11.05.2020: Ab heute geht’s mit einem kleinen Schritt wieder zurück in den normalen Wirtschaftsalltag. Zeit, die vergangenen zwei “verrückten” Monate Revue passieren zu lassen und mit einem letzten Update die Unterstützungsmassnahmen abzurunden:
- Das Treuhandbüro Roh hat die Anspruchsberechtigung und das Vorgehen für Selbständige und Inhaber von Kapitalgesellschaften in einer Übersicht gut zusammengefasst (auf französisch).
- Ergänzende kantonale Unterstützung: Die Kantonale Steuerverwaltung (KSV) ist von der Regierung mit der Umsetzung der ergänzenden kantonalen Unterstützung beauftragt worden. Dabei gibt es zwei Kategorien (Link):
- Selbeständigerwerbende unter einem Jahreseinkommen von CHF 10’000.- und über CHF 90’000.-. (Infos / Einschreibeformular)
- Unselbständigerwerbende (Inhaber von Kapitalgesellschaften), für welche der Monatslohn die CHF 3’320.- übersteigt. Eine Ergänzung bis zu einem EO-Höchstbetrag von CHF 5’880.- wird vom Kanton übernommen. (Infos / Einschreibeformular)
- COVID-19 Rückstellung: Die KSV hat die Bedingungen und Detailfragen in einem FAQ Rückstellung COVID-19 dargestellt. Noch ungeklärt und unverständlich ist, dass die COVID-Rückstellung lediglich unternehmen mit dem Jahresabschlussdatum per 31.12.2019 vornehmen können. Derzeit laufen Abklärungen zwischen der Pro-Economy.VS und der KSV, um diesen Punkt zu erörtern. Infos folgen…
Klar ist, dass uns die COVID-19 Krise auch administrativ noch lange beschäftigen wird und wir noch viele gesellschaftliche und politische Fragen zu beantworten haben. Hoffen wir, dass die Antworten vor der nächsten Krise gefunden werden.
Nun wünsche ich allen Unternehmerinnen und Unternehmer einen erfolgreichen Start bei der Rückkehr in die Normalität!



