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Pro-Economy.vs: Seminar in Visp

12.02.2016: Am kommenden Donnerstag, 18.02.2016 findet in Visp das “Update 2016 – Steuern, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen” statt. An diesem Halbtages-Seminar können sich die Administrationsverantwortliche in Oberwalliser KMU zu einem kleinen Unkostenbeitrag von CHF 50.- über die Neuerungen im Steuerwesen sowie bei den Sozialversicherungen informieren. Wer also im Oberwallis in Abgabesachen wieder “up to date” sein möchte, kommt an der Teilnahme nicht vorbei! Anmeldung via Homepage: http://www.pro-economy-vs.ch/de/contact/anmeldung-zur-veranstaltung,fo.html.

3. Platz an der Tischmesse!

22.01.2016: An der gestrigen 7. Oberwalliser Tischmesse konnte ich und meine Frau Jasmin (www.jasmins.ch) zeigen, dass “Steuerberatung” und “Kochkunst” kreative Lösungen bedürfen – und bestens zusammen passen! Unter dem Motto “TAXMEX” wurden wir unter den teilnehmenden 80 Gewerbetreibenden wahrgenommen und die Aussteller selbst würdigten unsere Idee mit dem 3. Platz! Ein ganz grosses Dankeschön für das Vertrauen.

Die ausgeschriebenen zwei “TAXMEX”-Abende sind ausgebucht und wir freuen uns im Nachgang zur Tischmesse, zwei kulinarische Abende mit Freunden, Kunden und Kochinteressierten durchzuführen. Dies für einen guten Zweck: www.bärgüf.ch – gemeinsam gegen Krebs.

Ein gutes neues (Steuer-)Jahr!

05.01.2016: Ich wünsche Ihnen für das 2016 alles Gute und viel Erfolg! Mit viel Elan und neuen steuerplanerischen Ideen startet die Gehrig Steuerberatung GmbH bereits in das dritte Jahr.

Als Initiant und Vorstandsmitglied des Vereins Oberwalliser Tischmesse nehme ich an der 7. Ausgabe der Oberwalliser Tischmesse (www.citymesse.ch) vom Donnerstag, 21. Januar 2016 im Zentrum Missione in Naters teil. Mein Tischmotto: TaxMex! Zusammen mit meiner Frau Jasmin werden wir an der Tischmesse 2 x 10 Plätze à CHF 50.- für einen (tax-)mexikanischen Kochabend werben. Jasmin Gehrig-Mathieu, welche als erste Störköchin im Oberwallis tätig ist (www.jasmins.ch) und u.a. Kochkurse anbietet, wird ihren Einsatz ohne Honorar durchführen. Die Gehrig Steuerberatung GmbH übernimmt den gesamten Einkauf. Der Erlös von CHF 1‘000.- spenden wir im Anschluss gemeinsam und vollumfänglich an das Projekt „Bärgüf – gemeinsam gegen Krebs“ (www.bärgüf.ch)! Über Ihren Besuch an der Tischmesse würde ich mich persönlich ausgesprochen freuen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Steuer-, Wirtschafts- und Treuhandfragen auch im 2016 mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich danke für das Vertrauen und für das Weiterempfehlen an Freunde und Geschäftspartner.

Familienzulagen: Selbstständige werden geschröpft!

16.12.2015: Rechtzeitig zur Weihnachtszeit erscheint meist die Statistik über die Familienzulagen. Darin ist zu entnehmen, dass schweizweit über CHF 5 Mrd. umverteilt werden und wir uns dies CHF 149.6 Mio. kosten lassen – 10% mehr als im Vorjahr (2013: CHF 135.7 Mio.). Noch interessanter ist, dass ab 2013 nun alle selbstständig Erwerbenden in der Schweiz familienzulagenpflichtig sind und die Kassen somit statt CHF 80.2 Mio. (2012; 13 Kantone) neu CHF 212.3 Mio. (2014; alle Kantone) vereinnahmten. Pikant ist dabei das Folgende: durch die flächendeckende Einführung werden von den selbstständig Erwerbenden viel mehr eingenommen als was an Zulagen wieder wegfliesst. Im 2013 betrug die Differenz CHF 73.6 Mio. und im 2014 CHF 53 Mio. Berücksichtigt man weiter, dass die Familienzulagenkassen jährlich einen Überschuss von rund CHF 100 Mio. einsacken, liegt der Verdacht doch sehr nahe, dass der Beitragssatz für selbstständig Erwerbende von durchschnittlich 1.5% (VS: 1.6%) viel zu hoch ist, nämlich um rund ¼. Fazit: der korrekte durchschnittliche Beitragssatz müsste bei 1.1% (VS: 1.2%) liegen. Da hat die Politik und die Verwaltung die Unternehmer mal wieder voll über den Tisch gezogen – oder man sieht dies in der gutmütigen Weihnachtszeit als Geschenk an den Umverteilungsmoloch. Ist es wirklich Zufall, dass solche Statistiken von Vorjahreszahlen erst im Advent erscheinen? Frohe Weihnachten – vor allem den selbstständig Erwerbenden! Link: BSV

