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Autor Archiv

Erbschaftssteuer

03. Dezember 2014: Mit knapp 60% der Stimmen hat vor allem die Westschweiz der Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein „NEIN“ erteilt. Im Nachgang zur Initiative ist die Analyse des Scheiterns seitens der schiffbrüchigen interessant: Auf der Homepage der Initianten wird die Begründung im Steuer-Föderalismus gesucht. Daraus ist abzuleiten, dass der Föderalismus als etwas Schädliches und ein zu bekämpfendes Element darstellt. Nun, der nächste Beweis der zentralistischen Absichten ist bereits heute bekannt: die umstrittene linke Erbschaftssteuerreform, über welche im 2015 abgestimmt wird. Mit der neuen nationalen Erbschaftssteuer sollen den Kantonen die Hoheit über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen verlieren. Man kann nun wie bei der Pauschalbesteuerung eine Neidkultur aufbauen und den mittelständisch Vermögenden das Geld wegnehmen oder nicht. Viel gravierender ist jedoch das Ansinnen, laufend die Kompetenzen der Kantone zu beschneiden. Insbesondere im Steuerbereich ist dies aus zwei Gründen gefährlich: 1. Nimmt man den Kantonen die Steuerhoheit weg, so untergräbt man die kantonale Kompetenz zur Finanzierung des Staatshaushalts und die Abhängigkeit zu Bundesbern nimmt zu. 2. Verlieren die Kantone ihren fiskalischen Einfluss, wird der Föderalismus zunehmend beschnitten. Es ist demnach zu hoffen, dass auch bei den kommenden Abstimmungen der Föderalismus vom Stimmbürger geschätzt und geschützt wird.

Kanton Wallis

19. November 2014: Erwirtschaftet eine Kapitalgesellschaft Gewinne, so werden diese zuerst in der Gesellschaft mit der Gewinnsteuer belastet. Schüttet der Aktionär diese Gewinne später zu sich privat aus, so werden diese mit der Einkommenssteuer ein zweites Mal erfasst. Diese wirtschaftliche Doppelbesteuerung wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II ab 2009 richtigerweise gemildert. Der Kanton Wallis folgte dabei der Bundeslösung, wonach die ausbezahlten Dividenden zu 60% (sofern im steuerlichen Privatvermögen) der Einkommenssteuer unterliegen. Der Walliser Staatsrat möchte bereits nach fünf Jahren zurückkrebsen und zum Ausgleich des Budgetdefizits 2015 den Rabatt von 40% auf 15% kürzen. D.h., Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen würden dann zu 85% besteuert. Dieses Vorgehen nützt insofern nicht viel, da der Aktionär und Geschäftsinhaber selber entscheiden kann, wann und in welcher Form er Dividenden ausschüttet. Die Vergleichsrechnung ergibt, dass bei höherer Besteuerung von Dividenden es sinnvoller und günstiger ist, den Lohnbezug zu erhöhen und sogar mehr Sozialversicherungen zu entrichten. Statt den geplanten Mehreinnahmen von je CHF 3 Mio. verliert der Fiskus Steuersubstrat. Statt die Festtags-Gans zu schlachten, wäre es zielführender die Lege-Henne alias Walliser Unternehmer zu füttern und zu motivieren, mehr Dividenden auszubezahlen und somit Steuern zu entrichten. Dies indem man den Steuerrabatt auf Dividendenzahlungen befristet erhöht. Link

Pro-Economy.vs

10. November 2014: Am Donnerstag, 20. November 2014 findet das Tagesseminar zum Thema “der 1. Jahresabschluss nach dem neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR)” statt. Das Seminar ist eine kostengünstige Alternative, um sich auf den neuesten Stand im Finanz- und Rechnungswesen zu bringen. Demnach ein “must” für alle Treuhänder und Finanzverantwortliche von Oberwalliser KMU! Euer Vorteil: der Veranstaltungsort ist Visp. Somit spart man sich zusätzlich einen langen Reiseweg. Link und Flyer

International

03. November 2014: Die Schweiz hat mit den Offshore-Gebieten und Steueroasen Jersey, Guernsey und Isle of Man die ersten Steuerinformationsabkommen unterzeichnet, welche per 1. Januar 2015 in Kraft treten. Damit hat die Schweiz aktuell mit 50 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (davon 38 bereits in Kraft) mit erweitertem Informationsaustausch sowie 7 Steuerinformationsabkommen (Tax Information Exchange Agreements; davon nun 3 in Kraft) abgeschlossen. Zusammen mit weiteren schlagkräftigen Abkürzungen wie AIA, FATCA und BEPS sind die Zeiten des Steuerpokers zumindest am internationalen Spieltisch vorbei. Und hier in der Schweiz? Es wird wohl kaum lange dauern und ähnliche Bestimmungen werden auch innerhalb der Schweiz gelten. Leere Staatskassen, die schleichende Zentralisierung nach Bundesbern und die zunehmende Gleichmacherei werden dazu führen, dass die hiesigen Steuerzahler ‚gläsern‘ werden. Sichtbares lässt sich bekanntlich leichter jagen und erlegen. Wenn sich bereits heute Privatpersonen überlegen, aus „steuerlichen“ Gründen beruflich kürzer zu treten, was denken Sie denn, wie sich eine internationale Unternehmung oder ein vermögender Ausländer entscheidet? Vielleicht hilft Ihnen diese Frage bei den kommenden Abstimmungen zur Pauschalbesteuerung und Erbschaftssteuerreform. Link

