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Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen – Neuregelung ab 2022

17.03.2021: Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs kann effektive oder pauschal mit 0.8% pro Monat bezogen auf den Kaufpreis des Fahrzeugs (exkl. MWST) Rechnung getragen werden. Diese Pauschale wird ab 2022 auf 0.9% erhöht. Im Gegenzug fallen Aufrechnungen für den Arbeitsweg weg, welche durch die FABI-Vorlage auf Stufe Bund auf CHF 3’000.- begrenzt wurden. Fraglich ist nun, was im Kanton Wallis passieren wird, denn die Begrenzung der FABI-Vorlage wurde kantonal nicht umgesetzt. Die Erhöhung des Privatanteils von 0.9% würde somit steuererhöhend wirken. Ein Punkt der von der kantonalen Steuerbehörde für 2022 zu klären wäre. Ich halte Sie auf dem Laufenden… Link: ESTV
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