 

Nur der Dumme heiratet?

17.11.2015: Am kommenden 28. Februar wird das Schweizer darüber befinden müssen, ob eine Heirat für Steuerdumme ist oder nicht. Konkret geht es darum, dass seit einem wegleitenden Bundesgerichtsentscheid von 1984 es die eidgenössische Verwaltung und Politik 30 Jahre lang nicht geschafft hat, verheiratete Paare fiskalisch nicht schlechter zu stellen, als wenn diese ledig geblieben wären. Man staune: Kantonal konnte man dies mittels Steuertarif und -rabattierung in etwa ausgleichen, auf Bundesstufe aber nicht. Weshalb? Pro Jahr spült die Ungleichheit je nach Berechnung zwischen CHF 1.2 – 2.3 Mrd. Franken an Steuergelder ein. Zum Vergleich: in dieser Zeit und Geld hätte man mindestens 8 x die NEAT Lötschberg oder 11 x die Oberwalliser Autobahn bauen können! Und jetzt das grosse Jammern des Bundesrates und der Verwaltung, dass die CVP-Initiative zustande kam und zur Abstimmung kommt… Nun, die Initiative selbst hat leider auch zwei Haken:  1. Fehlt es dem Staat an Einnahmen, so ist er versucht, die Steuerausfälle auf alle Steuerpflichtigen gleichermassen zu überwälzen. Da werden die bürgerlichen Politiker gefordert sein, diesem Ansinnen einen Riegel zu schieben. 2. Die Initiative sieht vor, dass in der Verfassung lediglich die “göttlich” vorgesehene Ehe zwischen Mann und Frau verankert wird. Gleichgeschlechtliche Paare somit aussen vor. Egal wie die Abstimmung ausgeht, gespannt bin ich bereits heute auf die falschen Schlüsse der Gewinner was die Motivation des Stimmvolks angeht. Link: Heiratsstrafe

Bindungswirkung von Steuerrulings

03.11.2015: Mit einem sogenannten Steuerruling können Steuerpflichtige einen Sachverhalt der zuständigen Steuerbehörde unterbreiten und vorab verbindlich klären lassen. In der Praxis ist dies ein wichtiges Instrument, damit man die Vormeinung rechtsverbindlich einholen und das beschriebene Vorgehen steuerlich rechtssicher umsetzen kann.

Die Kantone veranlagen die Kantons- und Gemeindesteuern, aber auch die direkte Bundessteuer. Entsprechend werden die Steuerrulings für die direkten Steuern normalerweise nur mit den kantonalen Behörden vereinbart. Im 2012 hiess das Bundesgericht die Beschwerde der eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV gut und hob die Bindungswirkung eines Zuger Steuerrulings für die direkte Bundessteuer auf. Dies wurde von der Beraterbranche konsterniert zur Kenntnis genommen, da damit die Rechtssicherheit von Rulings in Frage gestellt wurde.

Mit zwei neuen Entscheiden präzisierte das Bundesgericht in lobenswerter Weise, dass die ESTV keine Rulingkompetenz habe, sondern nur die kantonale Steuerbehörde, welche die direkte Bundessteuer auch veranlage. Damit ist die Rechtsunsicherheit vom Tisch und im Steuerberatungsbereich kann wieder vernünftig und rechtssicher gearbeitet werden.

