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Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und Geschäftsführer verlängert!

04.11.2020: Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Geschäftsinhaber) konnten im Frühjahr bei Einschränkungen und Schliessungen durch die Corona-Krise Entschädigungen beanspruchen. Diese Entschädigungen liefen Ende Juni oder spätestens Mitte September  aus. Durch die anhaltende Krise hat das Parlament heute beschlossen, rückwirkend auf den 17. September (bis max. 30.06.2021) diese Entschädigungen wieder einzuführen. Der Anspruch dauert für die Dauer der behördlich angeordneten Betriebsschliessung und der verbotenen Veranstaltung. Interessanter ist die Anspruchsberechtigung jedoch für die Unternehmer, welche eine empfindliche Umsatzeinbusse erleiden. Diese muss mindestens 55% betragen und ist bezogen auf den Durchschnitt der vergangenen Jahre (2015 – 2019) zu belegen. Zusätzlich sei dieser zu begründen, dass der Umsatzrückgang auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Meine Einordnung: Die Entschädigung ist zwar zu begrüssen, doch die Beweislast dem Gesuchsteller zu überbürden, wird dazu führen, dass die Unternehmer  einmal mehr unnötig verdächtig und schliesslich kriminalisiert werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Verwaltung mit den Stichprobenkontrollen wohl eher flächendeckende Kontrollen durchführen werden. Schade, dass man sich nicht zu einem administrativ einfacheren Vorgehen geäussert hat. Eine Inanspruchnahme ist demnach eher in klaren Fällen zu empfehlen, wenn man nicht in die Behördenbredouille geraten möchte.

Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80968.html  

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