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Woche 4: Stand und Übersicht

13.04.2020: Hier eine kurze Übersicht über den Stand nach einem Monat Lockdown:
  • Ergänzend zum Bund hat der Kanton Wallis sein zweites Unterstützungspaket präsentiert. Dabei werden Unternehmer und Selbständigerwerbende zusätzlich unterstützt. Wie dies umgesetzt wird, wird übermorgen bekannt gegeben. Link
  •  Trotz allen Massnahmen fallen derzeit Selbständigerwerbende, welche kein AHV-pflichtiges Reineinkommen oder gar Verluste im 2019 verzeichnen mussten, nicht in den Genuss der staatlichen Unterstützungen. Hierfür hat der gemeinnützige Verein “Nachbar in Not” für Oberwalliser ein Sofortunterstützungsprogramm auf die Beine gestellt. Hier geht’s zum Anmeldeformular.
  •  Überbrückungskredit I: Die Anmeldung und Auszahlung von Überbrückungskrediten erfolgte in den letzten Tagen in der Tat unbürokratisch und umgehend. Ich empfehle jedoch, von diesen Krediten nur im Notfall Gebrauch zu machen, zumal man sich mit den Bedingungen einen regelrechten “Trojaner” ins Haus holt: Nach Art. 12 der COVID-Solidarbürgschaftsverordnung fallen sämtliche Geheimhaltungsvorschriften weg und damit das Bankkunden-, Steuer- oder Amtsgeheimnis. Zudem können die Daten verwaltungsintern weitergegeben werden. Somit wurde via Notverordnung die beantragenden Unternehmen “gläsern”. Sollten Sie zu den Unternehmer gehören, die Überbrückungskredite erhalten haben, so dann brauchen Sie auch das Geld nun effektiv.
  • Überbrückungskredit II: Während des Überbrückungskredits dürfen keine Dividenden ausgeschüttet, keine Aktionärsdarlehen gewährt und im Zweifelsfall gruppenintern auch nicht weitergeleitet werden (bspw. für die Gründung einer Tochtergesellschaft). Somit ist klar: wenn Sie die Gelder erhalten, dann brauchen Sie diese auch. Ansonsten riskieren Sie später noch den Vorwurf, dass Sie die Mittel zu Unrecht beantragt hätten und werden im dümmsten Fall zusätzlich noch gebüsst. Zahlen Sie demnach nicht benötigte Darlehen umgehend zurück, damit Sie aus den rigiden Bestimmungen entlassen werden. Denn: zurückzahlen müssen Sie die Gelder ohnehin – je rascher, desto besser…
  •  Unfallversicherung: Die SUVA kündigte letzte Woche an, dass auf den Kurzarbeitsentschädigungen keine Berufsunfallversicherungsprämien geschuldet seien, respektive zu Null abzurechnen wären. Es wäre erfreulich, wenn alle Unfallversicherer dies der SUVA gleich täten und der “Null-Satz” auf Nichtberufsunfallversicherungen (wer fällt schon vom Bürostuhl und Sport übt ja jetzt auch kaum jemand aus) und auf Krankentaggeldprämien ausgeweitet würden…
  •  Geschäftsmieten: Im Gegensatz zu den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorkehrungen zeigte sich der Bundesrat bezüglich der Geschäftsmiete-Problematik mehr als zahnlos. Medienmitteilung. Sicherlich ein wesentliches Traktandum, welches die Legislative in Bundesbern als Erstes in die Hand nehmen sollte. Ansonsten wird dieses Thema ohnehin höchstrichterlich entschieden. Was können Sie in der Zwischenzeit tun? Mindestens die Zahlungen können aufgeschoben werden (siehe COVID-Verodnung), sofern sich der Vermieter nicht einsichtig zeigt. Die Einzahlung auf ein Sperrkonto wäre allenfalls eine andere Variante, um den Vermieter an den Verhandlungstisch zu zerren…
   
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