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12.02.2018: Am Mittwoch, 21.02.2018 bietet die Pro-Economy.vs das traditionelle Seminar “Update 2018 – Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen und Steuern” an. Das Halbtagesseminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Treuhandbüros und Administrationsverantwortliche in Oberwalliser Unternehmungen. Das Seminar wird zu einem Unkostenbeitrag von CHF 50.- angeboten (inkl. digitales Handout, Kaffeepause und Teilnahmebestätigung). Noch nicht angemeldet? Dann nehmen Sie die Chance für eine kostengünstige Weiterbildung via Anmeldung auf der Homepage der Pro-Economy.vs wahr! Link: www.pro-economy-vs.ch => Seminare. Flyer
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18.01.2018: Anlässlich der 9. Ausgabe hat die Gehrig Steuerberatung den 1. Preis für den innovatisten und schönsten Tisch erhalten. Gewählt haben die Mitaussteller. Besten Dank für die Stimmen! Beitrag auf RRO
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15.01.2018: Am kommenden Donnerstag, 18.01.2018, findet im Zentrum “Missione” in Naters die 9. Ausgabe der Oberwalliser Tischmesse statt. Die Gehrig Steuerberatung ist wie in den Vorjahren mit einem Tisch vertreten. Mein diesjähriges Motto: “Steuerparadies Wallis?”. Über Ihren Besuch würde ich mich und die übrigen rund 80 Aussteller am Nachmittag zwischen 13.00 – 17.00 Uhr sehr freuen! Zwecks Eintritt bitte ich Sie, den Eintrittscoupon auszudrucken und am Eingang vorzuzeigen: Eintritt
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04.01.2018: Herzlich Willkommen im neuen Steuerjahr! Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit, Zufriedenheit und vor allem tiefe Steuern! Der letzte Wunsch ging bereits teilweise in Erfüllung, in dem die AHV-Revision 2020 im vergangenen September an der Urne scheiterte. Damit reduziert sich der Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8% auf 7.7% und damit abhängig auch die übrigen MWST-Steuersätze. Die Details entnehmen Sie von der Internet-Seite der ESTV. Ich empfehle Ihnen, dies auf Ihren Rechnungen zu berücksichtigen. Die Steuersatzänderung birgt einen nicht zu unterschätzenden administrativen Mehraufwand, zumal zwischen Leistungen im 2017 und 2018 auf den Kundenrechnungen zu unterscheiden und diese getrennt zu deklarieren sind.
Ebenfalls in Kraft getreten ist die Teilrevision der Mehrwertsteuer, welche jedoch nur für einige Branchen wirklich einschneidende Massnahmen mit sich bringen werden. Eine Übersicht finden Sie hier: MWST-Teilrevision.
Im Übrigen sind grundsätzlich sämtliche Parameter bei den Steuern und Sozialversicherungen im 2018 gleich geblieben. Eine interessante Ausnahme bildet dabei die Reduktion der Arbeitgeberbeiträge bei der CIVAF von 3.1% auf 3.0%. Link CIVAF.
Gerne stehe ich Ihnen mit (Steuer-)Rat und Tat auch im 2018 zur Verfügung!
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30.11.2017: Der automatische Informationsaustausch (AIA) führt dazu, dass die ausländischen Finanzinstitute dem heimischen Fiskus Kontoinformationen übermitteln. Wurden diese und auch andere ausländische Vermögenswerte in der Schweiz bisher nicht deklariert, so würde dies in ein Steuerhinterziehungsverfahren münden. Um dies zu vermeiden besteht die Möglichkeit, sich einmal im Leben straflos selbst anzuzeigen. Bei diesem vereinfachten Verfahren werden die zu zahlenden Steuern nacherhoben – jedoch von einer Busse und kantonal zusätzlich von Verzugszinsen abgesehen.
Im September liess die Eidg. Steuerverwaltung ESTV verlauten, dass straflose Selbstanzeigen für die Steuerperiode 2017 nun bis zum 30.09.2018 verlängert wurde (bisher: 31.12.2017). Gemäss Depesche von Radio Rhone zog nun auch der Kanton Wallis nach und verlängert somit die straflosen Selbstanzeigen vom 31.12.2017 auf den 30.09.2018.
