Wirtschaftsmassnahmen des Bundesrats
Geschrieben von gehste am in Archiv
21.03.2020: Mit der gestrigen Pressekonferenz hat der Bundesrat sein erstes Massnahmepaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise geschnürt (Medienmitteilung 20.03.2020). Erfreulich ist dabei, dass u.a. die Unternehmer nun auch in den Genuss der Kurzarbeit gelangen. Somit ist zu empfehlen, dass auch Einzelunternehmer und Gesellschafter ohne weiteres Personal ein Gesuch um Kurzarbeit (inkl. mitarbeitende Ehepartner) einreichen. Link zu den Verordnungen (siehe insb. Nr. 877). Über das Vorgehen informiert mein untenstehender Eintrag vom 17.03.2020.
Wie der Kanton Wallis mitteilt, soll das Verfahren zum Beziehen der Leistungen vereinfacht werden, doch ist dieses derzeit noch nicht bekannt (Mitteilung 20.03.2020). Somit empfehle ich, sich an die bisherigen Richtlinien zu halten. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Auch interessant I: Für die Mehrwertsteuer und die Direkte Bundessteuer wurden die Verzugszinsen bis Ende Jahr ausgesetzt (Art. 2 und 3 der Verordnung 861). Somit wäre die MWST-Quartalsabrechnung vom 1. Quartal bis Ende Mai 2020 zwar zu deklarieren, aber erst bis Ende Jahr zu bezahlen.
Auch interessant II: Auch bei der AHV kann ein Zahlungsaufschub ohne Verzugszinsfolgenden beantragt, jedoch nur bis 20. September 2020 (6 Monate). Hier müssen Sie jedoch selbst aktiv werden und ein Gesuch bei der AHV stellen und dieses bewilligt bekommen. (Verordnung 875).
Würdigung: Ein erstes, wichtiges und begrüssenswertes Signal des Bundesrats. Nun gilt es auf die ergänzende Unterstützung des Kantons Wallis zu hoffen sowie auf eine Umsetzung mit minimalen administrativen Hürden.