende März 2015 einzureichen (bspw. durch Aus-/Weiterbildung, Säule 3a-Einzahlungen, Krankheitskosten und dgl.). Beachten Sie, dass diese Frist nicht verlängerbar ist! Bei Fragen rund um Fristen im Steuerwesen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehrwertsteuer

17.03.2015: Jährlich versendet die eidg. Steuerverwaltung (ESTV) an ihre rund 300’000 mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen 2 oder 4 Formulare pro Jahr. Diese werden jeweils ausgefüllt und an die Steuerverwaltung retourniert. Daraus resultiert eine Riesenflut an Papier. Via dem SuisseTAX-Portal können Steuerpflichtige die Quartals- oder Halbjahresdeklaration digital vornehmen. Dies ist derzeit jedoch für Steuerpflichtige in ein paar wenigen Kantonen möglich. Ab Mitte 2015 soll die digitale Deklaration allen Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen. Fazit: Zuerst schaffte man die Frankatur des Rückantwortekuverts zu Lasten des Steuerpflichtigen ab. Nun bietet man die Möglichkeit an, die MWST-Deklaration digital zu erledigen, was für die administrative Abwicklung für KMU sicherlich zu begrüssen ist. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie viele Staatsangestellte eingespart werden, um die neu aufgebaute Informatik zu finanzieren. Und jetzt noch ein Vorschlag: Noch effizienter wäre es wohl, wenn ein Unternehmen nur eine Deklaration pro Jahr vornehmen müsste und die Steuerschuld mittels Akontos begleichen könnte – das wäre administrativ noch viel einfacher. Link

FABI-Vorlage

13.03.2015: Vor einem Jahr nahm das Schweizer Stimmvolk die FABI-Vorlage an. Damit wird die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur um 1/4 von CHF 4 auf 5 Mrd. erhöht. Um die zusätzliche Milliarde zu decken werden zwar nicht die Steuern erhoben, sondern die berufsbedingten Fahrtkosten auf CHF 3’000.- pro erwerbstätige Person plafoniert. Der Bundesrat hat diese Woche die entsprechende Verordnung ab dem Steuerjahr 2016 in Kraft gesetzt. Diese Regelung gilt zwar nur für die Bundessteuer, doch werden damit vor allem die Pendler und Personen bestraft, welche für die Berufsausübung hohe Transportkosten haben. Als notwendige Fahrtkosten sind gemäss Art. 9 Abs. 4 der Berufskostenverordnung jedoch nur die Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsort zu verstehen. Demnach dürften die erhöhten Fahrtkosten für das Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten davon nicht betroffen sein (bspw. die Pauschalen für Versicherungsvertreter). Link

Erste Steuerdeklaration

10.03.2015: Wer im letzten Jahr 18 geworden ist, bekam im Februar zum ersten Mal eine Steuerdeklaration zugestellt. Um diese neue ‘interessante’ Bürgerpflicht den Jugendlichen zu vereinfachen und denen ein besseres Verständnis zur Steuerwelt näher zu bringen, hat die Schweizerische Steuerdirektorenkonferenz vor zwei Jahren eine neue Homepage aufgeschaltet. Diese erfreut sich laufend grösserer Beliebtheit. Einfach, illustrativ und spielerisch klärt sie die erwachsenen Bürger steuerlich auf. Dudez, schaut mal rein auf www.steuern-easy.ch

Chinesische Kochabende

25. Februar 2015: Ich von der Gehrig Steuerberatung GmbH und meine Ehefrau Jasmin Gehrig-Mathieu – Störköchin im Oberwallis – führten am 23. und 24. Februar 2015 zwei chinesische Kochabende durch. Der Kochabend wurde anlässlich der 6. Oberwalliser Tischmesse im Januar 2015 unter dem Tischmotto „Ihr Dolmetscher im Steuerchinesisch“ ausgeschrieben. 16 Kochinteressierte lauschten gespannt den Instruktionen der Störköchin Jasmin Gehrig-Mathieu und nahmen nach einem leckeren Apéro die Kochlöffel selbst in die Hand. Entstanden ist ein „gluschtiges“ 3-Gang-Menu nach chinesischer Art. Mit vielen Tipps und Tricks durch die Fachfrau erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie die chinesische Küche einfach in das tägliche Kochen eingebaut und so zu mehr kulinarischer Abwechslung führen kann.   Neben dem Kochen stand das Diskutieren, Fachsimpeln und der Spass im Vordergrund. Vergnügt und sichtlich entspannt genossen die teilnehmenden Köche den Abend. Dies auch im Hinblick auf das damit verbundene gute Werk: Mit der kundigen Leitung von Frau Gehrig-Mathieu, durch die Kostenübernahme der Waren durch die Gehrig Steuerberatung GmbH und die kostenlose Nutzung der Ausstellungsküche der Hallenbarter Generalbauunternehmung in Naters wird der gesammelten Teilnahmebetrag von CHF 1‘000.- vollumfänglich gespendet.   Meine Frau und ich beschlossen, den gesammelten Beitrag via dem Lions Club Simplon der internationalen Krebsforschung zukommen zu lassen. Der Lions Club Simplon organisiert im 2016 ein Benefiz-Strassenrennen zwischen Stalden und Moosalp nach dem Vorbild einer gleichen erfolgreichen Veranstaltung an der Alpe d’Huez in Frankreich. Am Rad-Event in Frankreich nehmen jährlich rund 5‘000 Personen teil, welche von rund 50‘000 Begleiter und Zuschauer unterstützt werden. Die gesammelten Gelder fliessen in die Krebsforschung. Depesche: 1815

Pro-Economy.vs

18. Februar 2015: Das “Update 2015” fand gestern regen Anklang. Ca. 70 Personen informierten sich über die Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer – Sozialversicherungen – Steuern. Mit meinem Beitrag im Bereich Mehrwertsteuer konnte ich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Änderungen im 2015 informieren sowie deren Wissen bezüglich den Saldosteuersatz-Besteuerung auffrischen. Meine Präsentation kann bequem hier digital bezogen werden. Depeschen: rro.ch // 1815.ch // Walliser Bote vom 20.02.2015

