10. April 2014: Steuerstrafrecht
Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
Am 12.03.14 nahm der Ständerat ohne Diskussion die Gesetzesvorlage des Bundesrates basierend auf den Empfehlungen der Groupe d’action financières (GAFI) an. Danach sollen Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei betrachtet werden. Ein “qualifiziertes Steuervergehen” stellt somit neu ein Strafstatbestand dar, welches zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Franceso Naef und Michele Clerici (Jusletter vom 7.04.14) zeigen in einer Abhandlung treffend auf, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft wird und Finanzintermediäre (u.a. Banken, Versicherer, Vermögensverwalter, Zahlungsverkehr-Dienstleister) zu Steuerpolizei-Zombis umgewandelt werden. Ein wunderbares Beispiel, wie via Terrorismus- und Drogenhandelbekämpfung plötzlich 08/15 Steuerpflichtige und Finanzintermediäre dem Waffenhändler und Drogendealer gleichgestellt werden. D.h., ob man nun mit dem Drogenhandel sein Geld verdient, der Al-Kaida Geld überweist, als Handwerker arbeitet, dies jedoch steuerlich nicht deklariert, oder als Vermögensverwalter vergisst “verdächtige” Fälle zu melden, wird in naher Zukunft wohl keine Rolle mehr spielen. Gefängnis: basta!