Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
1. Juni 2014: Am 20.03.2009 forderte Ständerat Alex Kuprecht/SVP, Vereine mit einem ideellen Zweck bis zu einem Gewinn von CHF 20’000.- steuerlich zu befreien. 5 Jahre später veröffentlicht nun der Bundesrat seine Botschaft zur Gesetzesänderung, welche voraussichtlich ab dem 1.1.2015 in Kraft gesetzt wird. Bis heute wird der Gewinn von allen Vereinen im Kanton Wallis bereits bis CHF 20’000.- befreit und auf Stufe Bund zu 4.25% zum 1/2 Tarif besteuert. Neu werden demnach nicht nur Vereine, sondern alle juristischen Personen mit einem ideellen Zweck bis zur erwähnten Freigrenze entlastet. Gemäss Botschaft stellt sich aber bereits heute die Frage, was als “ideell” gilt und was nicht. Es wäre wohl zu empfehlen, sich vorgängig und schriftlich bei der kantonalen Steuerverwaltung zu erkundigen. Link
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02. Juni 2014: Der Bundesrat publizierte Ende Mai eine neue Studie zum Thema Eigenmietwert. Darin sind drei Modelle abgeschätzt worden, wenn die Schuldzinsabzüge ganz oder nur zum Teil mehr vom Eigenmietwert abziehbar wären. Wichtige Erkenntnisse: 1. Durch die aktuell tiefen Zinsen erhöht sich der Netto-Eigenmietwert, was aktuell zu einem höheren steuerbaren Einkommen führt. 2. Reduzierte Schuldzinsabzüge würden tendenziell Personen zwischen 40 und 50 betreffen, welcher erstmals eine Liegenschaft erwerben. Dies sind dann wohl klassischerweise Familien und/oder Personen mit eher moderaten bis mittelständischen Einkommen. Fazit: Ein Rütteln an der Eigenmietwertbesteuerung würde eher den Mittelstand treffen und könnte gemäss Studie auch dazu führen, dass der Fiskus Steuerausfälle in Kauf nehmen müsste. Link
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26. Mai 2014: Per 1. Juli 2014 wird die neue Gebührenordnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Kraft treten. Bei ausserordentlich aufwändigen Anfragen wird danach eine Gebühr in Rechnung gestellt. Der Kanton Wallis erhebt bei Voranfragen bereits heute Gebühren zwischen 200.- und 500.-. Auf den ersten Blick mag das zwar nicht viel sein, doch vergisst der Gesetzgeber und die Verwaltung, dass man 1. nicht auf eigenen Wunsch steuerpflichtig wird und 2. durch Voranfragen Sachverhalte abgeklärt werden, welche bei erfülltem Steuersachverhalt später von der Steuerverwaltung selbst (und ohne Gebühr) abzuklären sind. Meinem Verständnis nach sollten deshalb Gebühren der Steuerverwaltung abgeschafft werden, da Voranfragen und -abklärungen die Rechtssicherheit für beide Parteien erhöht und das Veranlagungsverfahren vereinfacht. Ganz nach dem Motto: Gemeinsam ist besser als jeder für sich…
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16. Mai 2014: Im 2013 hat die Zahl der neuen IV-Bezüger erneut abgenommen und durch die Vermeidung von Versicherungsmissbrauch konnten gar CHF 173 Mio. eingespart werden. Um die IV zu sanieren stimmte Im Herbst 2009 die Bevölkerung einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% von 2011 bis 2017 zu. Aufgrund der guten ausgewiesenen Resultate im 2013 ist demnach zu hoffen, dass der Mehrwertsteuersatz ab 2018 wieder auf 7.6% sinken wird. Doch so recht daran glauben wird wohl keiner, da bis dahin wohl wieder andere Finanzlöcher zu stopfen sind. Link
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Im April lief die Referendumsfrist für das neue Bundesgesetz betreffend Aus- und Weiterbildungen ungenutzt aus und der Bundesrat setzte die Bestimmungen per 1.1.2016 in Kraft. Ab dann sind Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten von bis zu CHF 12’000.- pro Jahr zum steuerlichen Abzug bei der direkten Bundessteuer zugelassen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Erstausbildung vorliegt. Der Kanton Wallis kennt diesen Abzug bereits seit der Steuerperiode 2013. Demnach erfreulich, dass die kantonalen und federalen Abzüge ab 2016 gleichgeschaltet werden. Zudem würde der Polizist im Aargau seine Polizeischule-Kosten von CHF 30’000.- dann zumindest zu CHF 12’000.- steuerlich angerechnet bekommen. Link
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Ich danke allen Kunden und Personen, welche mich bei meinem Start in die Selbstständigkeit so toll unterstützt haben. Mit all den positiven Reaktionen und Kundenrückmeldungen bin ich äusserst motiviert, Privatpersonen und Unternehmern bei einfachen bis komplexen Steuer- und Wirtschaftsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Merci vielmal!
