Mit einer Steueramnestie will die CVP dem Kanton Wallis zu Steuereinnahmen von CHF 80 Mio. pro Jahr verhelfen. Dies um das (künftige) Finanzloch in der Staatskasse zu decken. Wie Beda Albrecht, Dienstchef der Walliser Steuerverwaltung, in der heutigen Ausgabe des Wallliser Boten richtig ausführt, würde die Steueramnestie lediglich die Walliser Steuern umfassen – nicht aber die Direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer oder die Sozialversicherungen (AHV). Bereits heute besteht die Möglichkeit, bei hinterzogenen Vermögen einmalig eine straflose Selbstanzeige einzureichen. Dabei wendet der Walliser Fiskus ein einfaches Verfahren an, womit sich die Nachsteuerbelastung in der Regel im erträglichen Rahmen hält. Mein Tipp: Bei einer straflosen Selbstanzeige wie auch bei einer evtl. künftigen Steueramnestie ist stets zu prüfen, ob weitere Steuern und Abgaben auch betroffen sind. Link