Links: 2C_807/2014 vom 24.08.2015 // 2C_529/2014 vom 24.08.2015

 

Besteuerung von Vereinen

02.10.2015: Bis dato werden Vereinsgewinne von TCHF 20 im Kanton Wallis und bei der Bundessteuer bis TCHF 5 nicht besteuert. Davon herauszurechnen sind die statutarischen Mitgliederbeiträge. Das Vereins-Eigenkapital wird zudem kantonal ab TCHF 10 zum Steuersatz von max. rund 0.6 % (Vermögenssteuertarif) besteuert. Der Bundesrat setzte per 2016 nun eine neue Bestimmung in Kraft, wonach Vereine ihren Gewinn statt ab TCHF 5 nun erst ab TCHF 20 zu besteuern haben. Dies jedoch nur dann, wenn der Verein einen ideellen Zweck verfolgt und die Mittel ausschliesslich und unwiderruflich dem ideellen Zweck gewidmet sind. Hand auf’s Herz: Komplizierter hätte man die Motion von Ständerat Alex Kuprecht vom 20.03.2009 (!) wohl kaum umsetzen können. Das Wallis war da mal mit 8 anderen Kantonen intelligenter und hat gleich die Steuerbefreiung von Vereinen auf mindestens TCHF 20 festgesetzt. Aus aktuellem (Wahl-)Anlass ein Beweis mehr, dass es der Bundesverwaltung egal ist, wen das Volk nach Bern schickt. Diese wissen unter dem Deckmantel der “politischen Entscheidungsfindung” bestens Bescheid, wie man die gutgemeinten Ideen der Volksvertreter effizient (6 Jahre) und effektiv (mit sinnlosen Bestimmungen) verkrüppelt.

Links: Ursprüngliche Meldung / Inkraftsetzung

Mehrwertsteuerdeklaration neu online einreichen

15.09.2015: Ab heute kann die Mehrwertsteuer nun flächendeckend in der ganzen Schweiz elektronisch übermittelt werden. Damit entfällt künftig die Deklaration mittels dem 2 x (Saldosteuersatz) oder 4x (effektive Methode) pro Jahr einzureichenden Formular per Post. Im Zusammenspiel mit dem Treuhänder können auch verschiedene Benutzerstufen eingestellt werden und eine Jahresabstimmung ist ebenfalls als Online-Version vorgesehen. Fazit: Nach dem Fiasko des "Insieme"-EDV-Projekts der eidg. Steuerverwaltung ein guter Ansatz, um einfach und rasch die wiederkehrende Selbstveranlagung auf elektronischem Weg durchzuführen. Danke! Andererseits verliert die Post von den rund 300'000 Mehrwertsteuerpflichtigen mindestens zwischen CHF 600'000 bis CHF 1'200'000 an mehrwertsteuerbefreiten Umsätzen aus 1.- Briefmarken...

Link: Online-Abrechnung Mehrwertsteuer

2016: Das Jahr der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung

14.09.2015: Es gibt Steuergesetzesänderungen, bei denen es sich lohnt, diese mehrmals zu erwähnen: Ab dem 01.01.2016 treten die Bestimmungen für die steuerliche Entlastung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen in Kraft. Leidliche Diskussionen mit der Steuerbehörde bezüglich dem Unterschied zwischen den steuerlich nicht absetzbaren Ausbildungs- und Berufsaufstiegskosten sowie steuerlich abziehbaren Umschulungen und Weiterbildungen gehören demnach der Vergangenheit an. Aber Achtung: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Erstausbildung und dass es sich nicht um Liebhaberei oder Selbstentfaltung handelt. Zudem werden pro Jahr und Person nur selbstbezahlte Kosten von CHF 12’000.- zum Abzug akzeptiert. Übernimmt hingegen der Arbeitgeber die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, so kann das Unternehmen (wie auch selbstständig Erwerbende) diese vollumfänglich und unlimitiert als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend machen. Zudem stellen die übernommen Kosten auch keinen Lohnanteil dar. Fazit: Wer demnächst eine teure berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung anstrebt, der Rede mal mit seinem Chef…

Links: Medienmitteilung ESTV // Botschaft zur Walliser Steuergesetzrevision 2016 (ab Seite 13)  

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