Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
Am 12.03.14 nahm der Ständerat ohne Diskussion die Gesetzesvorlage des Bundesrates basierend auf den Empfehlungen der Groupe d’action financières (GAFI) an. Danach sollen Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei betrachtet werden. Ein “qualifiziertes Steuervergehen” stellt somit neu ein Strafstatbestand dar, welches zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Franceso Naef und Michele Clerici (Jusletter vom 7.04.14) zeigen in einer Abhandlung treffend auf, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft wird und Finanzintermediäre (u.a. Banken, Versicherer, Vermögensverwalter, Zahlungsverkehr-Dienstleister) zu Steuerpolizei-Zombis umgewandelt werden. Ein wunderbares Beispiel, wie via Terrorismus- und Drogenhandelbekämpfung plötzlich 08/15 Steuerpflichtige und Finanzintermediäre dem Waffenhändler und Drogendealer gleichgestellt werden. D.h., ob man nun mit dem Drogenhandel sein Geld verdient, der Al-Kaida Geld überweist, als Handwerker arbeitet, dies jedoch steuerlich nicht deklariert, oder als Vermögensverwalter vergisst “verdächtige” Fälle zu melden, wird in naher Zukunft wohl keine Rolle mehr spielen. Gefängnis: basta!
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Die Schweiz hat mit Wirkung per 1.1.2013 mit Österreich und Grossbritannien ein Abgeltungsabkommen vereinbart. Damit werden bisher unversteuerte Vermögen und Erträge via einer Quellensteuer erfasst, welche dann nach GB und A weitergeleitet werden. Der Vorteil: Die Privatsphäre des Bankkunden wird (noch) gewahrt. Nach einer ersten Tranche von rund CHF 900 Mio. sind nun die Zahlen für 2013 erschienen: Bis Ende März 2014 (nach 1 1/4 Jahren) wurden rund CHF 21 Mrd. an Vermögenswerten erfasst und knapp CHF 1.6 Mrd. alleine diesen beiden Staaten überwiesen, wovon jährliche Steuern auf Erträgen und Kapitalgewinnen von über CHF 100 Mio. enthalten sind. Mein Fazit: Schade, dass die Deutschen, Franzosen und Italiener sich nicht für die Abgeltungssteuer durchringen konnten, denn dann hätten die schon mal ein paar Euros mehr im Sack und mit der AIA (automatisierten Informationsaustausch) werden die Ausländer – und bald wohl auch die Schweizer – eh gezwungen, die Vermögen und Erträge zu deklarieren. Link
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Der Abgabetermin für die Steuerdeklarationen 2013 von Privatpersonen per 31. März 2013 rückt immer näher. Sollte der Abgabetermin (Poststempel gilt) nicht ausreichen, so empfehle ich die Fristverlängerung durch Einzahlung der CHF 20.- vorzunehmen. Gerne verlängere ich die Frist jedem Kunden für einen Spesenbetrag von CHF 5.- statt CHF 20.-. Und nochmals: für quellenbesteuerte Personen läuft die Revisionsfrist für das Steuerjahr 2013 ebenfalls per 31. März aus. Diese Frist ist nicht erstreckbar!
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Mit Publikation vom 11. März 2014 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein neues Kreisschreiben bezüglich Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer. In Kürze: Ist die Steuerdeklaration rechtskräftig veranlagt und wurden verrechnungssteuer belastete Erträge wie Zinsen und Dividenden nicht ordnungsgemäss deklariert, so erlischt auch der Anspruch auf Rückerstattung der 35% Verrechnungssteuer. Dies trifft insbesondere bei straflosen Selbstanzeigen der Steuerpflichtigen oder deren Erben zu. Fazit: Selbstanzeigen dann machen, wenn die letzte Steuerveranlagung noch nicht defintiv veranlagt ist. So kann man die Verrechnungssteuer noch für ein Jahr ‘retten’. Link
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Das Beispiel von Uli Hoehness zeigt medial bestens auf, dass ein Bürger mit gesundem Menschenverstand davon ausgeht, dass etwas steuerfrei sei, was es dann in Tat und Wahrheit es dann nicht ist. Sicherlich ist das deutsche Steuerrecht an Komplexität fast kaum zu übertreffen, doch heisst das noch lange nicht, dass es hierzulande keine Steuerfallen gäbe. Im Gegenteil: Diese schnappen auch bei kleineren Aktivitäten zu. Zwar nicht mit Auswirkungen à la Hoehness, aber dennoch. Durch den automatisierten Informationsaustausch mit dem Ausland werden die Steuerohren auch bald im Inland hellhöriger – der zunehmenden Informatisierung und der Weissgeld-Eveline sei dank…
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Mitte Februar publizierte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF den aktualisierten Bericht über Finanz- und Steuerfragen 2014. Dieser zeigt zusammenfassend sehr gut auf, was für tolle Musterschüler wir in den vergangen Jahren im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen geworden sind. Interessante Ressource für all jene, welche sich in die komplexe Thematik der internationalen Steuern einlesen möchten. Link
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Bis Ende März kann die Quellensteuerabrechnung für 2013 noch berichtigt werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden!
Sinnvoll ist dies für alle Permis B-Inhaber, welche in der Schweiz arbeiten und in die Säule 3a einbezahlt haben, ausserordentliche Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsauslagen und dgl. hatten. Gerne helfe ich bei der Deklaration und bei der Steuerplanung…
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Die Walliser Steuerverwaltung hat das Referat anlässlich des Pro-Economy-VS Seminar 2014 aufgeschaltet: Link: www.vs.ch. Neben hilfreichen Informationen und Ausführungen zum Erstellen der Steuerdeklaration 2013 sind auch weiterführenden interessante Informationen enthalten – bspw. wie eine Selbstanzeige straflos bleibt oder Informationen über die aktuelle Rechtsprechung.
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Der Zoll hat im 2013 eine Rekordsumme von CHF 24.1 Mrd. eingenommen – davon CHF 12.2 Mrd. an Mehrwertsteuer.
Die CHF 24.1 Mrd. stellen 1/3 der Gesamteinnahmen des Bundes dar und bei der Mehrwertsteuer sind es sogar die Hälfte der gesamten Mehrwertsteuereinnahmen. Demnach halten die mehrwertsteuerpflichtigen importierten Güter mit den in der Schweiz produzierten Güter und Dienstleistungen an Endkunden die Waage. Link
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14. Februar 2014: Neben den Steuern sind auch die Sozialversicherungen ein Dickicht, in welchem die wenigsten durchblicken.
Da hilft Geschichtsschreibung, damit man wieder versteht, um was und für was man wie und wo sozialversichert ist.www.geschichtedersozialensicherheit.ch bietet viel Wissenswertes und Fakten über die Entstehungsgeschichte unseres Sozialversicherungssystems.