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Kryptowährungen und steuerliche Einordnung

30.12.2021: Die eidg. Steuerverwaltung hat das Arbeitspapier bezüglich den Kryptowährungen in ein Dossier eingebunden und neu veröffentlicht. Unter dem diesem Link erfahren Sie mehr über die steuerrechtliche Einordnung bezüglich Mining, der Ausgabe und dem Handel von Tokens sowie Spezialthemen wie Abgabe von Tokens an Mitarbeiter.  Statt einer klaren Abgrenzung schweigt sich die Broschüre über das Wichtigste aus: die Zuordnung zum steuerlichen Privatvermögen, wo Kapitalgewinne steuerfrei sind, vs. Geschäftsvermögen, wo die gleichen Gewinne steuerpflichtig und AHV-abgabepflichtig sind. Entscheidend ist steuerrechtlich nämlich die Frage, wann es sich (noch) um ein Hobby handelt und wann eine Gewerbsmässigkeit vorliegt. Hierzu empfehle ich Lektüre zum “gewerbsmässigen Wertschriftenhandel” und die dort beschriebenen Abgrenzungskriterien. Links: Kryptowährungen / gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Verhaltenskodex Steuern 2021

19.10.2021: Die Standesorganisation EXPERTsuisse hat zusammen mit der eidg. Steuerverwaltung ESTV sowie der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK und der Uni St. Gallen (IFF-HSG) als Wissenschaftspartner einen neuen Leitfaden bezüglich dem Verhalten von professionellen Steuervertretern gegenüber der Steuerbehörde erarbeitet. Nun, die Lektüre tönt rosig und wunderschön und selbstverständlich hält sich so jeder Steuerberater an das erarbeitete Credo. Doch was macht man in der Praxis, wenn es dem Gegenüber an Fachwissen, wirtschaftlichen Verständnis und fehlender Entscheidungskompetenz fehlt? Genau: sich ärgern – oder zumindest wundern. Dabei wäre es wohl das Einfachste, wenn u.a. hier im Wallis a) der professionelle Steuervertreter eine Kopie der Steuerveranlagung erhalten würde, damit fristgerecht dagegen eingesprochen werden kann; b) statt blind Aufrechnungen vorzunehmen diese dem Steuervertreter entweder vorerst anzuzeigen oder zumindest in der Steuerveranlagung nachvollziehbar auszuformulieren und c) bei Sachverhalten stets die gesetzlich vertretbare Lösung anzuwenden, welche am Wirtschaftsfreundlichsten wäre. Ja das würde uns Steuerberatern bei weitem weniger Nackenschmerzen beim täglichen Kopfschütteln verursachen… Link

Eigenmietwert abschaffen…

12.09.2021: Ende August berichtet der Bundesrat, dass er den Eigenmietwert abschaffen möchte. Dies ist soweit auch richtig so, nur das man gleichzeitig die Unterhaltskosten und Schuldzinsen nicht mehr in Abzug bringen soll, ist komplett der falsche Ansatz. Wenn der Eigentumsbesitzer Renovations- und Unterhaltskosten nicht mehr in Abzug bringen kann, werden Schwarzarbeit und Tauschgeschäfte wieder blühen. Dies insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Mehrwertsteuer laufend (u.a. zur Finanzierung der AHV) erhöht wird. Damit würden ehrlich arbeitende Handwerks-KMU (einmal mehr) kriminalisiert, statt das man via Steuerabzüge die Eigentumsbesitzern motiviert, eine Rechnung zur Steuerdeklaration hinzuzulegen.

Es ist geradezu bedenklich, wie die Politik und die Interessenverbände das Thema so kompliziert angehen. Die Lösung wäre nämlich so was von einfach: Eigenmietwert abschaffen und zum Ausgleich den Mietern einen Steuerabzug von bspw. 40% der bezahlten Miete gewähren. Dadurch sinken bei Mietern wie auch bei Eigentümern das steuerbare Einkommen. Dies könnte mit einer leichten Erhöhung des Steuersatzes ausgeglichen werden – et voilà. Und: der Fiskus würde wahrscheinlich noch staunen, wie viele Mieteinnahmen plötzlich auftauchen, wenn die Mieter die Mietverträge dem Fiskus zwecks Steuerabzug einreichen würden…

Mikrotransaktionssteuer

25.08.2021: Eine bestechende Idee, die einen langen Weg vor sich hat. Nun, das aktuelle Steuerwesen hat auch ca. 170 Jahre gebraucht, vielleicht schafft es die Mikrotransaktionssteuer in kürzerer Zeit, die Digitalisierung so zu nutzen, dass das Steuerwesen radikal reformiert werden kann. Viel Spass bei der Lektüre im heutigen Walliser Bote auf Seite 5: Mikrotransaktionssteuer WB 210825

Direkte Online-Buchung möglich!

06.08.2021: Seit dem Sommer können Sie mich bequem online buchen! Mit der neuen Funktion “Jetzt buchen” können Sie Termine mit mir online vereinbaren. Damit können Sie in Ruhe eine für Sie passenden Termin aussuchen und reservieren. Sollten Ihre Anfragen eilen oder Sie keinen passenden Termin finden, so können Sie mich natürlich wie gewohnt telefonisch (o27 922 44 94) oder via E-Mail (info@gehste.ch) kontaktieren.