Pro-Economy.vs

06. Februar 2015: Am Mittwoch, 18. Februar 2015 findet bereits die 3. Ausgabe des “Update 2015 – Mehrwertsteuer – Sozialversicherungen – Steuern” statt. Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im Treuhandbereich und MItarbeiterende im Finanzwesen von Oberwalliser Unternehmen sind herzlich dazu eingeladen, sich für kostengünstige CHF 50.- einen Nachmittag lang über Neuerungen und Informativem aus der Steuer- und Sozialversicherungswelt zu berieseln. Ich werde hierzu zum Fachbereich Mehrwertsteuer zum Thema “Saldosteuersatz” Hilfreiches vermitteln können. Interessiert? Hier geht’s zur Anmeldung: Ausschreibung / Registrierung

In eigener Sache

03. Februar 2015: Ich feiere heute mit der Gehrig Steuerberatung GmbH den 1. Geburtstag. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all meinen treuen Kunden, Freunden, Bekannten und meiner Familie für die Unterstützung im ersten Geschäftsjahr bedanken. Hochmotiviert steige ich in das 2. Geschäftsjahr und “Steuersaison” ein. Bis bald – euer Dolmetscher im Steuerchinesisch…

Euro

6. Januar 2015: Die „Eurohrfeige“ der Nationalbank trifft den Export und den Tourismus hart – keine Frage. Nun kann sich die Politik beweisen, wie sehr ihnen der Tourismus am Herzen liegt. Mit millionenschweren Investitionen, Bürgschaften und Staatshilfen ist es dabei kaum getan, wenn man bedenkt, dass mit den zu erwartenden tieferen Umsätzen zu hohe Löhne und Sozialabgaben sowie horrende Warenpreise bezahlt werden müssen. Wenn von strukturellen Defiziten im Tourismus gesprochen wird, dann bitte auch von der Kostenstruktur. Denn wenn dem Hotelier und Restaurateur unter dem Strich nichts übrig bleibt, investiert er auch nicht mehr und der Gastgewerbebetrieb verlottert zusehends. Was tun? Ganz einfach: Den Landesgesamtarbeitsvertrag kündigen, Importschranken und –zölle für Gastgewerbebetriebe aufheben, Bauvorschriften im Tourismusbereich abschaffen, und und und. Sie können sich selber vorstellen, dass mit solchen Forderungen Zeter und Mordio seitens der Gewerkschaften, der Landwirtschaft und der Verwaltung/Politik geschrien würde. Somit wird wohl alles beim Alten bleiben – oder? Aus der Steuerwelt gäbe es aber dennoch einen einfachen Ansatz, dem Tourismus auf die Sprünge zu helfen: Das Gastgewerbe und die touristischen Bahnen steuerrechtlich als Exportdienstleister qualifizieren. Damit hätte das Gastgewerbe einen Steuersatz von 0 statt 3.8% (Beherbergung) respektive 8% (Restauration/Transport). Damit könnte relativ einfach der Euro-Kursverlust zumindest teilweise kompensiert werden. Das wäre schweizerisch schon ungewohnt mutig – so wie die plötzliche Aufhebung des Euromindestkurses…

Steuern Wallis

13. Januar 2015: Nach hitzigen Debatten zum Budget 2015 hat der Grosse Rat vor Weihnachten dem Dekret zum Budget 2015 zugestimmt. Dies mit weitreichenden Folgen auf das Steuerwesen. Je nach Verhandlungsstand kursierten mehrere Versionen, so dass in dieser Stelle das finale Ergebnis wie folgt festgehalten werden kann: Die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften (insb. AG und GmbH) beträgt CHF 200.-. Dies aber nur für die Kantonssteuer, nicht für die Gemeindesteuer. Man beachte, dass die neue Berechnung im Steuerrechner der kantonalen Steuerverwaltung noch nicht umgesetzt ist. Von grösserer Tragweite ist jedoch die Entlastung bei den straflosen Selbstanzeigen: Für Selbstanzeigen ab dem 01.01.2016 werden im 2016 die berechneten Kantons- und Gemeindesteuern um 80% reduziert und im 2017 um 70%. Hingegen verbleibt die direkte Bundessteuer wie bis anhin zu entrichten. Meine Steuerpraxis zeigt: Alleine mit der Selbstanzeige ist es nicht getan. Ergänzend braucht es eine Beratung und Begleitung, damit der Steuerpflichtige sich sicher fühlen kann, dass er den richtigen Entscheid und die deklarierten Mittel dann auch richtig (steueroptimiert) verwenden kann. Link: Dekret

Ich wünsche Ihnen für das 2015 alles Gute!

05. Januar 2015: Mit viel Elan und neuen steuerplanerischen Ideen startet die Gehrig Steuerberatung GmbH bereits in das zweite Jahr. Als Initiant und Vorstandsmitglied des Vereins Oberwalliser Tischmesse nehme ich an der 6. Ausgabe der Oberwalliser Tischmesse vom Donnerstag, 22. Januar 2015 im Zentrum Missione in Naters teil. Mein Tischmotto: „Ihr Dolmetscher im Steuerchinesisch“Zusammen mit meiner Frau Jasmin werden wir an der Tischmesse 2 x 10 Plätze à CHF 50.- für einen (steuer-)chinesischen Kochabend werben. Jasmin Gehrig-Mathieu, welche als erste Störköchin im Oberwallis tätig ist (www.jasmins.ch) und u.a. Kochkurse anbietet, wird ihren Einsatz ohne Honorar durchführen. Die Gehrig Steuerberatung GmbH übernimmt den gesamten Einkauf. Der Erlös von CHF 1‘000.- spenden wir im Anschluss gemeinsam an ein gemeinnütziges Werk im Oberwallis! Über Ihren Besuch an der Tischmesse vom 22.01.2014 in Naters (www.citymesse.ch) würde mich persönlich ausgesprochen freuen. Gerne stehe ich Ihnen bei Steuer-, Wirtschafts- und Treuhandfragen auch im 2015 mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich danke für das Vertrauen und für das Weiterempfehlen an Freunde und Geschäftspartner.

