AHV/Steuerabzüge 2015
Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
16. Oktober 2014: Der Bundesrat hat die Tarife bei der AHV per 1. Januar 2015 bekannt gegeben und kleinere gesetzliche Anpassungen vorgenommen. So sind neu sogenannte “Sackgeldjobs” in Privathaushalten bis zum Betrag von CHF 750.- pro Jahr und bis zum 25 Altersjahr von der AHV ausgenommen. Bei den Tarifen werden die monatlichen AHV/IV-Renten um CHF 5.- bis 10.- für Alleinstehende und CHF 20.- – 45.- für Ehepaare angehoben. Und dies obwohl die AHV-Beiträge gleich bleiben. Schon erstaunlich, dass diese marginale AHV-Rentenerhöhung gleich zu Mehrkosten von CHF 201 Mio. führen wird. Auch für die Erwerbstätigen gibt’s Neuigkeiten: Ab 2015 erhöhen sich die Beiträge in die Säule 3a auf CHF 6’768.- (2014: CHF 6’739.-) und für AHV-pflichtige Erwerbstätige, welche nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, auf maximal CHF 33’840.- (2014: 33’696.-). Sämtliche Änderungen und Tarife können bequem hiereingesehen werden.