Kanton Wallis
Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
19. November 2014: Erwirtschaftet eine Kapitalgesellschaft Gewinne, so werden diese zuerst in der Gesellschaft mit der Gewinnsteuer belastet. Schüttet der Aktionär diese Gewinne später zu sich privat aus, so werden diese mit der Einkommenssteuer ein zweites Mal erfasst. Diese wirtschaftliche Doppelbesteuerung wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II ab 2009 richtigerweise gemildert. Der Kanton Wallis folgte dabei der Bundeslösung, wonach die ausbezahlten Dividenden zu 60% (sofern im steuerlichen Privatvermögen) der Einkommenssteuer unterliegen. Der Walliser Staatsrat möchte bereits nach fünf Jahren zurückkrebsen und zum Ausgleich des Budgetdefizits 2015 den Rabatt von 40% auf 15% kürzen. D.h., Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen würden dann zu 85% besteuert. Dieses Vorgehen nützt insofern nicht viel, da der Aktionär und Geschäftsinhaber selber entscheiden kann, wann und in welcher Form er Dividenden ausschüttet. Die Vergleichsrechnung ergibt, dass bei höherer Besteuerung von Dividenden es sinnvoller und günstiger ist, den Lohnbezug zu erhöhen und sogar mehr Sozialversicherungen zu entrichten. Statt den geplanten Mehreinnahmen von je CHF 3 Mio. verliert der Fiskus Steuersubstrat. Statt die Festtags-Gans zu schlachten, wäre es zielführender die Lege-Henne alias Walliser Unternehmer zu füttern und zu motivieren, mehr Dividenden auszubezahlen und somit Steuern zu entrichten. Dies indem man den Steuerrabatt auf Dividendenzahlungen befristet erhöht. Link