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Unternehmenssteuerreform III

10.06.2015: Letzten Freitag veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III, damit diese im Herbst im Parlament beraten werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz international wettbewerbsfähig bleibt und dabei die internationalen Steuer(spiel)regeln einhält. Gleichzeitig soll die Reform sicher stellen, dass das Steueraufkommen dann auch gewährleistet bleibt. Inhaltlich soll dieser Spagat mit folgenden wesentlichen Massnahmen erfolgen: Abschaffung kantonales Holdingprivileg, erweiterter Abzug für Forschung & Entwicklung, Abschaffung der kantonalen Steuerregimes (insb. Holding und Verwaltungsgesellschaften), Abschaffung der Emissionsabgabe. Zur Gegenfinanzierung wird der Abzug von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 40% auf 30% bei den Aktionären als Privatperson gekürzt. Meine Meinung: Bei der Unternehmenssteuerreform sollen die Steuern der Kapitalgesellschaften reformiert werden und zur Gegenfinanzierung nicht wieder Privatpersonen geschröpft werden. Dies scheint mir für die hiesigen klein strukturierten KMU’s wichtig. Sehen wir mal, was die Bundesparlamentarier im Herbst mit der Vorlage machen… Link
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