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Mehrwertsteuer: ab 2021 online abrechnen

18.12.2020: Ab 2021 versendet die eidg. Steuerverwaltung keine Mehrwertsteuerformulare in Papierform mehr. Die quartals- oder semesterweise Selbstdeklaration ist ab 2021 online einzureichen. Hierfür stehen den Steuerpflichtigen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Eine Variante mit “Login” und einmal vereinfacht ohne Login. Link

Die Variante “easy” ohne Login ist begrüssenswert, da damit das zunehmend lästige Einwahlverfahren vermieden werden kann. Seien wir nämlich ehrlich: Im Administrationsalltag benötigt man so viele Logins- und Registrierungsvarianten, dass man ohnehin immer die gleichen Passwörter verwendet oder gleich “eingeloggt” bleibt. Da ist eine einfache Erfassung ohne grosses Registrierungsprozedere geradezu eine Wohltat. Im Übrigen praktiziert dies die SUVA bereits seit Jahren vorbildlich: Die Jahresmeldung kann ganz einfach mit der zugehörigen Vertragsnummer erfasst werden. Und Hand auf’s Herz: Welche Schindluderei soll mit der Erfassung von ein paar wenigen Unternehmensdaten schon angestellt werden. Spätestens mit dem Abgleich der damit verbundenen Zahlung kann sich ja die Behörde sicher sein, dass die richtige Person die Angaben eingetippt hat…
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