logo

Steuern Wallis

13. Januar 2015: Nach hitzigen Debatten zum Budget 2015 hat der Grosse Rat vor Weihnachten dem Dekret zum Budget 2015 zugestimmt. Dies mit weitreichenden Folgen auf das Steuerwesen. Je nach Verhandlungsstand kursierten mehrere Versionen, so dass in dieser Stelle das finale Ergebnis wie folgt festgehalten werden kann: Die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften (insb. AG und GmbH) beträgt CHF 200.-. Dies aber nur für die Kantonssteuer, nicht für die Gemeindesteuer. Man beachte, dass die neue Berechnung im Steuerrechner der kantonalen Steuerverwaltung noch nicht umgesetzt ist. Von grösserer Tragweite ist jedoch die Entlastung bei den straflosen Selbstanzeigen: Für Selbstanzeigen ab dem 01.01.2016 werden im 2016 die berechneten Kantons- und Gemeindesteuern um 80% reduziert und im 2017 um 70%. Hingegen verbleibt die direkte Bundessteuer wie bis anhin zu entrichten. Meine Steuerpraxis zeigt: Alleine mit der Selbstanzeige ist es nicht getan. Ergänzend braucht es eine Beratung und Begleitung, damit der Steuerpflichtige sich sicher fühlen kann, dass er den richtigen Entscheid und die deklarierten Mittel dann auch richtig (steueroptimiert) verwenden kann. Link: Dekret
Call Now Button