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An der gestrigen GV konnte ich auf ein aktives Vereinsjahr zurückblicken: mit vielen ausgeübten Tätigkeiten konnten wir die Interessen der Walliser Treuhänder und Berater und somit auch für die hiesigen KMU’s wahren. Auch im 3. Präsidialjahr stehen viele interessante und herausfordernde Aktivitäten an, so u.a. im Bereich Interessenvertretung im Hinblick auf die anstehenden steuerrelevanten Abstimmungen ab Herbst 2014! Link
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Heute ist die Statistik der “Fiskaleinnahmen des Bundes 2013” erschienen. Das Budget von rund CHF 62 Mrd. durch Einbussen bei der Direkten Bundessteuer nur mit CHF 60 Mrd. erreicht. Interessant ist aber die Entwicklung der Verrechnungssteuer, welche wiederum in Folge nochmals zulegen konnte. Bei der Verrechnungssteuer handelt es sich ja um eine Sicherungssteuer, bei welcher bspw. bei Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen 35% einbehalten werden, welche dann bei korrekter Deklaration auf der Steuerrechnung gutgeschrieben werden. Heisst jetzt die Zunahme, dass wieder vermehrt Ausländer in der Schweiz anlegen, welche allenfalls nur ein Teil der einbehaltenen Steuern zurückerhalten? Oder ist die Steuerverwaltung bei den Rückerstattungen rigider geworden? Oder werden wieder vermehrt in- und ausländische Schwarzgelder gehortet? Wie auch immer: den (Schweizer) Fiskus freut’s… Link
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Soeben ist die neue Ausgabe der Zeitschrift “C2H5OH – Alkohol und Politik” der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erschienen. Glücklicherweise hat der Ständerat vor rund einem Jahr eine Erhöhung der Alkoholsteuer von 29.- auf 35.- pro Liter Alkohol abgelehnt, sonst müssten wir ja noch mehr Publikationen der Steuereintreiber fürchten – oder wie sagte einst der deutsche Schriftsteller Hans Arndt: “Der Mensch ist am phantasievollsten in seiner Rechtfertigung”. Link
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Mit einer Steueramnestie will die CVP dem Kanton Wallis zu Steuereinnahmen von CHF 80 Mio. pro Jahr verhelfen. Dies um das (künftige) Finanzloch in der Staatskasse zu decken. Wie Beda Albrecht, Dienstchef der Walliser Steuerverwaltung, in der heutigen Ausgabe des Wallliser Boten richtig ausführt, würde die Steueramnestie lediglich die Walliser Steuern umfassen – nicht aber die Direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer oder die Sozialversicherungen (AHV). Bereits heute besteht die Möglichkeit, bei hinterzogenen Vermögen einmalig eine straflose Selbstanzeige einzureichen. Dabei wendet der Walliser Fiskus ein einfaches Verfahren an, womit sich die Nachsteuerbelastung in der Regel im erträglichen Rahmen hält. Mein Tipp: Bei einer straflosen Selbstanzeige wie auch bei einer evtl. künftigen Steueramnestie ist stets zu prüfen, ob weitere Steuern und Abgaben auch betroffen sind. Link