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Folgen der kalten Progression auf das Steuerjahr 2023

16.09.2022: Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 16. September 2022 neue Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2023 erlassen, um die Folgen der kalten Progression in der Schweiz auszugleichen. Diese Tarife und Abzüge wurden das letzte Mal für die Steuerperiode 2012 angepasst. Massgebend für diese Berechnung ist der Landesindex der Konsumentenpreise, kurz LIK, der seit dem, um 2.04% gestiegen ist. So wird zum Beispiel der Maximalabzug der Fahrkosten von 3’000 CHF auf 3’200 CHF erhöht. Alle weiteren Änderungen der Tarife und Abzüge finden sie im Rundschreiben zur direkten Bundessteuer
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