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Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019

31.03.2020: Die aktuelle Krise wirkt sich auch auf die Erstellung des Jahresabschlusses 2019 aus. Übersicht der allenfalls zu berücksichtigenden Massnahmen aus buchhalterischer Sicht:

  1. Im Kanton Wallis können Selbständigerwerbende und juristische Personen eine Rückstellung von 50% (max. CHF 300’000.-) auf den Netto-Gewinn im Jahresabschluss 2019 vornehmen. Diese Rückstellung ist im 2020 wieder aufzulösen. Link: KSV-VS.
  2. Bei Geschäftsberichten und im Anhang sind wirtschaftliche massgebliche Änderungen über dem Bilanzstichtag hinaus zu erwähnen. Das Info-Schreiben der Swiss Peer Quality Review fasst die möglichen Textbausteine treffend zusammen. Swiss Peer Quality Review – Jahresabschluss 2019.
  3.  Generalversammlungen können aufgrund der aktuellen Lage verschoben oder gar virtuell durchgeführt werden. Eine gute Übersicht zu diesem Thema habe ich auf kmu.org für Sie gefunden. Auch das Bundesamt für Justiz hat ein FAQ (Stand 18.03.2020) zusammengestellt.

Was noch? Es ist zu erwarten, dass die Verfahren noch weiter erleichtert und vereinfacht werden, die Entschädigungen bezüglich Kurzarbeit und Geschäftsinhaber erhöht werden. Ich halte Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden…

Was wäre wünschenswert? Der Bund und die Kantone haben ihre ersten Unterstützungsmassnahmen bekannt gegeben. Offen und fraglich ist nun, ob die Gemeinwesen – die gemäss Walliser Bote auf Seite 5 zu entnehmen finanziell “sehr gut” dastehen – auch ihren Beitrag zur aktuellen Wirtschaftskrise leisten. Ein erstes Zeichen wäre beispielsweise das Aussetzen von Verzugszinsen auf Gemeindesteuern bis Ende Jahr, so wie es bei den Bundes- und Kantonssteuer bereits der Fall ist. Damit nicht jede Walliser Gemeinde einzeln konsultiert werden muss, wäre es begrüssenswert, dass der Städte- und Gemeindeverband dies in einer gemeinsamen Aktion durchführen würde. Schauen wir mal…

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