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Woche 2: Stand und Übersicht

29.03.2020: In der Woche zwei sind zahlreiche Formulare und Vorgehensweisen bezüglich Kurzarbeit und Entschädigung für Selbständige angepasst worden. Bezüglich Kurzarbeit ist als Ergänzung das neue und spezielle Anmeldung- und Abrechnungsformular zu erwähnen. Dieses wird nun direkt der kantonalen Arbeitslosenkasse gemäss Adresse zugesendet und gilt als Anmelde- und Abrechnungsformular. Die Abrechnung ist vereinfacht aufgebaut und schliesst gewisse Unschärfen nicht aus. Dies jedoch zu Gunsten einer raschen Abwicklung und Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung.

Im Weiteren sind Überbrückungskredite erhältlich, welche grundsätzlich in der Höhe von 10% des Umsatzes, maximal CHF 500’000.- ohne Zins mit einer Rückzahlungsdauer von 5 Jahren gewährt werden und darüber hinaus zu 0.5%. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Hausbank, welche das entsprechende Gesuch gerne für Sie prüft. Link mit Formular.

Was ist jetzt für KMU wichtig? Wichtig ist jetzt, dass Sie jetzt Ihre Liquidität im Auge behalten. Hier meine Empfehlungen – abgesehen von Kurzarbeit und Überbrückungskrediten:

  1. Debitor-Inkasso verstärken: Wenn Ihre Kunden über Überbrückungskredite erhalten, so dürften diese nun auch liquid sein, um ihre bisherigen Verpflichtungen zu begleichen. Nutzen Sie dies, um auch mal nach der Befindlichkeit Ihres Kunden, deren Mitarbeiter und Familien nachzufragen. Ein wenig Empathie schadet nie und verstärkt das “wir-sitzen-alle-im-gleichen-Boot”-Gefühl…
  2. Aufträge sichern: Prüfen Sie, wie Sie in dieser veränderten Welt (noch irgendwie) zu Umsätzen kommen. Auch hier sind kreative und digitale Ideen gefragt, aber auch hier kann ein 1:1 Telefongespräch viel bewirken. Es sind ja ohnehin alle im Büro oder zuhause erreichbar…
  3. Laufende Kosten reduzieren: Die Rechtslage bei den Mieten ist nicht klar. Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter schon mal einen Zahlungsaufschub oder einigen Sie sich gleich auf eine Mietreduktion.
  4. Weitere Fixkosten: Heben Sie Abonnemente auf, zahlen Sie keine Steuern mehr (direkte Steuern, Mehrwertsteuer, etc.) und beantragen Sie bei der AHV und übrigen Sozialversicherungen eine Stundung um bis zu 6 Monate und passen Sie die Akonto-Beiträge an. Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben, aber denken Sie daran, dass Sie für den Start nach der Krise (auch noch) Liquidität benötigen werden!
  5. Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Unternehmen und Sie sich privat zu reflektieren. Was haben Sie bisher erreicht? Was würden Sie heute anders machen? Dann überlegen Sie sich, ob und wie Sie Ihre Geschäftsstrategie anpassen können. Trennen Sie sich von einer Sparte? Bauen Sie ein neues Geschäftsfeld auf? Wie sieht das Pricing aus? Etc., etc…. Und zum Schluss: Wie soll der Restart nach der aktuellen Krise aussehen? Was planen Sie für kreative Aktionen für die Zeit danach? Mit welchen Produkten auf welchen Märkten für welche Kunden und wie erreiche ich die? Siehe sehen: spannende Fragen, die interessanter und geistig herausfordernder sind als sich vom Corona-Koller anstecken zu lassen…
  6. Und das Allerwichtigste: Bleiben Sie gesund und behalten Sie eine Prise Humor!

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