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29. Februar 2014: Wichtig für alle quellenbesteuerten Personen:

Bis Ende März kann die Quellensteuerabrechnung für 2013 noch berichtigt werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden! Sinnvoll ist dies für alle Permis B-Inhaber, welche in der Schweiz arbeiten und in die Säule 3a einbezahlt haben, ausserordentliche Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsauslagen und dgl. hatten. Gerne helfe ich bei der Deklaration und bei der Steuerplanung…
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