Haushaltsbudget 2012

28. Oktober 2014: Gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) lag im 2012 in der Schweiz das durchschnittliche Brutto-Einkommen knapp über CHF 10’000.-. Rechnet man die Steuern, Sozialversicherungen, Krankenkassenprämien, Gebühren und Versicherungskosten zusammen und berücksichtigt noch die Mehrwertsteuer, welche in den übrigen Kosten enthalten sind, so sind bereits über 1/3 weg. Von den CHF 10’000.- verbleibt dem Durchschnitts-Haushalt am Ende noch sage und schreibe CHF 1’318 an Sparpotenzial. Dies ergibt durchschnittlich knapp CHF 16’000.- pro Jahr, womit der Durchschnittshaushalt dann noch die Säule 3a einzahlt und sich 2 Wochen in die Ferien wagt – und was bleibt? Genau: gar nichts mehr. Wehe also den 60% an Haushalten, welche nicht über das Durchschnittseinkommen verfügen und denen, welche markant drüber liegen und alleine vom Fiskus mit maximal rund 40% geschröpft werden. Aber gottlob gibt es ja noch Steuerplaner, welche die Steuerbelastung zu senken wissen, damit vom “Durchschnittseinkommen” noch etwas übrig bleibt… Link

AHV/Steuerabzüge 2015

16. Oktober 2014: Der Bundesrat hat die Tarife bei der AHV per 1. Januar 2015 bekannt gegeben und kleinere gesetzliche Anpassungen vorgenommen. So sind neu sogenannte “Sackgeldjobs” in Privathaushalten bis zum Betrag von CHF 750.- pro Jahr und bis zum 25 Altersjahr von der AHV ausgenommen. Bei den Tarifen werden die monatlichen AHV/IV-Renten um CHF 5.- bis 10.- für Alleinstehende und CHF 20.- – 45.- für Ehepaare angehoben. Und dies obwohl die AHV-Beiträge gleich bleiben. Schon erstaunlich, dass diese marginale AHV-Rentenerhöhung gleich zu Mehrkosten von CHF 201 Mio. führen wird. Auch für die Erwerbstätigen gibt’s Neuigkeiten: Ab 2015 erhöhen sich die Beiträge in die Säule 3a auf CHF 6’768.- (2014: CHF 6’739.-) und für AHV-pflichtige Erwerbstätige, welche nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, auf maximal CHF 33’840.- (2014: 33’696.-). Sämtliche Änderungen und Tarife können bequem hiereingesehen werden.

Pauschalbesteuerung

07.Oktober 2014: Am 30. November 2014 wird über die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» abgestimmt. Der Bundesrat verkündete gestern, dass er die Initiative ablehnt, da diese (einmal mehr) die Standortattraktivität der Schweiz beeinträchtigt sowie die Finanzautonomie der Kantone einschränkt. Die Pauschalbesteuerung ist grundsätzlich nur für Ausländer möglich, die sich in der Schweiz niederlassen. Es handelt sich dabei um Reiche, welche insgesamt Steuereinnahmen von bis zu CHF 1 Mrd. generieren und Arbeit für bis zu 33’000 Personen schaffen. Bei dieser Art von Reichen handelt es sich um global vernetzte und äusserst mobile Personen, welche bei einer Annahme der Initiative rasch der Schweiz den Rücken zuwenden werden. Und wer zahlt dann die fehlenden Steuerreinnahmen? Genau: Die Normalverdienenden und sicherlich nicht die besitzlosen Neider. Mit der Zweitwohnungsinitiative und dem Raumplanungsgesetz sind wir insbesondere im Wallis wirtschaftlich bereits genug betroffen. Ein weiterer Einschnitt in unsere Steuerautonomie können wir uns in der heutigen Wirtschaftslage wohl kaum leisten. Deshalb: NEIN zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Link: Botschaft des Bundesrats // Video zur Veranschaulichung (auf französisch)

Bussen

26. September 2014: Im Zusammenhang mit den Rekordbussen für Grossbanken stellt sich unweigerlich die Frage, ob Bussen steuerlich in Abzug gebracht werden können oder nicht. Gemäss klaren gesetzlichen Wortlaut ist dies für Privatpersonen wie auch für Unternehmen derzeit nicht möglich. Nun hat der Bundesrat dies nuanciert dargelegt und spricht von Bussen mit pönalem Charakter und Bussen, welche eine gewinnabschöpfende Sanktion darstellt und somit eine widerrechtlich erwirtschafteten steuerbaren Gewinn betreffen. Letztere wären dann steuerrechtlich geschäftsmässig begründet und somit absetzbar. Was auch immer diese Unterscheidung zu bedeuten hat – für KMU und Privatpersonen bleiben Bussen steuerlich nicht abzugsfähig. Vielleicht ändert sich ja dies einmal mit der definitiven Anwendung bei den Grossbanken. Link

Steuerplanung & Vorsorge

19. September 2014: Mit dem neuen Kreisschreiben 41 präzisierte gestern die Eidg. Steuerverwaltung die steuerliche Behandlung von Freizügigkeitsleistungen im Bereich der beruflichen Vorsorge. Interessant sind diese Ausführungen für Personen, welche über ein Freizügigkeitskonto oder -police verfügen oder planen ein solches einzurichten. Beachtenswert sind insbesondere die Konstellationen bei vorzeitiger Pensionierung (Alter 58 – 64/65). Um die steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen rate ich zur frühzeitigen und wohlüberlegten Steuerplanung, um unliebsame Diskussionen mit der Steuerverwaltung zu vermeiden. Link

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