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Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt ab 2023 weg

13.10.2022: Die ALV wird über Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Zu Beginn der 2000er Jahre war die ALV stark verschuldet. Um die Überschuldung der Arbeitslosenversicherung zu beheben, wurde 2011 das ein Solidaritätsbeitrag von 1% auf Jahreslöhne über CHF 148’200.- eingeführt. Dieser Solidaritätsbeitrag fäll nun im kommenden Jahr weg, weil der Ausgleichsfonds der ALV mit CHF 2.5 Milliarden wieder prall geäufnet ist. Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg (admin.ch)
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