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Kryptowährungen und steuerliche Einordnung

30.12.2021: Die eidg. Steuerverwaltung hat das Arbeitspapier bezüglich den Kryptowährungen in ein Dossier eingebunden und neu veröffentlicht. Unter dem diesem Link erfahren Sie mehr über die steuerrechtliche Einordnung bezüglich Mining, der Ausgabe und dem Handel von Tokens sowie Spezialthemen wie Abgabe von Tokens an Mitarbeiter.  Statt einer klaren Abgrenzung schweigt sich die Broschüre über das Wichtigste aus: die Zuordnung zum steuerlichen Privatvermögen, wo Kapitalgewinne steuerfrei sind, vs. Geschäftsvermögen, wo die gleichen Gewinne steuerpflichtig und AHV-abgabepflichtig sind. Entscheidend ist steuerrechtlich nämlich die Frage, wann es sich (noch) um ein Hobby handelt und wann eine Gewerbsmässigkeit vorliegt. Hierzu empfehle ich Lektüre zum “gewerbsmässigen Wertschriftenhandel” und die dort beschriebenen Abgrenzungskriterien. Links: Kryptowährungen / gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
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