Erbschaftssteuer

03. Dezember 2014: Mit knapp 60% der Stimmen hat vor allem die Westschweiz der Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein „NEIN“ erteilt. Im Nachgang zur Initiative ist die Analyse des Scheiterns seitens der schiffbrüchigen interessant: Auf der Homepage der Initianten wird die Begründung im Steuer-Föderalismus gesucht. Daraus ist abzuleiten, dass der Föderalismus als etwas Schädliches und ein zu bekämpfendes Element darstellt. Nun, der nächste Beweis der zentralistischen Absichten ist bereits heute bekannt: die umstrittene linke Erbschaftssteuerreform, über welche im 2015 abgestimmt wird. Mit der neuen nationalen Erbschaftssteuer sollen den Kantonen die Hoheit über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen verlieren. Man kann nun wie bei der Pauschalbesteuerung eine Neidkultur aufbauen und den mittelständisch Vermögenden das Geld wegnehmen oder nicht. Viel gravierender ist jedoch das Ansinnen, laufend die Kompetenzen der Kantone zu beschneiden. Insbesondere im Steuerbereich ist dies aus zwei Gründen gefährlich: 1. Nimmt man den Kantonen die Steuerhoheit weg, so untergräbt man die kantonale Kompetenz zur Finanzierung des Staatshaushalts und die Abhängigkeit zu Bundesbern nimmt zu. 2. Verlieren die Kantone ihren fiskalischen Einfluss, wird der Föderalismus zunehmend beschnitten. Es ist demnach zu hoffen, dass auch bei den kommenden Abstimmungen der Föderalismus vom Stimmbürger geschätzt und geschützt wird.

Kanton Wallis

19. November 2014: Erwirtschaftet eine Kapitalgesellschaft Gewinne, so werden diese zuerst in der Gesellschaft mit der Gewinnsteuer belastet. Schüttet der Aktionär diese Gewinne später zu sich privat aus, so werden diese mit der Einkommenssteuer ein zweites Mal erfasst. Diese wirtschaftliche Doppelbesteuerung wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II ab 2009 richtigerweise gemildert. Der Kanton Wallis folgte dabei der Bundeslösung, wonach die ausbezahlten Dividenden zu 60% (sofern im steuerlichen Privatvermögen) der Einkommenssteuer unterliegen. Der Walliser Staatsrat möchte bereits nach fünf Jahren zurückkrebsen und zum Ausgleich des Budgetdefizits 2015 den Rabatt von 40% auf 15% kürzen. D.h., Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen würden dann zu 85% besteuert. Dieses Vorgehen nützt insofern nicht viel, da der Aktionär und Geschäftsinhaber selber entscheiden kann, wann und in welcher Form er Dividenden ausschüttet. Die Vergleichsrechnung ergibt, dass bei höherer Besteuerung von Dividenden es sinnvoller und günstiger ist, den Lohnbezug zu erhöhen und sogar mehr Sozialversicherungen zu entrichten. Statt den geplanten Mehreinnahmen von je CHF 3 Mio. verliert der Fiskus Steuersubstrat. Statt die Festtags-Gans zu schlachten, wäre es zielführender die Lege-Henne alias Walliser Unternehmer zu füttern und zu motivieren, mehr Dividenden auszubezahlen und somit Steuern zu entrichten. Dies indem man den Steuerrabatt auf Dividendenzahlungen befristet erhöht. Link

Pro-Economy.vs

10. November 2014: Am Donnerstag, 20. November 2014 findet das Tagesseminar zum Thema “der 1. Jahresabschluss nach dem neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR)” statt. Das Seminar ist eine kostengünstige Alternative, um sich auf den neuesten Stand im Finanz- und Rechnungswesen zu bringen. Demnach ein “must” für alle Treuhänder und Finanzverantwortliche von Oberwalliser KMU! Euer Vorteil: der Veranstaltungsort ist Visp. Somit spart man sich zusätzlich einen langen Reiseweg. Link und Flyer

International

03. November 2014: Die Schweiz hat mit den Offshore-Gebieten und Steueroasen Jersey, Guernsey und Isle of Man die ersten Steuerinformationsabkommen unterzeichnet, welche per 1. Januar 2015 in Kraft treten. Damit hat die Schweiz aktuell mit 50 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (davon 38 bereits in Kraft) mit erweitertem Informationsaustausch sowie 7 Steuerinformationsabkommen (Tax Information Exchange Agreements; davon nun 3 in Kraft) abgeschlossen. Zusammen mit weiteren schlagkräftigen Abkürzungen wie AIA, FATCA und BEPS sind die Zeiten des Steuerpokers zumindest am internationalen Spieltisch vorbei. Und hier in der Schweiz? Es wird wohl kaum lange dauern und ähnliche Bestimmungen werden auch innerhalb der Schweiz gelten. Leere Staatskassen, die schleichende Zentralisierung nach Bundesbern und die zunehmende Gleichmacherei werden dazu führen, dass die hiesigen Steuerzahler ‚gläsern‘ werden. Sichtbares lässt sich bekanntlich leichter jagen und erlegen. Wenn sich bereits heute Privatpersonen überlegen, aus „steuerlichen“ Gründen beruflich kürzer zu treten, was denken Sie denn, wie sich eine internationale Unternehmung oder ein vermögender Ausländer entscheidet? Vielleicht hilft Ihnen diese Frage bei den kommenden Abstimmungen zur Pauschalbesteuerung und Erbschaftssteuerreform. Link

Haushaltsbudget 2012

28. Oktober 2014: Gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) lag im 2012 in der Schweiz das durchschnittliche Brutto-Einkommen knapp über CHF 10’000.-. Rechnet man die Steuern, Sozialversicherungen, Krankenkassenprämien, Gebühren und Versicherungskosten zusammen und berücksichtigt noch die Mehrwertsteuer, welche in den übrigen Kosten enthalten sind, so sind bereits über 1/3 weg. Von den CHF 10’000.- verbleibt dem Durchschnitts-Haushalt am Ende noch sage und schreibe CHF 1’318 an Sparpotenzial. Dies ergibt durchschnittlich knapp CHF 16’000.- pro Jahr, womit der Durchschnittshaushalt dann noch die Säule 3a einzahlt und sich 2 Wochen in die Ferien wagt – und was bleibt? Genau: gar nichts mehr. Wehe also den 60% an Haushalten, welche nicht über das Durchschnittseinkommen verfügen und denen, welche markant drüber liegen und alleine vom Fiskus mit maximal rund 40% geschröpft werden. Aber gottlob gibt es ja noch Steuerplaner, welche die Steuerbelastung zu senken wissen, damit vom “Durchschnittseinkommen” noch etwas übrig bleibt… Link

