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12. September 2014: Die eidg. Steuerverwaltung ESTV hat in Ihrer gestern erschienen Publikationen das Vermieten von Parkplätzen präzisiert, wann ein vermieteter Parkplatz eine ausgenommene Grundstückvermietung oder eine MWST-pflichtige Lieferung darstellt. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bereits bei der Planung einer Überbauung insbesondere in Zentren oder von Gemeinwesen die Mehrwertsteuer-Aspekte in das Gesamprojekt miteinzubeziehen. Steuerplanerisch kann dies nämlich zu Vorteilen führen, je nachdem wie und an wen vermietet wird. Gleiches gilt auch für Unternehmen und Unternehmer, welche neben Ihrer Tätigkeit auch über Parkplätze verfügen und diese vermieten. Link
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02. September 2014: Die BVG-Kommission schlug gestern dem Bundesrat vor, für 2015 den Mindestzinssatz von 1.75% bei der 2. Säule zu belassen, obwohl die Berechnungen der Kommission zuerst tiefere 1.5% ergaben. Und was bringt das steuerlich? Solange sich das Vermögen in der der beruflichen Vorsorge (2. Säule und Säule 3a) befindet, wird weder der Zins noch das Vermögen besteuert. Somit profitiert der Steuerpflichtige gleich doppelt: Einerseits sind die Sparzinsen in der beruflichen Vorsorge immer höher, als auf einem Sparkonto und zweitens sind die höheren Zinsen auch gleich steuerfrei. Bedenkt man weiter, dass Ein- und Nachzahlungen in die Säule 3a und Pensionskasse steuerlich in Abzug gebracht werden können, so ist dies steuerplanerisch meistens sinnvoll. Immer noch nicht sicher, weshalb und warum? Gerne kläre ich Sie bezogen auf Ihren individuellen Fall diesbezüglich auf – mit Risiko einer massiven Steuerreduktion! Link
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20. August 2014: Vor dem BVG-Obligatorium 1985 gab es zahlreiche freiwillige Vorsorgestiftungen von Unternehmen – die sogenannten patronalen Wohlfahrtsstiftungen. Deren Aufgabe haben die heutigen Pensionskassen übernommen, doch sind diese Stiftungen teilweise stehen geblieben und von Unternehmer weitergeführt worden. Damit wollten die Unternehmer ihren Mitarbeitern ein finanzielle “Auffangeinrichtung” bieten, um ihnen in Notlagen ergänzend können. Diese punktuelle Unterstützung führt jedoch zu nicht unerehblichen Fragestellungen Bereich der Steuern und Sozialversicherungen: Handelt es sich bei der Leistung des patronalen Wohlfahrtsfonds um einen Lohn, eine Versicherungsleistung oder gar steuerbefreite Unterstützungsleistung? Zudem war auch die rechtliche und damit verbunden auch die steuerrechtliche Einordnung schwierig, insbesondere dann, wenn der patronale Wohlfahrtsfonds nicht planmässig, sondern ermessensweise seine Leistungen ausrichtet. Im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Finanzierung unserer Sozialwerke hat nun wohl auch der Bund festgestellt, dass die freiwillig finanzierten patronalen Wohlfahrtsstiftungen mit ihren aktuellen Vermögen von CHF 16 Mrd. zu fördern sind. Und das steuerlich interessante nun zum Schluss: Durch die geplante (steuer-)rechtliche Präzisierung lassen sich patronale Wohlfahrtsstiftungen bei Unternehmen mit einer hohen Wirtschaftlichkeit durchaus als Planungsinstrument einbauen und damit die Steuerbelatung senken. Dies zum Wohle der MItarbeiter und zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers. Link
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3. August 2014: Am 28. September 2014 stimmen wir darüber ab, ob der Mehrwersteuersatz von 8% für gastgewerbliche Leistungen auf 2.5% reduziert werden kann oder nicht. Am Montag empfahl der Bundesrat, die Initiative des Gastgewerbes nicht zu unterstützen. Dies mit der u.a. Begründung, dass damit dem Fiskus jährlich CHF 750 Mio. fehlen würden. Tatsache ist, dass der Tourismus am Darben ist und die Wirtschaftlichkeit in Gastgewerbsbetrieben aufgrund von rigorosen Rahmenbedingungen moderat bis miserabel ist. Im Vergleich: Medikamente, Zeitungen und Grundnahrungsmittel werden seit Einführung der Mehrwertsteuer mit dem Tiefstsatz von 2.5% besteuert. Mit der Annnahme der Initiative würde dem wertschöpfungsschwachen Gastgewerbe nun der korrekte Steuersatz zugesprochen, welcher bereits zu Beginn weg hätte gelten müssen. Demnach stellen die CHF 750 Mio. keinen Ausfall dar, sondern das Gastgewerbe zahlte in den vergangenen rund 20 Jahren hochgerechnet CHF 15 Mrd. zuviel an Mehrwersteuern. Alles eine Frage der Optik und des politischen (Branchen-)Willens.
