Unternehmenssteuerreform auf kantonaler Ebene rückwirkend auf 01.01.2020 in Kraft gesetzt
Geschrieben von gehste am in Archiv
07.09.2020: Das Referendum gegen die geplante Umsetzung der Unternehmenssteuerreform auf kantonaler Ebene ist mit 2’100 von 3’000 notwendigen Unterschriften nicht zu Stande gekommen. Somit konnte der Staatsrat die Änderungen im Steuergesetz rückwirkend auf den 01.01.2020 in Kraft setzen.
Somit wird das kantonale Steuergesetz an die internationalen Anforderungen u.a. zur Abschaffung des Holding-Privilegs umgesetzt. Im Gegenzug werden die Gewinnsteuersätze für die juristischen Personen im Wallis stufenweise maximal von 21.6% auf rund 17% reduziert. Zudem wird die Grundstücksteuer auf Produktionsanlagen auf kantonaler Ebene abgeschafft und auf kommunaler Ebene für die kommenden 10 Jahre beschränkt. Ferner werden zahlreiche weitere kleinere Massnahmen im Steuergesetz geändert. Eine gute Übersicht der Anpassungen bieten die Referatsunterlagen vom 04.09.2020 der Kantonalen Steuerverwaltung (ab Folie 93). Link