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13. Mai 2014: Aus- und Weiterbildung

Im April lief die Referendumsfrist für das neue Bundesgesetz betreffend Aus- und Weiterbildungen ungenutzt aus und der Bundesrat setzte die Bestimmungen per 1.1.2016 in Kraft. Ab dann sind Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten von bis zu CHF 12’000.- pro Jahr zum steuerlichen Abzug bei der direkten Bundessteuer zugelassen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Erstausbildung vorliegt. Der Kanton Wallis kennt diesen Abzug bereits seit der Steuerperiode 2013. Demnach erfreulich, dass die kantonalen und federalen Abzüge ab 2016 gleichgeschaltet werden. Zudem würde der Polizist im Aargau seine Polizeischule-Kosten von CHF 30’000.- dann zumindest zu CHF 12’000.- steuerlich angerechnet bekommen. Link
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