Vereine
Geschrieben von mylokalesuche am in Archiv
1. Juni 2014: Am 20.03.2009 forderte Ständerat Alex Kuprecht/SVP, Vereine mit einem ideellen Zweck bis zu einem Gewinn von CHF 20’000.- steuerlich zu befreien. 5 Jahre später veröffentlicht nun der Bundesrat seine Botschaft zur Gesetzesänderung, welche voraussichtlich ab dem 1.1.2015 in Kraft gesetzt wird. Bis heute wird der Gewinn von allen Vereinen im Kanton Wallis bereits bis CHF 20’000.- befreit und auf Stufe Bund zu 4.25% zum 1/2 Tarif besteuert. Neu werden demnach nicht nur Vereine, sondern alle juristischen Personen mit einem ideellen Zweck bis zur erwähnten Freigrenze entlastet. Gemäss Botschaft stellt sich aber bereits heute die Frage, was als “ideell” gilt und was nicht. Es wäre wohl zu empfehlen, sich vorgängig und schriftlich bei der kantonalen Steuerverwaltung zu erkundigen. Link