AHV/Steuerabzüge 2015

16. Oktober 2014: Der Bundesrat hat die Tarife bei der AHV per 1. Januar 2015 bekannt gegeben und kleinere gesetzliche Anpassungen vorgenommen. So sind neu sogenannte “Sackgeldjobs” in Privathaushalten bis zum Betrag von CHF 750.- pro Jahr und bis zum 25 Altersjahr von der AHV ausgenommen. Bei den Tarifen werden die monatlichen AHV/IV-Renten um CHF 5.- bis 10.- für Alleinstehende und CHF 20.- – 45.- für Ehepaare angehoben. Und dies obwohl die AHV-Beiträge gleich bleiben. Schon erstaunlich, dass diese marginale AHV-Rentenerhöhung gleich zu Mehrkosten von CHF 201 Mio. führen wird. Auch für die Erwerbstätigen gibt’s Neuigkeiten: Ab 2015 erhöhen sich die Beiträge in die Säule 3a auf CHF 6’768.- (2014: CHF 6’739.-) und für AHV-pflichtige Erwerbstätige, welche nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, auf maximal CHF 33’840.- (2014: 33’696.-). Sämtliche Änderungen und Tarife können bequem hiereingesehen werden.

Pauschalbesteuerung

07.Oktober 2014: Am 30. November 2014 wird über die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» abgestimmt. Der Bundesrat verkündete gestern, dass er die Initiative ablehnt, da diese (einmal mehr) die Standortattraktivität der Schweiz beeinträchtigt sowie die Finanzautonomie der Kantone einschränkt. Die Pauschalbesteuerung ist grundsätzlich nur für Ausländer möglich, die sich in der Schweiz niederlassen. Es handelt sich dabei um Reiche, welche insgesamt Steuereinnahmen von bis zu CHF 1 Mrd. generieren und Arbeit für bis zu 33’000 Personen schaffen. Bei dieser Art von Reichen handelt es sich um global vernetzte und äusserst mobile Personen, welche bei einer Annahme der Initiative rasch der Schweiz den Rücken zuwenden werden. Und wer zahlt dann die fehlenden Steuerreinnahmen? Genau: Die Normalverdienenden und sicherlich nicht die besitzlosen Neider. Mit der Zweitwohnungsinitiative und dem Raumplanungsgesetz sind wir insbesondere im Wallis wirtschaftlich bereits genug betroffen. Ein weiterer Einschnitt in unsere Steuerautonomie können wir uns in der heutigen Wirtschaftslage wohl kaum leisten. Deshalb: NEIN zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Link: Botschaft des Bundesrats // Video zur Veranschaulichung (auf französisch)

Bussen

26. September 2014: Im Zusammenhang mit den Rekordbussen für Grossbanken stellt sich unweigerlich die Frage, ob Bussen steuerlich in Abzug gebracht werden können oder nicht. Gemäss klaren gesetzlichen Wortlaut ist dies für Privatpersonen wie auch für Unternehmen derzeit nicht möglich. Nun hat der Bundesrat dies nuanciert dargelegt und spricht von Bussen mit pönalem Charakter und Bussen, welche eine gewinnabschöpfende Sanktion darstellt und somit eine widerrechtlich erwirtschafteten steuerbaren Gewinn betreffen. Letztere wären dann steuerrechtlich geschäftsmässig begründet und somit absetzbar. Was auch immer diese Unterscheidung zu bedeuten hat – für KMU und Privatpersonen bleiben Bussen steuerlich nicht abzugsfähig. Vielleicht ändert sich ja dies einmal mit der definitiven Anwendung bei den Grossbanken. Link

Steuerplanung & Vorsorge

19. September 2014: Mit dem neuen Kreisschreiben 41 präzisierte gestern die Eidg. Steuerverwaltung die steuerliche Behandlung von Freizügigkeitsleistungen im Bereich der beruflichen Vorsorge. Interessant sind diese Ausführungen für Personen, welche über ein Freizügigkeitskonto oder -police verfügen oder planen ein solches einzurichten. Beachtenswert sind insbesondere die Konstellationen bei vorzeitiger Pensionierung (Alter 58 – 64/65). Um die steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen rate ich zur frühzeitigen und wohlüberlegten Steuerplanung, um unliebsame Diskussionen mit der Steuerverwaltung zu vermeiden. Link

Mehrwertsteuer

12. September 2014: Die eidg. Steuerverwaltung ESTV hat in Ihrer gestern erschienen Publikationen das Vermieten von Parkplätzen präzisiert, wann ein vermieteter Parkplatz eine ausgenommene Grundstückvermietung oder eine MWST-pflichtige Lieferung darstellt. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bereits bei der Planung einer Überbauung insbesondere in Zentren oder von Gemeinwesen die Mehrwertsteuer-Aspekte in das Gesamprojekt miteinzubeziehen. Steuerplanerisch kann dies nämlich zu Vorteilen führen, je nachdem wie und an wen vermietet wird. Gleiches gilt auch für Unternehmen und Unternehmer, welche neben Ihrer Tätigkeit auch über Parkplätze verfügen und diese vermieten. Link

