20. August 2014: Vor dem BVG-Obligatorium 1985 gab es zahlreiche freiwillige Vorsorgestiftungen von Unternehmen – die sogenannten patronalen Wohlfahrtsstiftungen. Deren Aufgabe haben die heutigen Pensionskassen übernommen, doch sind diese Stiftungen teilweise stehen geblieben und von Unternehmer weitergeführt worden. Damit wollten die Unternehmer ihren Mitarbeitern ein finanzielle “Auffangeinrichtung” bieten, um ihnen in Notlagen ergänzend können. Diese punktuelle Unterstützung führt jedoch zu nicht unerehblichen Fragestellungen Bereich der Steuern und Sozialversicherungen: Handelt es sich bei der Leistung des patronalen Wohlfahrtsfonds um einen Lohn, eine Versicherungsleistung oder gar steuerbefreite Unterstützungsleistung? Zudem war auch die rechtliche und damit verbunden auch die steuerrechtliche Einordnung schwierig, insbesondere dann, wenn der patronale Wohlfahrtsfonds nicht planmässig, sondern ermessensweise seine Leistungen ausrichtet. Im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Finanzierung unserer Sozialwerke hat nun wohl auch der Bund festgestellt, dass die freiwillig finanzierten patronalen Wohlfahrtsstiftungen mit ihren aktuellen Vermögen von CHF 16 Mrd. zu fördern sind. Und das steuerlich interessante nun zum Schluss: Durch die geplante (steuer-)rechtliche Präzisierung lassen sich patronale Wohlfahrtsstiftungen bei Unternehmen mit einer hohen Wirtschaftlichkeit durchaus als Planungsinstrument einbauen und damit die Steuerbelatung senken. Dies zum Wohle der MItarbeiter und zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers. Link



