Die Energie steuern – neue interessante Abzugsmöglichkeiten
Wohl aus der gleichen politischen Aktionitis heraus beschloss der Staatsrat am 29.01.2020, dass sogar neue und erstmalig montierte Photovoltaikanlagen oder thermische Sonnenkollektoren steuerlich als Unterhaltskosten gelten sollen – und dies sogar rückwirkend auf das Steuerjahr 2019!
Diese zwei Änderungen im “Energiebereich” beweisen, dass das Steuerrecht ein beliebter politischer Spielball ist und bleibt. Dies teilweise zu Lasten der Steuersystematik und -logik. Und dann wundern sich die Steuerpflichtigen, weshalb Sie das Steuerwesen nicht (mehr) verstehen und alles nur komplizierter wird. Nun, mich als Steuerberater und -planer freut’s… Somit an dieser Stelle: Danke dem Gesetzgeber! Quellen: Liegenschaftskostenverordnung / VS: Photovoltaik