Neue Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen
Geschrieben von gehste am in Archiv
07.02.2023: Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht ein Rundschreiben über die neuen Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte für das Steuerjahr 2023.
Schuldet der Aktionär seiner Gesellschaft Geld, so ist dieses neu zu 1.5% zu verzinsen (2022: 0.25%). Hingegen kann er Guthaben gegenüber der Gesellschaft zu 2% und mehr verzinsen lassen (2022: ab 0.75%).
Es empfiehlt sich, sich an die Verzinsungsregeln zu halten, um unliebsame steuerrechtliche Korrekturen zu vermeiden. Link: ESTV Rundschreiben