26. September 2014: Im Zusammenhang mit den Rekordbussen für Grossbanken stellt sich unweigerlich die Frage, ob Bussen steuerlich in Abzug gebracht werden können oder nicht. Gemäss klaren gesetzlichen Wortlaut ist dies für Privatpersonen wie auch für Unternehmen derzeit nicht möglich. Nun hat der Bundesrat dies nuanciert dargelegt und spricht von Bussen mit pönalem Charakter und Bussen, welche eine gewinnabschöpfende Sanktion darstellt und somit eine widerrechtlich erwirtschafteten steuerbaren Gewinn betreffen. Letztere wären dann steuerrechtlich geschäftsmässig begründet und somit absetzbar. Was auch immer diese Unterscheidung zu bedeuten hat – für KMU und Privatpersonen bleiben Bussen steuerlich nicht abzugsfähig. Vielleicht ändert sich ja dies einmal mit der definitiven Anwendung bei den Grossbanken. Link

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