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Verhaltenskodex Steuern 2021

19.10.2021: Die Standesorganisation EXPERTsuisse hat zusammen mit der eidg. Steuerverwaltung ESTV sowie der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK und der Uni St. Gallen (IFF-HSG) als Wissenschaftspartner einen neuen Leitfaden bezüglich dem Verhalten von professionellen Steuervertretern gegenüber der Steuerbehörde erarbeitet. Nun, die Lektüre tönt rosig und wunderschön und selbstverständlich hält sich so jeder Steuerberater an das erarbeitete Credo. Doch was macht man in der Praxis, wenn es dem Gegenüber an Fachwissen, wirtschaftlichen Verständnis und fehlender Entscheidungskompetenz fehlt? Genau: sich ärgern – oder zumindest wundern. Dabei wäre es wohl das Einfachste, wenn u.a. hier im Wallis a) der professionelle Steuervertreter eine Kopie der Steuerveranlagung erhalten würde, damit fristgerecht dagegen eingesprochen werden kann; b) statt blind Aufrechnungen vorzunehmen diese dem Steuervertreter entweder vorerst anzuzeigen oder zumindest in der Steuerveranlagung nachvollziehbar auszuformulieren und c) bei Sachverhalten stets die gesetzlich vertretbare Lösung anzuwenden, welche am Wirtschaftsfreundlichsten wäre. Ja das würde uns Steuerberatern bei weitem weniger Nackenschmerzen beim täglichen Kopfschütteln verursachen… Link
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