logo

Pensionskasse

02. September 2014: Die BVG-Kommission schlug gestern dem Bundesrat vor, für 2015 den Mindestzinssatz von 1.75% bei der 2. Säule zu belassen, obwohl die Berechnungen der Kommission zuerst tiefere 1.5% ergaben. Und was bringt das steuerlich? Solange sich das Vermögen in der der beruflichen Vorsorge (2. Säule und Säule 3a) befindet, wird weder der Zins noch das Vermögen besteuert. Somit profitiert der Steuerpflichtige gleich doppelt: Einerseits sind die Sparzinsen in der beruflichen Vorsorge immer höher, als auf einem Sparkonto und zweitens sind die höheren Zinsen auch gleich steuerfrei. Bedenkt man weiter, dass Ein- und Nachzahlungen in die Säule 3a und Pensionskasse steuerlich in Abzug gebracht werden können, so ist dies steuerplanerisch meistens sinnvoll. Immer noch nicht sicher, weshalb und warum? Gerne kläre ich Sie bezogen auf Ihren individuellen Fall diesbezüglich auf – mit Risiko einer massiven Steuerreduktion! Link
Call Now Button