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09. August 2014: Die Pro-Economy.vs organisiert am 4. und 5. September 2014 ein hochkarätiges Steuerseminar mit Fokus französisches und europäisches Steuerrecht. Sicherlich ein Muss für Berater und für Verantwortliche von mittelgrossen Unternehmen, welche nach Europa exportieren oder dort gar eine Betriebsstätte aufbauen möchten. Die Top-Referenten von Frankreich und Belgien informieren praxisnah über das ausländische Steuerrecht im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer und zeigen auch die neuesten Steuerentwicklungen zwischen der Schweiz und insbesondere Frankreich auf. Link
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19. Juli 2014: Gute Zeit sich zu erholen und neue Beratungsideen auszufeilen. Bis zum 4. August 2014 bleibt daher mein Büro geschlossen. Bei dringenden Anliegen bin ich via E-Mail (info@gehste.ch) für Sie gerne erreichbar.
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14. Juli 2014: Haben Sie in den letzten Tagen eine Steuerrechnung erhalten? Bevor Sie sich hierüber aufregen, hilft vielleicht ein Blick zum Nachbar (Gemeinde oder Kanton). Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert im Juli 2014 die neue Statistik mit zahlreichen Berechnungsmöglichkeiten der eigenen Steuerbelastung pro Gemeinde. Interessant ist dabei die kartografische Darstellung der Schweiz, wonach Sie je nach Lebenssituation und Brutto-Einkommen die Steuerbelastung auf der Schweizer Karte vereinfacht ablesen können. Was fällt auf? Im Vergleich zur Westschweiz schliesst der Kanton Wallis gar nicht so schlecht ab; aber gegenüber dem Bergkanton Uri ist er klar Schlusslicht. Und: Weshalb flüchten nicht mehr Berner ins Walliser Steuerparadies? Link
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07. Juli 2014: Provisionen beim Vermitteln von Grundstücken kann interkantonal dazu führen, dass diese – je nach Konstellation – nicht oder doppelt besteuert werden. Obwohl das Bundesgericht im 2002 die Besteuerungshoheit (bei juristischen Personen) dem Ort der gelegenen Sache zuweist – also dort, wo sich die Liegenschaft befindet – soll neu die inländische Besteuerung am Wohnort des Vermittlers oder am Gesellschaftssitz erfolgen. In Anlehnung an den Bundesgerichtsentscheid besteuert der Kanton Wallis als einer von wenigen Kantonen die Provisionen aus dem Handel von Walliser Liegenschaften, welche ausserkantonale Personen und Gesellschaften erzielen. Diese Besteuerungspraxis wird demnach nächstens wegfallen, was neue steuerplanerische Horizonte eröffnet. Gerne kläre ich Sie hierüber im Detail auf!
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02. Juli 2014: Im Kanton Wallis läuft derzeit die Sammlung von 6000 Unterschriften, damit das Stimmvolk über die kantonale Trennung von Kirche und Staat befinden kann. Damit einher geht auch die Frage nach der Finanzierung und somit der Verwendung der Steuergelder für den Klerus. Mit dem heute erschienen Interview des Bischofsvikars Stefan Margelist im Walliser-Bote ist die Debatte wohl definitiv entfacht. Wer sich lieber einen objektiven Überblick über die Kirchensteuer in der Schweiz verschaffen möchte, dem empfehle ich die Lektüre des entsprechenden Steuerdossiers der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Tatsache bleibt: unsere zahlreichen sakralen Gebäude und der Klerus kosten und jemand wird die Zeche zahlen – ob Privatpersonen oder die Unternehmen. Wer dies bereits heute zu seinem Vorteil optimieren möchte, habe ich folgenden Steuertipp: Aus der Kirche austreten und das gesparte Steuergeld der Pfarrei schenken. Vorteil: Die freiwillige Zuwendung kann dann grundsätzlich wiederum von den Steuern in Abzug gebracht werden – und der Dorfpfarrer wird’s besonders verdanken, obwohl die Pfarrei gleichviel in der Tasche hat… Link
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20. Juni 2014: Die Sommersessionen unserer Räte in Sitten und Bern zeigen es unmissverständlich: Die Regierung muss an allen Ecken und Kanten sparen! Kurzfristig das probateste Mittel ist dabei das Abschaffen von Sozialabzügen, womit das steuerbare Einkommen insbesondere des Mittelstandes mit und ohne Familien erhöht wird. Ich empfehle deshalb, sich mit der eigenen Steuersituation kritisch auseinanderzusetzen und während den Sommerferien zu überlegen, welche steuerplanerischen Massnahmen getroffen werden können. Hier einige Denkanstösse: Pensumsreduktion, Liegenschaftsumbauten, Einkäufe Pensionskasse, Weiterbildung…. In diesem Sinne: Gute (Steuer-)Erholung!