2016: Das Jahr der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung
Geschrieben von gehste am in Archiv
14.09.2015: Es gibt Steuergesetzesänderungen, bei denen es sich lohnt, diese mehrmals zu erwähnen: Ab dem 01.01.2016 treten die Bestimmungen für die steuerliche Entlastung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen in Kraft. Leidliche Diskussionen mit der Steuerbehörde bezüglich dem Unterschied zwischen den steuerlich nicht absetzbaren Ausbildungs- und Berufsaufstiegskosten sowie steuerlich abziehbaren Umschulungen und Weiterbildungen gehören demnach der Vergangenheit an. Aber Achtung: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Erstausbildung und dass es sich nicht um Liebhaberei oder Selbstentfaltung handelt. Zudem werden pro Jahr und Person nur selbstbezahlte Kosten von CHF 12’000.- zum Abzug akzeptiert. Übernimmt hingegen der Arbeitgeber die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, so kann das Unternehmen (wie auch selbstständig Erwerbende) diese vollumfänglich und unlimitiert als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend machen. Zudem stellen die übernommen Kosten auch keinen Lohnanteil dar. Fazit: Wer demnächst eine teure berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung anstrebt, der Rede mal mit seinem Chef…
Links: Medienmitteilung ESTV // Botschaft zur Walliser Steuergesetzrevision 2016 (ab Seite 13)