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Steuerdeklaration 2019: Frist um einen Monat verlängert

29.09.2020: Bei Fristverlängerungen durch Treuhänder und Berater sind die Steuerdeklarationen 2019 bis Ende Oktober 2020 einzureichen. Durch die Begleitung vieler KMU’s durch den COVID-Lockdown sind viele Treuhänder und Berater in diesem Jahr mit dem Erledigen der Jahresabschlüsse und Steuerdeklarationen ins Hintertreffen geraten.

Nach Diskussion der Pro-Economy.vs mit der kantonalen Steuerbehörde wurde erreicht, dass der geplante Mahnlauf vom 3. November um einen Monat auf den 3. Dezember verschoben wird. Auswirkung: Die Frist zum Hinterlegen der Steuerdeklarationen 2019 mit einer ersten Fristverlängerung bis Ende Oktober wurde dadurch faktisch um einen Monat verlängert. Sollte die Steuerdeklaration 2019 bis Ende November 2020 nicht eingereicht werden können, so besteht die Möglichkeit einer zweiten gebührenpflichtigen Fristverlängerung bis Ende Dezember 2020. Dokument: Aktualisierter Zeitplan
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