Anlässlich der heutigen Sitzung zwischen der Pro-Economy.vs und der der kantonalen Steuerverwaltung sind nun auch die Details bekannt geworden, wie insbesondere der ausländische Liegenschaftsbesitz bewertet und steuerlich erfasst wird. Die Details werden dann voraussichtlich im Dezember via der Pro-Economy.vs veröffentlicht und an dieser Stelle ergänzt.
Fazit: entgegen dem Zitat von Gorbatschow werden durch die Verschiebung der Fristen die bestraft, welche zu früh eine straflose Selbstanzeige eingereicht haben. Denn durch die Einreichung der straflosen Selbstanzeige im 2018 spart man nämlich ein “altes” Steuerjahr und somit Steuern.
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15.09.2017: Die Anforderungen und Erwartungen an die Arbeit als Verwaltungsrat sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Dies spiegelt sich in erhöhter medialer Wahrnehmung, verstärkter Einmischung (vermeintlicher) Stakeholder sowie einem verstärkten Haftungsrisiko. Aus diesem Grund organisiere ich im Namen und Auftrag der Pro-Economy.VS ein Halbtagesseminar für angehende und bestehende Verwaltungsräte sowie für Fachpersonen aus dem Treuhand-, Beratungs- und Finanzbereich. Das kostengünstige Seminar findet am 02.11.2017 im Kongresszentrum “La Poste” in Visp statt. Die Anmeldung ist ab sofort auf www.pro-economy-vs.ch möglich. Flyer.
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11.08.2017: Nach den Grossratswahlen 2017 wurden im Mai die politischen Kommissionen neu zusammengesetzt. Es ehrt und freut mich, dass ich in die Walliser Steuerrekurskommission (KSRK) als Vertreter der SVP gewählt wurde. Zusätzlich darf ich das siebenköpfige Gremium mit sieben Ersatzmitgliedern für die nächsten vier Jahre als Präsident führen. Die KSRK ist die erste und einzige richterliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten im Kanton Wallis.
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30.06.2017: Im Juni bestätigte das eidg. Finanzdepartement, die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetztes ab 2018 in Kraft zu setzen. Die Änderungen betreffend insbesondere das Gemeinwesen, den Kunsthandel, elektronische Zeitungen und Zeitschriften sowie ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Umsätze tätigen. Davon betroffen? Dann empfehle ich die Übersicht der eidg. Steuerverwaltung sowie das Faktenblatt der EXPERTsuisse. Bei weiterführenden Fragen stehe ich gerne zur Verfügung! Link: Mitteilung ESTV / PDF: EXPERTsuisse
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22.06.2017: Soeben ist die überarbeitete Broschüre über das schweizerische Steuersystem erschienen. Wer jetzt an ein langweiliges Thema denkt, hat zwar Recht, aber die 90seitige Broschüre ist einfach verständlich und witzig aufgemacht. Alleine die darin enthaltenen Karikaturen sind sehenswert! Also: wer noch keine Ferienlektüre hat, so dann wäre das sicherlich ein kleiner steuerfreier Tipp. Link
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08.05.2017: Die Steuerdeklaration 2016 hätte bis zum 30.04.2017 eingereicht werden müssen. Haben Sie diese Frist verpasst? Keine Panik! Gemäss Angaben der kantonalen Steuerverwaltung werden Fristverlängerungen bis am 26. Mai 2017 entgegengenommen. Kleiner Tipp: Steuerberatungsbüros können die Fristen für CHF 5.- bis Ende Oktober statt für CHF 20.- bis Ende Juli verlängern. Für die Personen, welche Ihre Bürgerpflicht noch nicht nachgekommen sind: Viel Spass beim Zusammentragen der Steuerunterlagen und beim Erstellen der Steuererklärung! Und falls Sie keinen Spass dabei haben, so rufen Sie mich am besten gleich an: 027 922 44 94 – Ihr Dolmetscher im Steuerchinesisch – Stefan Gehrig