12. September 2014: Die eidg. Steuerverwaltung ESTV hat in Ihrer gestern erschienen Publikationen das Vermieten von Parkplätzen präzisiert, wann ein vermieteter Parkplatz eine ausgenommene Grundstückvermietung oder eine MWST-pflichtige Lieferung darstellt. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bereits bei der Planung einer Überbauung insbesondere in Zentren oder von Gemeinwesen die Mehrwertsteuer-Aspekte in das Gesamprojekt miteinzubeziehen. Steuerplanerisch kann dies nämlich zu Vorteilen führen, je nachdem wie und an wen vermietet wird. Gleiches gilt auch für Unternehmen und Unternehmer, welche neben Ihrer Tätigkeit auch über Parkplätze verfügen und diese vermieten. Link

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