Gebühren
Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
26. Mai 2014: Per 1. Juli 2014 wird die neue Gebührenordnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Kraft treten. Bei ausserordentlich aufwändigen Anfragen wird danach eine Gebühr in Rechnung gestellt. Der Kanton Wallis erhebt bei Voranfragen bereits heute Gebühren zwischen 200.- und 500.-. Auf den ersten Blick mag das zwar nicht viel sein, doch vergisst der Gesetzgeber und die Verwaltung, dass man 1. nicht auf eigenen Wunsch steuerpflichtig wird und 2. durch Voranfragen Sachverhalte abgeklärt werden, welche bei erfülltem Steuersachverhalt später von der Steuerverwaltung selbst (und ohne Gebühr) abzuklären sind. Meinem Verständnis nach sollten deshalb Gebühren der Steuerverwaltung abgeschafft werden, da Voranfragen und -abklärungen die Rechtssicherheit für beide Parteien erhöht und das Veranlagungsverfahren vereinfacht. Ganz nach dem Motto: Gemeinsam ist besser als jeder für sich…