Pensionskasse

02. September 2014: Die BVG-Kommission schlug gestern dem Bundesrat vor, für 2015 den Mindestzinssatz von 1.75% bei der 2. Säule zu belassen, obwohl die Berechnungen der Kommission zuerst tiefere 1.5% ergaben. Und was bringt das steuerlich? Solange sich das Vermögen in der der beruflichen Vorsorge (2. Säule und Säule 3a) befindet, wird weder der Zins noch das Vermögen besteuert. Somit profitiert der Steuerpflichtige gleich doppelt: Einerseits sind die Sparzinsen in der beruflichen Vorsorge immer höher, als auf einem Sparkonto und zweitens sind die höheren Zinsen auch gleich steuerfrei. Bedenkt man weiter, dass Ein- und Nachzahlungen in die Säule 3a und Pensionskasse steuerlich in Abzug gebracht werden können, so ist dies steuerplanerisch meistens sinnvoll. Immer noch nicht sicher, weshalb und warum? Gerne kläre ich Sie bezogen auf Ihren individuellen Fall diesbezüglich auf – mit Risiko einer massiven Steuerreduktion! Link

Vorsorge

20. August 2014: Vor dem BVG-Obligatorium 1985 gab es zahlreiche freiwillige Vorsorgestiftungen von Unternehmen – die sogenannten patronalen Wohlfahrtsstiftungen. Deren Aufgabe haben die heutigen Pensionskassen übernommen, doch sind diese Stiftungen teilweise stehen geblieben und von Unternehmer weitergeführt worden. Damit wollten die Unternehmer ihren Mitarbeitern ein finanzielle “Auffangeinrichtung” bieten, um ihnen in Notlagen ergänzend können. Diese punktuelle Unterstützung führt jedoch zu nicht unerehblichen Fragestellungen Bereich der Steuern und Sozialversicherungen: Handelt es sich bei der Leistung des patronalen Wohlfahrtsfonds um einen Lohn, eine Versicherungsleistung oder gar steuerbefreite Unterstützungsleistung? Zudem war auch die rechtliche und damit verbunden auch die steuerrechtliche Einordnung schwierig, insbesondere dann, wenn der patronale Wohlfahrtsfonds nicht planmässig, sondern ermessensweise seine Leistungen ausrichtet. Im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Finanzierung unserer Sozialwerke hat nun wohl auch der Bund festgestellt, dass die freiwillig finanzierten patronalen Wohlfahrtsstiftungen mit ihren aktuellen Vermögen von CHF 16 Mrd. zu fördern sind. Und das steuerlich interessante nun zum Schluss: Durch die geplante (steuer-)rechtliche Präzisierung lassen sich patronale Wohlfahrtsstiftungen bei Unternehmen mit einer hohen Wirtschaftlichkeit durchaus als Planungsinstrument einbauen und damit die Steuerbelatung senken. Dies zum Wohle der MItarbeiter und zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers. Link

Mehrwertsteuer

3. August 2014: Am 28. September 2014 stimmen wir darüber ab, ob der Mehrwersteuersatz von 8% für gastgewerbliche Leistungen auf 2.5% reduziert werden kann oder nicht. Am Montag empfahl der Bundesrat, die Initiative des Gastgewerbes nicht zu unterstützen. Dies mit der u.a. Begründung, dass damit dem Fiskus jährlich CHF 750 Mio. fehlen würden. Tatsache ist, dass der Tourismus am Darben ist und die Wirtschaftlichkeit in Gastgewerbsbetrieben aufgrund von rigorosen Rahmenbedingungen moderat bis miserabel ist. Im Vergleich: Medikamente, Zeitungen und Grundnahrungsmittel werden seit Einführung der Mehrwertsteuer mit dem Tiefstsatz von 2.5% besteuert. Mit der Annnahme der Initiative würde dem wertschöpfungsschwachen Gastgewerbe nun der korrekte Steuersatz zugesprochen, welcher bereits zu Beginn weg hätte gelten müssen. Demnach stellen die CHF 750 Mio. keinen Ausfall dar, sondern das Gastgewerbe zahlte in den vergangenen rund 20 Jahren hochgerechnet CHF 15 Mrd. zuviel an Mehrwersteuern. Alles eine Frage der Optik und des politischen (Branchen-)Willens.

Seminar

09. August 2014: Die Pro-Economy.vs organisiert am 4. und 5. September 2014 ein hochkarätiges Steuerseminar mit Fokus französisches und europäisches Steuerrecht. Sicherlich ein Muss für Berater und für Verantwortliche von mittelgrossen Unternehmen, welche nach Europa exportieren oder dort gar eine Betriebsstätte aufbauen möchten. Die Top-Referenten von Frankreich und Belgien informieren praxisnah über das ausländische Steuerrecht im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer und zeigen auch die neuesten Steuerentwicklungen zwischen der Schweiz und insbesondere Frankreich auf. Link

Ferien

19. Juli 2014: Gute Zeit sich zu erholen und neue Beratungsideen auszufeilen. Bis zum 4. August 2014 bleibt daher mein Büro geschlossen. Bei dringenden Anliegen bin ich via E-Mail (info@gehste.ch) für Sie gerne erreichbar.

Einkommenssteuer

14. Juli 2014: Haben Sie in den letzten Tagen eine Steuerrechnung erhalten? Bevor Sie sich hierüber aufregen, hilft vielleicht ein Blick zum Nachbar (Gemeinde oder Kanton). Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert im Juli 2014 die neue Statistik mit zahlreichen Berechnungsmöglichkeiten der eigenen Steuerbelastung pro Gemeinde. Interessant ist dabei die kartografische Darstellung der Schweiz, wonach Sie je nach Lebenssituation und Brutto-Einkommen die Steuerbelastung auf der Schweizer Karte vereinfacht ablesen können. Was fällt auf? Im Vergleich zur Westschweiz schliesst der Kanton Wallis gar nicht so schlecht ab; aber gegenüber dem Bergkanton Uri ist er klar Schlusslicht. Und: Weshalb flüchten nicht mehr Berner ins Walliser Steuerparadies? Link

Vermittlung von Grundstücken

07. Juli 2014: Provisionen beim Vermitteln von Grundstücken kann interkantonal dazu führen, dass diese – je nach Konstellation – nicht oder doppelt besteuert werden. Obwohl das Bundesgericht im 2002 die Besteuerungshoheit (bei juristischen Personen) dem Ort der gelegenen Sache zuweist – also dort, wo sich die Liegenschaft befindet – soll neu die inländische Besteuerung am Wohnort des Vermittlers oder am Gesellschaftssitz erfolgen. In Anlehnung an den Bundesgerichtsentscheid besteuert der Kanton Wallis als einer von wenigen Kantonen die Provisionen aus dem Handel von Walliser Liegenschaften, welche ausserkantonale Personen und Gesellschaften erzielen. Diese Besteuerungspraxis wird demnach nächstens wegfallen, was neue steuerplanerische Horizonte eröffnet. Gerne kläre ich Sie hierüber im Detail auf!

