Eigenmietwert abschaffen…
Geschrieben von gehste am in Archiv
12.09.2021: Ende August berichtet der Bundesrat, dass er den Eigenmietwert abschaffen möchte. Dies ist soweit auch richtig so, nur das man gleichzeitig die Unterhaltskosten und Schuldzinsen nicht mehr in Abzug bringen soll, ist komplett der falsche Ansatz. Wenn der Eigentumsbesitzer Renovations- und Unterhaltskosten nicht mehr in Abzug bringen kann, werden Schwarzarbeit und Tauschgeschäfte wieder blühen. Dies insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Mehrwertsteuer laufend (u.a. zur Finanzierung der AHV) erhöht wird. Damit würden ehrlich arbeitende Handwerks-KMU (einmal mehr) kriminalisiert, statt das man via Steuerabzüge die Eigentumsbesitzern motiviert, eine Rechnung zur Steuerdeklaration hinzuzulegen.
Es ist geradezu bedenklich, wie die Politik und die Interessenverbände das Thema so kompliziert angehen. Die Lösung wäre nämlich so was von einfach: Eigenmietwert abschaffen und zum Ausgleich den Mietern einen Steuerabzug von bspw. 40% der bezahlten Miete gewähren. Dadurch sinken bei Mietern wie auch bei Eigentümern das steuerbare Einkommen. Dies könnte mit einer leichten Erhöhung des Steuersatzes ausgeglichen werden – et voilà. Und: der Fiskus würde wahrscheinlich noch staunen, wie viele Mieteinnahmen plötzlich auftauchen, wenn die Mieter die Mietverträge dem Fiskus zwecks Steuerabzug einreichen würden…