Steuerstatistik 2021

02.07.2021: Wie jedes Jahr in der Sommerzeit erscheint die Steuerstatistik der eidg. Steuerverwaltung. Dieses Jahr interessiert natürlich, wie sich die Steuern im Corona-Jahr 2020 ausgewirkt haben. Interessanterweise sind die Rückgänge eher beschaulich und bei den Einkommens- und Gewinnsteuern nahmen diese sogar um über 4% (aufgerundet eine halbe Milliarde) zu! Auch interessant, dass das Reinvermögen stetig zunimmt – so auch im Kanton Wallis. Somit erhält der Fiskus jährlich mehr an Vermögenssteuern. Beachtet man, dass die Walliser Vermögenssteuern zur höchsten in der Schweiz zählt wäre hier sicherlich politischer Handlungsbedarf angezeigt, die Walliser Vermögenssteuersätze zu senken – und die Vermögenswerte moderat zu bewerten. So u.a. die Beteiligungen an KMU, welche m. M. ohnehin zu teuer versteuert werden müssen. Link: ESTV

Interkantonaler Finanzausgleich

15.06.2021: Der Bund hat heute die neuen Zahlen zum Finanzausgleich 2022 präsentiert. Danach kassiert der Kanton Wallis rekordverdächtige knappe 800 Mio.. Somit kommt jeder 6. Franken von Bern, um die Walliser-Ausgaben von 4.6 Milliarden zu decken. Im Vergleich zum Gebirgskanton Graubünden mit weniger Einwohner und grösserer Fläche sind dies nicht mal jeder 9. Franken. Da es sich beim Finanzausgleich um Steuergelder des Bundes und der anderen Kantone handelt und gleichzeitig das Steuerniveau im Wallis sich zwischen Mittelfeld und Schlusslicht befindet, fragt es sich, ob wir hier im Wallis mit den Geldern umsichtig und sinnvoll genug umgehen. Das sind die finanziell spannenden Fragen… Link: Finanzausgleich 2022

Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen – Neuregelung ab 2022

17.03.2021: Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs kann effektive oder pauschal mit 0.8% pro Monat bezogen auf den Kaufpreis des Fahrzeugs (exkl. MWST) Rechnung getragen werden. Diese Pauschale wird ab 2022 auf 0.9% erhöht. Im Gegenzug fallen Aufrechnungen für den Arbeitsweg weg, welche durch die FABI-Vorlage auf Stufe Bund auf CHF 3’000.- begrenzt wurden. Fraglich ist nun, was im Kanton Wallis passieren wird, denn die Begrenzung der FABI-Vorlage wurde kantonal nicht umgesetzt. Die Erhöhung des Privatanteils von 0.9% würde somit steuererhöhend wirken. Ein Punkt der von der kantonalen Steuerbehörde für 2022 zu klären wäre. Ich halte Sie auf dem Laufenden… Link: ESTV

Pomona-Ratgeber am 17.02.2021

15.02.2021: Am 17. Februar 2021 darf ich im Rahmen des Pomona-Ratgebers den Walliser Steuerpflichtigen Tipps und Tricks beim Ausfüllen ihrer Steuerdeklaration vermitteln und bei dieser Gelegenheit Steuerplanungsmöglichkeiten aufzeigen. Interessiert? Dann melden Sie sich umgehend an. Die Anmeldung finden Sie unter www.pomona-ratgeber.ch. Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier: Ausschreibung

Energie sparen – Steuern zahlen

04.01.2021: Energiesparen ist ja seit längerem gross in Mode und wird von der Politik und Regierung auf mannigfaltige Weise gefördert. So auch im Steuerbereich: Seit 2020 können schweizweit Investitionen in Liegenschaften, welche dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienen, je nach Konstellation auf mehrere Steuerperioden verteilt oder gar Rückbaukosten für energieeffizientere Ersatzneubauten in Abzug gebracht werden. Durch die Agenda 2030 schreibt auch der Staat Wallis das Energiesparen auf seine Fahne und erlaubt bspw. seit 2019 den Steuerabzug von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen auf Neubauten zu.

Im WB vom Montag stellte Staatsrat Frédéric Favre die Subventionen für Elektro- und Plug-in Hybridfahrzeuge sowie für die Installation von Ladestationen vor. Dabei werden Prämien von CHF 700.- bis CHF 3‘500.- gesprochen. Aber aufgepasst: diese Prämien sind beim steuerbaren Einkommen hinzuzurechnen und werden besteuert. Hierzu hat die kantonale Steuerverwaltung bereits am 02.11.2020 eine entsprechende Weisung erlassen, die auf www.vs.ch/steuern bei „Weisungen“ zu unterst aufgeschaltet ist.

Steuersystematisch mag das zwar korrekt sein, doch wird dem Bürger der Eindruck vermittelt, dass mit der einen Hand gegeben und mit der anderen Hand – sprich Einkommenssteuer von bis zu 40% – wieder genommen wird. Ist die Energiestrategie des Kantons Wallis damit fertig gedacht? Es wäre begrüssenswert, wenn das Energiesparen konsequent in den steuerfreien Bereich verschoben und nicht via der Steuer-Hintertür abgeschöpft wird.

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