Kirchensteuer

02. Juli 2014: Im Kanton Wallis läuft derzeit die Sammlung von 6000 Unterschriften, damit das Stimmvolk über die kantonale Trennung von Kirche und Staat befinden kann. Damit einher geht auch die Frage nach der Finanzierung und somit der Verwendung der Steuergelder für den Klerus. Mit dem heute erschienen Interview des Bischofsvikars Stefan Margelist im Walliser-Bote ist die Debatte wohl definitiv entfacht. Wer sich lieber einen objektiven Überblick über die Kirchensteuer in der Schweiz verschaffen möchte, dem empfehle ich die Lektüre des entsprechenden Steuerdossiers der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Tatsache bleibt: unsere zahlreichen sakralen Gebäude und der Klerus kosten und jemand wird die Zeche zahlen – ob Privatpersonen oder die Unternehmen. Wer dies bereits heute zu seinem Vorteil optimieren möchte, habe ich folgenden Steuertipp: Aus der Kirche austreten und das gesparte Steuergeld der Pfarrei schenken. Vorteil: Die freiwillige Zuwendung kann dann grundsätzlich wiederum von den Steuern in Abzug gebracht werden – und der Dorfpfarrer wird’s besonders verdanken, obwohl die Pfarrei gleichviel in der Tasche hat… Link

Steuerplanung für Private

20. Juni 2014: Die Sommersessionen unserer Räte in Sitten und Bern zeigen es unmissverständlich: Die Regierung muss an allen Ecken und Kanten sparen! Kurzfristig das probateste Mittel ist dabei das Abschaffen von Sozialabzügen, womit das steuerbare Einkommen insbesondere des Mittelstandes mit und ohne Familien erhöht wird. Ich empfehle deshalb, sich mit der eigenen Steuersituation kritisch auseinanderzusetzen und während den Sommerferien zu überlegen, welche steuerplanerischen Massnahmen getroffen werden können. Hier einige Denkanstösse: Pensumsreduktion, Liegenschaftsumbauten, Einkäufe Pensionskasse, Weiterbildung…. In diesem Sinne: Gute (Steuer-)Erholung!

Vereine

1. Juni 2014: Am 20.03.2009 forderte Ständerat Alex Kuprecht/SVP, Vereine mit einem ideellen Zweck bis zu einem Gewinn von CHF 20’000.- steuerlich zu befreien. 5 Jahre später veröffentlicht nun der Bundesrat seine Botschaft zur Gesetzesänderung, welche voraussichtlich ab dem 1.1.2015 in Kraft gesetzt wird. Bis heute wird der Gewinn von allen Vereinen im Kanton Wallis bereits bis CHF 20’000.- befreit und auf Stufe Bund zu 4.25% zum 1/2 Tarif besteuert. Neu werden demnach nicht nur Vereine, sondern alle juristischen Personen mit einem ideellen Zweck bis zur erwähnten Freigrenze entlastet. Gemäss Botschaft stellt sich aber bereits heute die Frage, was als “ideell” gilt und was nicht. Es wäre wohl zu empfehlen, sich vorgängig und schriftlich bei der kantonalen Steuerverwaltung zu erkundigen. Link

Eigenmietwert

02. Juni 2014: Der Bundesrat publizierte Ende Mai eine neue Studie zum Thema Eigenmietwert. Darin sind drei Modelle abgeschätzt worden, wenn die Schuldzinsabzüge ganz oder nur zum Teil mehr vom Eigenmietwert abziehbar wären. Wichtige Erkenntnisse: 1. Durch die aktuell tiefen Zinsen erhöht sich der Netto-Eigenmietwert, was aktuell zu einem höheren steuerbaren Einkommen führt. 2. Reduzierte Schuldzinsabzüge würden tendenziell Personen zwischen 40 und 50 betreffen, welcher erstmals eine Liegenschaft erwerben. Dies sind dann wohl klassischerweise Familien und/oder Personen mit eher moderaten bis mittelständischen Einkommen. Fazit: Ein Rütteln an der Eigenmietwertbesteuerung würde eher den Mittelstand treffen und könnte gemäss Studie auch dazu führen, dass der Fiskus Steuerausfälle in Kauf nehmen müsste. Link

Gebühren

26. Mai 2014: Per 1. Juli 2014 wird die neue Gebührenordnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Kraft treten. Bei ausserordentlich aufwändigen Anfragen wird danach eine Gebühr in Rechnung gestellt. Der Kanton Wallis erhebt bei Voranfragen bereits heute Gebühren zwischen 200.- und 500.-. Auf den ersten Blick mag das zwar nicht viel sein, doch vergisst der Gesetzgeber und die Verwaltung, dass man 1. nicht auf eigenen Wunsch steuerpflichtig wird und 2. durch Voranfragen Sachverhalte abgeklärt werden, welche bei erfülltem Steuersachverhalt später von der Steuerverwaltung selbst (und ohne Gebühr) abzuklären sind. Meinem Verständnis nach sollten deshalb Gebühren der Steuerverwaltung abgeschafft werden, da Voranfragen und -abklärungen die Rechtssicherheit für beide Parteien erhöht und das Veranlagungsverfahren vereinfacht. Ganz nach dem Motto: Gemeinsam ist besser als jeder für sich…

16. Mai 2014: Invalidenversicherung

16. Mai 2014: Im 2013 hat die Zahl der neuen IV-Bezüger erneut abgenommen und durch die Vermeidung von Versicherungsmissbrauch konnten gar CHF 173 Mio. eingespart werden. Um die IV zu sanieren stimmte Im Herbst 2009 die Bevölkerung einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% von 2011 bis 2017 zu. Aufgrund der guten ausgewiesenen Resultate im 2013 ist demnach zu hoffen, dass  der Mehrwertsteuersatz ab 2018 wieder auf 7.6% sinken wird. Doch so recht daran glauben wird wohl keiner, da bis dahin wohl wieder andere Finanzlöcher zu stopfen sind. Link

