13.03.2015: Vor einem Jahr nahm das Schweizer Stimmvolk die FABI-Vorlage an. Damit wird die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur um 1/4 von CHF 4 auf 5 Mrd. erhöht. Um die zusätzliche Milliarde zu decken werden zwar nicht die Steuern erhoben, sondern die berufsbedingten Fahrtkosten auf CHF 3’000.- pro erwerbstätige Person plafoniert. Der Bundesrat hat diese Woche die entsprechende Verordnung ab dem Steuerjahr 2016 in Kraft gesetzt. Diese Regelung gilt zwar nur für die Bundessteuer, doch werden damit vor allem die Pendler und Personen bestraft, welche für die Berufsausübung hohe Transportkosten haben. Als notwendige Fahrtkosten sind gemäss Art. 9 Abs. 4 der Berufskostenverordnung jedoch nur die Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsort zu verstehen. Demnach dürften die erhöhten Fahrtkosten für das Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten davon nicht betroffen sein (bspw. die Pauschalen für Versicherungsvertreter). Link

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