Steueramnestie im Wallis
Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
07.04.2015: Vor rund einem Jahr stimmten sich die Tessiner für eine Steueramnestie im Kanton Tessin aus. Mit einer Steueramnestie hätten die Tessiner Schwarzgelder mit einem Steuerrabatt von 70% bei den Kantons- und Gemeindesteuern äusserst günstig legalisieren können. Aber eben: hätten. Mit zwei Urteilen entschied das Bundesgericht letzte Woche, dass eine solche Steueramnestie die Rechts- und Steuergleichheit verletze und die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinde (StHG) widerspreche. Mit dem Verdikt ist auch die Steueramnestie im Wallis gestorben. Diese wurde in den hitzigen Debatten um die Finanzierung des defizitären Kantonshaushaltes kurz vor Weihnachten im Grossen Rat beschlossen. Die Walliser Steueramnestie sieht vor, Selbstanzeigen im 2016 und 2017 bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu belohnen. Danach hätten reuige Steuersünder mit einer Entlastung von 80% (2016) oder 70% (2017) rechnen können – und der Staat mit mehr Steuereinnahmen. Obwohl die kantonalen Steueramnestien nun höchstrichterlich bachab geschickt wurden, wird der Ruf nach einer nationalen Steueramnestie wie im 1969 wohl immer je lauter. Spätestens mit der baldigen Abschaffung des Bankgeheimnisses wird ein solches ohnehin in den nächsten Jahren kommen müssen. Falls Sie in der Zwischenzeit nicht mehr ruhig schlafen können, verbleibt immer noch die ‚normale‘ und im Kanton Wallis aus meiner Sicht bürgerfreundliche straflose Selbstanzeige als mögliche Option übrig… Links: NZZ / Bund