13. Mai 2014: Aus- und Weiterbildung

Im April lief die Referendumsfrist für das neue Bundesgesetz betreffend Aus- und Weiterbildungen ungenutzt aus und der Bundesrat setzte die Bestimmungen per 1.1.2016 in Kraft. Ab dann sind Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten von bis zu CHF 12’000.- pro Jahr zum steuerlichen Abzug bei der direkten Bundessteuer zugelassen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Erstausbildung vorliegt. Der Kanton Wallis kennt diesen Abzug bereits seit der Steuerperiode 2013. Demnach erfreulich, dass die kantonalen und federalen Abzüge ab 2016 gleichgeschaltet werden. Zudem würde der Polizist im Aargau seine Polizeischule-Kosten von CHF 30’000.- dann zumindest zu CHF 12’000.- steuerlich angerechnet bekommen. Link

12. Mai 2014: 100 Tage GEHRIG Steuerberatung GmbH

Ich danke allen Kunden und Personen, welche mich bei meinem Start in die Selbstständigkeit so toll unterstützt haben. Mit all den positiven Reaktionen und Kundenrückmeldungen bin ich äusserst motiviert, Privatpersonen und Unternehmern bei einfachen bis komplexen Steuer- und Wirtschaftsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Merci vielmal!   

09. Mai 2014: Pro-Economy.VS

An der gestrigen GV konnte ich auf ein aktives Vereinsjahr zurückblicken: mit vielen ausgeübten Tätigkeiten konnten wir die Interessen der Walliser Treuhänder und Berater und somit auch für die hiesigen KMU’s wahren. Auch im 3. Präsidialjahr stehen viele interessante und herausfordernde Aktivitäten an, so u.a. im Bereich Interessenvertretung im Hinblick auf die anstehenden steuerrelevanten Abstimmungen ab Herbst 2014! Link

29. April 2014: Bundesfinanzen

Heute ist die Statistik der “Fiskaleinnahmen des Bundes 2013” erschienen. Das Budget von rund CHF 62 Mrd. durch Einbussen bei der Direkten Bundessteuer nur mit CHF 60 Mrd. erreicht. Interessant ist aber die Entwicklung der Verrechnungssteuer, welche wiederum in Folge nochmals zulegen konnte. Bei der Verrechnungssteuer handelt es sich ja um eine Sicherungssteuer, bei welcher bspw. bei Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen 35% einbehalten werden, welche dann bei korrekter Deklaration auf der Steuerrechnung gutgeschrieben werden. Heisst jetzt die Zunahme, dass wieder vermehrt Ausländer in der Schweiz anlegen, welche allenfalls nur ein Teil der einbehaltenen Steuern zurückerhalten? Oder ist die Steuerverwaltung bei den Rückerstattungen rigider geworden? Oder werden wieder vermehrt in- und ausländische Schwarzgelder gehortet? Wie auch immer: den (Schweizer) Fiskus freut’s… Link

23. April 2014: Alkoholsteuer

Soeben ist die neue Ausgabe der Zeitschrift “C2H5OH – Alkohol und Politik” der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erschienen. Glücklicherweise hat der Ständerat vor rund einem Jahr eine Erhöhung der Alkoholsteuer von 29.- auf 35.- pro Liter Alkohol abgelehnt, sonst müssten wir ja noch mehr Publikationen der Steuereintreiber fürchten – oder wie sagte einst der deutsche Schriftsteller Hans Arndt: “Der Mensch ist am phantasievollsten in seiner Rechtfertigung”. Link  

16. April 2014 : Steueramnestie

Mit einer Steueramnestie will die CVP dem Kanton Wallis zu Steuereinnahmen von CHF 80 Mio. pro Jahr verhelfen. Dies um das (künftige) Finanzloch in der Staatskasse zu decken. Wie Beda Albrecht, Dienstchef der Walliser Steuerverwaltung, in der heutigen Ausgabe des Wallliser Boten richtig ausführt, würde die Steueramnestie lediglich die Walliser Steuern umfassen – nicht aber die Direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer oder die Sozialversicherungen (AHV). Bereits heute besteht die Möglichkeit, bei hinterzogenen Vermögen einmalig eine straflose Selbstanzeige einzureichen. Dabei wendet der Walliser Fiskus ein einfaches Verfahren an, womit sich die Nachsteuerbelastung in der Regel im erträglichen Rahmen hält. Mein Tipp: Bei einer straflosen Selbstanzeige wie auch bei einer evtl. künftigen Steueramnestie ist stets zu prüfen, ob weitere Steuern und Abgaben auch betroffen sind. Link

10. April 2014: Steuerstrafrecht

Am 12.03.14 nahm der Ständerat ohne Diskussion die Gesetzesvorlage des Bundesrates basierend auf den Empfehlungen der Groupe d’action financières (GAFI) an. Danach sollen Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei betrachtet werden.  Ein “qualifiziertes Steuervergehen” stellt somit neu ein Strafstatbestand dar, welches zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Franceso Naef und Michele Clerici (Jusletter vom 7.04.14) zeigen in einer Abhandlung treffend auf, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft wird und Finanzintermediäre (u.a. Banken, Versicherer, Vermögensverwalter, Zahlungsverkehr-Dienstleister) zu Steuerpolizei-Zombis umgewandelt werden. Ein wunderbares Beispiel, wie via Terrorismus- und Drogenhandelbekämpfung plötzlich 08/15 Steuerpflichtige und Finanzintermediäre dem Waffenhändler und Drogendealer gleichgestellt werden. D.h., ob man nun mit dem Drogenhandel sein Geld verdient, der Al-Kaida Geld überweist, als Handwerker arbeitet, dies jedoch steuerlich nicht deklariert, oder als Vermögensverwalter vergisst “verdächtige” Fälle zu melden, wird in naher Zukunft wohl keine Rolle mehr spielen. Gefängnis: basta!

