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Update Entschädigung für KMU

18.03.2020: Gemäss aktuellen Medienberichten wird geprüft, wie und ob den Selbständigerwerbenden und Betriebsinhaber samt Ehepartner der Lohnausfall durch die aktuelle Krisensituation abgedeckt werden kann. Mit Spannung werden wir die Vorschläge des Staatsrates am Freitag erwarten. Es ist davon auszugehen, dass das Prozedere und die Hürden bezüglich der Kurzarbeit abgebaut werden und wie erwähnt zusätzliche Hilfen für KMU-Inhaber gewährt werden. Wie und welcher Form: lassen wir uns überraschen, wie mutig und weitsichtig unsere Landesführer zu Gunsten der KMU handeln werden. Auf alle Fälle halte ich Sie auf dem Laufenden…

Was Ihre Mitarbeiter betrifft, empfehle ich, die Zeit zu nutzen und die Anmeldung für die Kurzarbeit gemäss meinem untenstehenden Beitrag einzureichen.

Ferner gilt es die Zeit zu nutzen und nun die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zu sichten und diese soweit als möglich zu mindern und allenfalls mit Kreditgebern und Vermieter in Kontakt zu treten, um Reduktionen oder zumindest Aufschübe auszuhandeln. Das Wichtigste ist nun, dass man als Unternehmen liquid bleibt!

Zur Erinnerung falls Sie’s überlesen haben sollten: Am Montag beschloss der Staatsrat, die Fristen zum Einreichen der Steuerdeklarationen für natürliche Personen vom 31.März auf den 31. Mai zu verschieben. Dies gilt gemäss Auskunft der Steuerverwaltung auch für die gesetzlich normierte Frist für die Revision der Quellensteuer und somit für die Steuerdeklarationen für Ausländer.

   
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