02. April 2014: International

Die Schweiz hat mit Wirkung per 1.1.2013 mit Österreich und Grossbritannien ein Abgeltungsabkommen vereinbart. Damit werden bisher unversteuerte Vermögen und Erträge via einer Quellensteuer erfasst, welche dann nach GB und A weitergeleitet werden. Der Vorteil: Die Privatsphäre des Bankkunden wird (noch) gewahrt. Nach einer ersten Tranche von rund CHF 900 Mio. sind nun die Zahlen für 2013 erschienen: Bis Ende März 2014 (nach 1 1/4 Jahren) wurden rund CHF 21 Mrd. an Vermögenswerten erfasst und knapp CHF 1.6 Mrd. alleine diesen beiden Staaten überwiesen, wovon jährliche Steuern auf Erträgen und Kapitalgewinnen von über CHF 100 Mio. enthalten sind. Mein Fazit: Schade, dass die Deutschen, Franzosen und Italiener sich nicht für die Abgeltungssteuer durchringen konnten, denn dann hätten die schon mal ein paar Euros mehr im Sack und mit der AIA (automatisierten Informationsaustausch) werden die Ausländer – und bald wohl auch die Schweizer – eh gezwungen, die Vermögen und Erträge zu deklarieren. Link

26. März 2014: Steuerdeklaration 2013

Der Abgabetermin für die Steuerdeklarationen 2013 von Privatpersonen per 31. März 2013 rückt immer näher. Sollte der Abgabetermin (Poststempel gilt) nicht ausreichen, so empfehle ich die Fristverlängerung durch Einzahlung der CHF 20.- vorzunehmen. Gerne verlängere ich die Frist jedem Kunden für einen Spesenbetrag von CHF 5.- statt CHF 20.-. Und nochmals: für quellenbesteuerte Personen läuft die Revisionsfrist für das Steuerjahr 2013 ebenfalls per 31. März aus. Diese Frist ist nicht erstreckbar!

18. März 2014: Verrechnungssteuer

Mit Publikation vom 11. März 2014 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein neues Kreisschreiben bezüglich Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer. In Kürze: Ist die Steuerdeklaration rechtskräftig veranlagt und wurden verrechnungssteuer belastete Erträge wie Zinsen und Dividenden nicht ordnungsgemäss deklariert, so erlischt auch der Anspruch auf Rückerstattung der 35% Verrechnungssteuer. Dies trifft insbesondere bei straflosen Selbstanzeigen der Steuerpflichtigen oder deren Erben zu. Fazit: Selbstanzeigen dann machen, wenn die letzte Steuerveranlagung noch nicht defintiv veranlagt ist. So kann man die Verrechnungssteuer noch für ein Jahr ‘retten’. Link

12. März 2014: Das Beispiel von Uli Hoehness

Das Beispiel von Uli Hoehness zeigt medial bestens auf, dass ein Bürger mit gesundem Menschenverstand davon ausgeht, dass etwas steuerfrei sei, was es dann in Tat und Wahrheit es dann nicht ist. Sicherlich ist das deutsche Steuerrecht an Komplexität fast kaum zu übertreffen, doch heisst das noch lange nicht, dass es hierzulande keine Steuerfallen gäbe. Im Gegenteil: Diese schnappen auch bei kleineren Aktivitäten zu. Zwar nicht mit Auswirkungen à la Hoehness, aber dennoch. Durch den automatisierten Informationsaustausch mit dem Ausland werden die Steuerohren auch bald im Inland hellhöriger – der zunehmenden Informatisierung und der Weissgeld-Eveline sei dank…

07. März 2014: Iinternationale Finanzfragen

Mitte Februar publizierte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF den aktualisierten Bericht über Finanz- und Steuerfragen 2014. Dieser zeigt zusammenfassend sehr gut auf, was für tolle Musterschüler wir in den vergangen Jahren im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen geworden sind. Interessante Ressource für all jene, welche sich in die komplexe Thematik der internationalen Steuern einlesen möchten. Link

29. Februar 2014: Wichtig für alle quellenbesteuerten Personen:

Bis Ende März kann die Quellensteuerabrechnung für 2013 noch berichtigt werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden! Sinnvoll ist dies für alle Permis B-Inhaber, welche in der Schweiz arbeiten und in die Säule 3a einbezahlt haben, ausserordentliche Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsauslagen und dgl. hatten. Gerne helfe ich bei der Deklaration und bei der Steuerplanung…

24. Februar 2014: Referat anlässlich des Pro-Economy-VS

Die Walliser Steuerverwaltung hat das Referat anlässlich des Pro-Economy-VS Seminar 2014 aufgeschaltet: Link: www.vs.ch. Neben hilfreichen Informationen und Ausführungen zum Erstellen der Steuerdeklaration 2013 sind auch weiterführenden interessante Informationen enthalten – bspw. wie eine Selbstanzeige straflos bleibt oder Informationen über die aktuelle Rechtsprechung.

19. Februar 2014: Zoll hat 2013 Rekordsumme eingenommen

Der Zoll hat im 2013 eine Rekordsumme von CHF 24.1 Mrd. eingenommen – davon CHF 12.2 Mrd. an Mehrwertsteuer.

Die CHF 24.1 Mrd. stellen 1/3 der Gesamteinnahmen des Bundes dar und bei der Mehrwertsteuer sind es sogar die Hälfte der gesamten Mehrwertsteuereinnahmen. Demnach halten die mehrwertsteuerpflichtigen importierten Güter mit den in der Schweiz produzierten Güter und Dienstleistungen an Endkunden die Waage. Link

Neuer Leitfaden für Jugendliche

5. Februar 2014: Die eidgenössische Steuerverwaltung stellt Jugendlichen einen neuen, einfach verständlichen Leitfaden zur Verfügung.

Der Leitfaden eignet sich nicht nur für Jugendliche, sondern für alle, welche sich einen Überblick über die Einkommenssteuer verschaffen möchten. Viel Spass bei der Lektüre! Link: http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00079/00080/00747/index.html?lang=de

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